Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt die unbefristete Nachbesetzung der Stelle „Sozialpädagog/in“ mit 30 Stunden wöchentlich in der Entgeltgruppe S 11 b TVöD.

        

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 3.1.5.40.5012000/5022000/5032000 (67,5%)

       3.1.5.60.5012000/5022000/5032000 (32,5%)

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

54.000 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


        

Reduzieren

Begründung:

Die Nachbesetzung der Stelle ist zwingend umgehend notwendig, um die Notunterkunft der Stadt Wernigerode offen halten zu können und die Frauenschutzwohnung wie dazugehörige Rufbereitschaft abzusichern.

 

Die bisherige Mitarbeiterin hat aus dringenden persönlichen Gründen einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.2026 erhalten. Bei der Stelle handelt es sich um eine 30 h- Stelle, die im Stellenplan enthalten ist.

 

Die Stadt Wernigerode ist aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach der Sicherheits- und Ordnungsgesetzgebung zur Vorhaltung einer Notunterkunft für wohnungs- und obdachlose Menschen verpflichtet. Um eine bedarfsgerechte und qualitativ angemessene Betreuung der untergebrachten Personen sicherzustellen, ist eine tägliche Präsenz einer sozialarbeiterischen Fachkraft erforderlich. Die individuellen und häufig komplexen Problemlagen der Bewohnerinnen und Bewohner erfordern eine kontinuierliche professionelle Einzelfallhilfe, die durch punktuelle Unterstützungsangebote nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

 

Eine erforderliche soziale Reintegration in eigenen Wohnraum setzt zudem voraus, dass Alltagsstrukturen kontinuierlich eingeübt, die Wohnfähigkeit gestärkt und die individuelle Alltagsbewältigung im Rahmen fachlich begleiteter Hilfepläne systematisch gefördert werden. Ebenso erfordert die erfolgreiche Wohnraumakquise verlässliche Zuständigkeiten und den kontinuierlichen Aufbau sowie die Pflege von Kontakten zu Vermieterinnen und Vermietern. Grundlage für eine nachhaltige Hilfeplanung und die Erzielung von Fortschritten in der Einzelfallarbeit ist darüber hinaus eine belastbare Vertrauensbeziehung zwischen Fachkraft und Bewohnerinnen und Bewohner, die nur durch ein dauerhaftes und personell kontinuierliches Unterstützungsangebot entstehen und erhalten werden kann.

 

Darüber hinaus ist die kontinuierliche Präsenz einer sozialarbeiterischen Fachkraft erforderlich, um die Einhaltung der Hausordnung sowie die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens, wie das Verbot von Alkohol- und Drogenkonsum oder die Durchführung der Hausdienste, dauerhaft sicherzustellen. Die Durchsetzung dieser Regelungen gelingt nachhaltig nur auf der Grundlage einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung und einer kontinuierlichen fachlichen Begleitung.

 

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind zudem regelmäßig auf qualifizierte Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, insbesondere bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen oder der Sicherung der Kosten der Unterkunft, angewiesen. Gleichzeitig erfordern persönliche Krisensituationen, wie Suchtproblematiken, Überschuldung, familiäre Konflikte oder strafrechtliche Problemlagen, eine professionelle sozialarbeiterische Begleitung. Die fristgerechte Beantragung und Bearbeitung leistungsrechtlicher Ansprüche trägt darüber hinaus unmittelbar zur Finanzierung der Notunterkunft bei, da ein Teil der Unterkunftskosten über die zuständigen Leistungsträger refinanziert wird.

 

Neben der Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner leistet eine tägliche Besetzung mit qualifiziertem Fachpersonal einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz der Einrichtung im Quartier Harburgstraße. Durch den kontinuierlichen Austausch mit der Nachbarschaft und anderen Akteuren im Sozialraum können Konflikte frühzeitig erkannt, kommunikativ begleitet und positives Miteinander gefördert werden.

