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Beratungsfolge

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Die Verbandsversammlung hat die neuen Gebühren beschlossen. Rückwirkend ab dem 01.01.2026 wird je Wohneinheit eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Auch die verbrauchs­abhängigen Gebühren wurden angepasst. Die Abrechnung der neuen Gebühren erfolgt mit der Jahres­abrechnung für 2026. Der Verband arbeitet derzeit gemeinsam mit seinem IT-Dienstleister daran, die Gebührenbescheide unterjährig anzupassen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Kundinnen und Kunden haben jedoch auch die Möglichkeit, ihre Abschläge eigenständig anzupassen. Dies kann über das Onlineportal des Verbandes, telefonisch oder in Textform erfolgen. Die zu zahlenden Beträge setzen sich dann aus der neuen monatlichen Grundgebühr sowie der verbrauchsabhängigen Gebühr zusammen. 

 

 

 

 

gez.

Immo Kramer

 

 

 

 

 

Anlage (Seite2)

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage NR.: AF-59-2026

 

 

             

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Ich möchte Auskunft zur Frage, ob es eine Zahlungsforderung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode im Zusammenhang mit neu beschlossenen Niederschlagswassergebühren gibt.

 

Vergleiche Bekanntmachung | WAHB vom 20.03.2026

 

Sollte dies der Fall sein: Wie hoch ist die zu zahlende Summe?                    

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17.07.2026             

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