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Die nördliche Zuwegung ab Veckenstedter Weg stellt keine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verkehrsfläche dar. Es handelt sich um eine unbefestigte Privatstraße im Eigentum der Stadt, die einzig der Erschließung der Kleingartenanlage dient.

 

Nutzung und insbesondere Gestaltung entsprechen auch nicht einem verkehrsberuhigten Bereich, wohingegen aber eine anderweitige Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Nutzungsausweisung der Privatstraße durchaus denkbar sein kann.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Wernigerode eine entsprechende Beschilderung „Privatstraße“Schrittgeschwindigkeit“ anbringen.

 

 

gez. Dorff

Dezernent Bürgerservice

    

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Herr Skomrock ist Vorsitzender des Kleingartenvereins „Harzblick“ e.V. in Wernigerode.

Er fragt nach, ob der Zufahrtsweg auf der Nordseite der Gartenanlage als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann bzw. ob dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit möglich ist.    

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01.06.2026    

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