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Beratungsfolge

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In den letzten Jahren wurde das Begrüßungsgeld an Studierende wie folgt ausgezahlt:

 

Jahr Gesamtsumme Auszahlungen  Fallzahlen

 

2019      24.800,00 €                       124

2020      18.200,00 €                         91

2021      15.400,00 €                        77

2022      14.600,00 €                       73

2023      15.800,00 €                       79

2024      15.400,00 €                         77

2025      19.000,00 €                         95

 

Aufgrund fehlender Erfassung des Suchkriteriums „Student“ kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Studierende ihren Zweitwohnsitz in Wernigerode haben.

 

Das Angebot des Begrüßungsgeldes wird mittels Flyern und Plakaten, die in der Hochschule Harz ausliegen bzw. aushängen, beworben. Darüber hinaus erfolgt eine Bewerbung auch auf der Internetseite der Stadt Wernigerode.

 

Die Zahlung des Begrüßungsgeldes ist eine Maßnahme zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft und des ökonomischen Aufschwungs mit dem Ziel der Ansammlung hochqualifizierter Fachkräfte, um somit eine gesteigerte Standortattraktivität zu erreichen (§ 1 der Satzung über die Zahlung von Begrüßungsgeld). Wie viele Absolventen der Hochschule Harz tatsächlich ihren Hauptwohnsitz verbunden mit einer Tätigkeit in einem örtlichen Unternehmen in Wernigerode haben, kann nicht gesagt werden. Hierzu liegen keine Evaluationen vor.

 

Änderungen bzgl. zu erwartender Finanzmittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind aufgrund der ggf. Hauptwohnsitzname von Studierenden nicht zu erwarten.

 

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In wie vielen Fällen wurde das Begrüßungsgeld in den letzten Jahren in Anspruch genommen?

 

Gibt es einen Überblick, wie viele Studierende es mit Zweitwohnsitz in Wernigerode gibt?

 

Welche Werbemaßnahmen gibt es für das Begrüßungsgeld?

 

Welcher positive Nutzen ergibt sich für die Stadt, wenn sich Studierende mit ihrem Erstwohnsitz für Wernigerode entscheiden?

        

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