 

Schließlich ist die dauerhafte Präsenz qualifizierten Personals eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gewährleistung von Hygiene, Sicherheit und Ordnung innerhalb der Notunterkunft. Diese Anforderungen ergeben sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen zum Betrieb einer stationären Gemeinschaftseinrichtung und unterliegen der regelmäßigen Kontrolle durch das zuständige Gesundheitsamt.

 

Die Nachbesetzung der Stelle im Bereich Frauenschutz ist zur kontinuierlichen Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Bereich des Schutzes und der Unterstützung von Frauen und Kindern, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, erforderlich. Sie dient somit der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse.

 

Es ist verpflichtend, ein wirksames System zur Prävention, zum Schutz, zur Beratung und zur Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz, welches 2025 in Kraft getreten ist, sieht den schrittweisen Ausbau eines verlässlichen Hilfesystems sowie einen zukünftigen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder vor. Die vakante Stelle übernimmt wesentliche Aufgaben der Beratung, Vernetzung, Prävention und Koordination. Ein dauerhafter Verzicht würde die Wahrnehmung dieser Aufgaben erheblich beeinträchtigen und die Funktionsfähigkeit der kommunalen Hilfestrukturen sowie die Zusammenarbeit mit beispielsweise sozialen Einrichtungen und freien Trägern nachhaltig schwächen.

 

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung sowie der vielfältigen sozialarbeiterischen, ordnungsrechtlichen und administrativen Anforderungen ist die dauerhafte Besetzung der Notunterkunft sowie anteilig der Frauenschutzwohnung mit einer sozialarbeiterischen Fachkraft unverzichtbar, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtungen sowie eine nachhaltige Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen.

 

Diese Stelle ist im Stellenplan in der Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer unter den Produkten 3.1.5.40 Übergangswohnheim und 3.1.5.60 Frauenschutzwohnung zu finden (Seite 8Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer“).

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C:\Users\bpapendieck\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Word\Stadtwappen sw.bmp

 

 

Stellenbeschreibung

Stellen-Nr.:  50.1.6.0

 

 

 

1. Arbeitsplatzinhaber

Name, Vorname:  

 

Arbeitszeit:

30 h

Datum der Übernahme des Arbeits-platzes in der aktuellen Ausgestaltung:

 

 

 

 

2. Organisatorische Eingliederung

Funktionsbezeichnung:   Sozialpädagogin

 

Amt/ SG:  50.1

 

Unterstellt:   SGL 50.1

 

Unterstellung:   -

 

Vertretung für:   50.1 *

 

Vertreten von:   50.1 *

 

 

 

 

3. Erforderliche Qualifikation

    (Benötigter Ausbildungsberuf, Hochschulabschluss, ggf. zusätzliche Abschlüsse oder Prüfungen)

Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge FH, Bachelor of Arts)

 

 

 

4.   Aufgabenbeschreibung

4.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aufgabeninhalte

  • Nutzbar für Stellenausschreibungen, Geschäftsverteilungspläne, Arbeitszeugnisse u.ä.
  • Eine ausführliche Beschreibung nehmen Sie bitte unter Pkt. 4.2 vor!

Sozialpädagogische Begleitung der Bewohner*innen des Übergangswohnheims

sowie der Bewohnerinnen und ihrer Kinder in der Frauenschutzwohnung

 

 

 

4.2 Detaillierte Aufgabenbeschreibung

Lfd.

Nr.

Arbeitsvorgänge / Aufgaben mit Arbeitsschritten

 

(Bei Bedarf werden weitere Seiten automatisch eingefügt!)

Zeit-anteil in %

1.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   2.

Sozialpädagogische Betreuung der Bewohner*innen des Übergangswohnheims

 

Sozialpädagogische Begleitung der ins Übergangswohnheim eingewiesenen

wohnungslosen Bürger*innen -> Einzelfallberatungen, Strukturierung und Um-setzung einzelfallorientierter Unterstützungs- und Hilfsangebote

 

Netzwerkarbeit / enge Kooperation mit relevanten Unterstützungs- und      Beratungseinrichtungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung, Jobcenter, Sozialamt etc.)

