Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Die Bundesregierung hat mit der Public-Viewing-Verordnung vom 19.05.2026 eine Regelungr Anlagen im Sinne des § 3 Absatz 5 Nummer 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes, die für öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die nicht einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes bedürfen geschaffen. Entsprechend § 1 der WM2026LärmSchV regelt diese Verordnung Anforderungen zum Schutz gegen Lärm an die Errichtung und den Betrieb der Anlagen im Hinblick auf öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026.

 

Gem. § 2 der WM2026LärmV sind Ausnahmen nur zulässig für Fernsehdarbietungen im Freien, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 direkt übertragen werden.

 

Die geplanten Veranstaltungen sind bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Harz anzumelden und durch diesen zu genehmigen. Parallel dazu ist die Veranstaltung als solche gem. § 7 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wernigerode beim Ordnungsamt der Stadt Wernigerode (mindestens 4 Wochen vorher) schriftlich anzuzeigen.

 

Aufgrund des Vorrangs höherrangigen Rechtes (Bundesimmissionsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, z.B. der Freizeitlärmrichtlinie) hat die Stadt Wernigerode hier keinen Ermessenspielraum und ist an die bundesrechtlichen Regelungen sowie die Zuständigkeit des Landkreises Harz als Untere Immissionsschutzbehörde gebunden.

 

Die seitens der Bundesregierung geschaffenen Sonderregelungen gelten nicht für Zusammenkünfte im privaten Bereich. Hier sind die Vorschriften hinsichtlich Einhaltung der Ruhezeiten einzuhalten.

 

Bisher liegen im Ordnungsamt der Stadt Wernigerode keine Anzeigen hinsichtlich öffentlicher Public-Viewing Veranstaltungen vor.

 

Die WM2026LärmSchV ist in der Anlage beigefügt.           

Reduzieren

Gibt es bereits Überlegungen, dass deutsche WM-Spiele nach 22 Uhr, ausnahmsweise entgegengesetzt der Gefahrenabwehrverordnung im Freien geguckt werden dürfen?                          

Reduzieren

03.06.2026             

nach oben