Begründung:
Am 03.03.2026 erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Wernigerode der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ zur Entwicklung eines Sondergebietes für Freizeit und Tourismus in der Halberstädter Straße.
Nunmehr sind die Planunterlagen soweit erarbeitet worden, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.
„Karls Erlebnis-Dörfer“ weisen sich als eine ländlich orientierte und touristisch geprägte Freizeiteinrichtung in Form eines Erlebnisdorfes mit Schaumanufakturen, Handel, Gastronomie, Freizeitangeboten für Familien und ggf. Beherbergung aus. Neben dem Anbau und der Direktvermarktung von Erdbeeren betreibt die Karls Tourismus GmbH seit Mitte der 1990er Jahre inzwischen zehn Erlebnis-Dörfer in Deutschland.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Karls Erlebnisdorf“ erstreckt sich über die Flurstücke 13 und 14 der Flur 50 in der Gemarkung Wernigerode und hat eine Fläche von 128.969 m². Der Planbereich liegt nordöstlich des Stadtgebiets von Wernigerode und grenzt an die L 82 / Halberstädter Straße unmittelbar südlich der Bundesautobahn A 36 an. Gegenüber des Plangebiets befinden sich gewerbliche Bauflächen. Teile der Flurstücke 13 und 14 werden bereits durch die Karls Markt OHG selbst genutzt, andere Teile werden noch landwirtschaftlich genutzt.
Die Lage im sogenannten Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB erfordert ein zweistufiges Aufstellungsverfahren nach § 2 ff. BauGB. Es sind eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich. Des Weiteren werden insbesondere eine artenschutzrechtliche Prüfung und eine verkehrstechnische Untersuchung erforderlich. Vorgesehen ist die Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, der die Kriterien des § 30 Abs. 1 BauGB erfüllt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode ist die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 81 als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Insofern wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ in einem Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode von der Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in Sondergebietsflächen geändert (4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wernigerode).
Der betroffenen Öffentlichkeit wird zum Vorentwurf des Bebauungsplanverfahrens Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von 30 Tagen gegeben.
Parallel dazu erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes.