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Beratungsfolge

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  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird mit einer Plan­auslage für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen mit Gelegenheit zur Äerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
  2. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

                      

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)


                       

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Begründung:

Am 03.03.2026 erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Wernigerode der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ zur Entwicklung eines Sondergebietes für Freizeit und Tourismus in der Halberstädter Straße.


Nunmehr sind die Planunterlagen soweit erarbeitet worden, dass die frühzeitige Öffentlichkeits­be­teiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.

Karls Erlebnis-Dörfer“ weisen sich als eine ländlich orientierte und touristisch geprägte Freizeit­einrichtung in Form eines Erlebnisdorfes mit Schaumanufakturen, Handel, Gastronomie, Freizeit­angeboten für Familien und ggf. Beherbergung aus. Neben dem Anbau und der Direktvermarktung von Erdbeeren betreibt die Karls Tourismus GmbH seit Mitte der 1990er Jahre inzwischen zehn Erlebnis-Dörfer in Deutschland.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Karls Erlebnisdorf“ erstreckt sich über die Flurstücke 13 und 14 der Flur 50 in der Gemarkung Wernigerode und hat eine Fläche von 128.969 m². Der Planbereich liegt nordöstlich des Stadtgebiets von Wernigerode und grenzt an die L 82 / Halber­städter Straße unmittelbar südlich der Bundesautobahn A 36 an. Gegenüber des Plangebiets befinden sich gewerbliche Bauflächen. Teile der Flurstücke 13 und 14 werden bereits durch die Karls Markt OHG selbst genutzt, andere Teile werden noch landwirtschaftlich genutzt.

Die Lage im sogenannten Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB erfordert ein zweistufiges Aufstellungs­verfahren nach § 2 ff. BauGB. Es sind eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich. Des Weiteren werden insbesondere eine artenschutzrechtliche Prüfung und eine verkehrs­technische Untersuchung erforderlich. Vorgesehen ist die Erstellung eines qualifizierten Bebauungs­planes, der die Kriterien des § 30 Abs. 1 BauGB erfüllt.

Im rechtswirksamen Flächennut­zungsplan der Stadt Wernigerode ist die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 81 als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Insofern wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ in einem Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode von der Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in Sondergebietsflächen geändert (4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wernigerode).

Der betroffenen Öffentlichkeit wird zum Vorentwurf des Bebauungsplanverfahrens Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ Gelegenheit zur Stellungnahme in­nerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von 30 Tagen gegeben.

 

Parallel dazu erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan­ge zum Vorentwurf des Bebauungsplanes.

 

                       

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Kascha

Oberbürgermeister

 

 

Anlage 1 Bebauungsplan Nr. 81 Karls Erlebnis-Dorf“ in Wernigerode i. d. F. vom 22.05.2026, Planzeichnung, Vorentwurf

Anlage 2 Bebauungsplan Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ in Wernigerode i. d. F. vom 22.05.2026, Begründung, Vorentwurf

Anlage 3 Verkehrstechnisches Gutachten i. d. F. vom 13.05.2026

Anlage 4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Fortschreibung vom 20.02.2026

 

 

 

                    

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