 

Enge Kooperation mit hiesigen Wohnungsanbietern

 

Durchsetzung der Hausordnung im Übergangswohnheim

 

Durchführung von Hausbewohnerversammlungen

 

Enge Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst

 

Mitwirkung bei der Erhaltung von Bewohnbarkeit und Werterhaltung des Übergangswohnheims

 

Enge Zusammenarbeit / Austausch mit der Sachgebietsleitung und

Bereitschaft zu Fallbesprechungen und kollegialer Beratung

 

 

Sozialpädagogische Betreuung der Bewohnerinnen der Frauenschutzwohnung

 

Aufnahme gewaltbetroffener und -bedrohter Frauen und deren Kinder in die Frauenschutzwohnung

 

Sozialpädagogische Begleitung und Beratung schutzsuchender Frauen und deren Kinder im Rahmen von Einzelfallberatungen, Entwicklung von einzelfallorientierten Hilfeplänen

 

Netzwerkarbeit / Kooperation mit relevanten Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Jugendamt, Schuldnerberatung, Jobcenter, Wohnungsanbieter)

 

Durchführung von Hausbewohnerinnenversammlungen

 

Enge Zusammenarbeit / Austausch mit der Sachgebietsleitung und

Bereitschaft zu Fallbesprechungen und kollegialer Beratung

 

 

 

 

 

 

 

75

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

 

 

 

Summe:

100


5. Erforderliche Fachkenntnisse

Lfd.

Nr.

  • Welche Fachkenntnisse werden unter Bezug auf Pkt. 4.2 regelmäßig u. in welchem Umfang benötigt?
  • Handwerklich Beschäftigte geben zusätzlich die zu bedienenden Maschinen, techn. Anlagen etc. an!

zu 1.-2.

-     Satzung zum Betreiben eines Übergangswohnheims

-     Satzung und Richtlinie zum Betreiben einer Frauen- und Kinderschutzwohnung

-     Kenntnisse SGB II, SGB VIII, SGB XII

-     Kenntnisse SOG LSA

-     Kenntnisse GewSchG

-     Kenntnisse FamFG

-     Kenntnisse zu psychosozialen Beratungsmethoden

-     Kenntnisse Sozial- und Verwaltungsrechtsvorschriften

 

 

 

 

6. Besondere Befugnisse

    (wie Weisungs- u. Unterschriftsbefugnisse, Handlungsspielräume)

 

 

 

 

7. Unterschriften

7.1 Bestätigung der Aufgabenübertragung durch die/den Vorgesetzte/n:

Ich bestätige die Richtigkeit der Pkt. 1 - 6 dieser Stellenbeschreibung.

Die gesonderten Ausfüllhinweise zu diesem Formular habe ich beachtet.

Datum:  

09.12.2021

Unterschrift und Funktion des Vorgesetzten

 

 

7.2 Kenntnisnahme des Arbeitsplatzinhabers:

Vorstehende Aufgaben und Befugnisse wurden dem Arbeitsplatzinhaber verbindlich übertragen. Dieser ist verpflichtet in diesem Rahmen eigenständig zu handeln und im Einzelfall auf Weisung des Vorgesetzten dienstlich notwendige Sonderaufgaben zu übernehmen.

Eine Ausfertigung/Kopie mit den ausgefüllten Pkt. 1 - 6 habe ich erhalten.

Datum:  

 

Unterschrift des Arbeitsplatzinhabers

 

 

 

 

8. Stellenbewertung

Bewertungsergebnis:   S 11b TVöD  (TV Beschäftigte im Sozial- u. Erziehungsdienst)

Datum:  

16.12.2021

Unterschrift des Stellenbewerters

 

 

        

Reduzieren

       

nach oben