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Beratungsfolge

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Die Frauenschutzwohnung wird aus Landes-, Landkreis-, städtischen Mitteln sowie Benutzungsentgelten finanziert. Die Höhe des Landesanteiles regelt die jeweils aktuelle Förderungsrichtlinie zur Arbeit in den Frauenhäusern, den Anteil des Landkreises der jährliche Bewilligungsbescheid.

 

r die Inanspruchnahme der Frauenschutzwohnung erhebt die Stadt Wernigerode ein tägliches Benutzungsentgelt gemäß Satzung und Entgeltordnung.


In der Gesamtbetrachtung verteilen sich die Finanzierungsanteile für 2025 wie folgt.

 

          

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Wie wird die Frauenschutzwohnung finanziert?     

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11.06.2026          

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