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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, dass die Maßnahmen laut der anliegenden Liste im Rahmen des Infrastruktur-Sondervermögensgesetzes (Kommunalarm) i. H. v. 10.503.115 EUR angemeldet und umgesetzt werden sollen. 

 

           

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen: in den Haushaltsjahren 2026 bis 2036

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:                           

10.503.115 EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

10.503.115 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)


              

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Begründung:

Das Infrastrukturprogramm der Bundesregierung zielt darauf ab, den Investitionsstau in der kommunalen Infrastruktur zu verringern und Städte und Gemeinden für die Zukunft - etwa im Bereich Verkehr, Digitales, Hochwasserschutz oder Schulen -besser aufzustellen. Finanzschwächere Kommunen werden bei der Verteilung begünstigt.

 

Der Bund stellt den Ländern insgesamt rund 100 Milliarden Euro zur Verfügung, um Investitionen in die Infrastruktur zu unterstützen. Das Land Sachsen-Anhalt erhält 2,6 Mrd. EUR, wovon 1,57 Mrd. EUR die Kommunen (einschließlich Landkreise und kreisfreie Städte) erhalten.

 

Der Stadt Wernigerode werden 10.503.115 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die bis zum Jahr 2036 abrufbar sind. Das Landesgesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“(Infrastruktur-Sondervermögensgesetz Infra-SVG) vom 17.12.2025 ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Danach sind die für das kommende Jahr benötigten Haushaltsmittel bis zum 30.06. eines jeden Jahres der Investitionsbank mitzuteilen.

 

r das Jahr 2026 wurden folgende Maßnahmen, die über das Sondervermögen finanziert werden sollen, angemeldet:

 - Trägerfahrzeug mit Anbauteilen für den Bereich Sportstätten: 75.000 EUR BV 027/2026

 - Kauf von Notstromaggregaten für den Bereich Katastrophenschutz: 170.000 € BV 026/2027

 - Kauf von Überfahrsperren zur Absicherung von Veranstaltungen für den Bauhof 450.000 €                 BV 025/2026

 

Die Vorlage dient dazu, die weitere Verwendung der Mittel mit dem Stadtrat abzustimmen (siehe Anlage).

          

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Kascha

Oberbürgermeister   

 

 

Anlage:

Übersicht über die Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“          

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