Begründung:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode wurde mit der Veröffentlichung am 27.06.2009 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode rechtskräftig. Dieser erfuhr für den Ortsteil Schierke eine 1. Änderung, welche mit ihrer Veröffentlichung am 24.08.2013 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode in Kraft trat. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode (ebenfalls Ortsteil Schierke) konnte nicht abgeschlossen werden.
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Grundlage für die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, OT Minsleben geschaffen.
Anlass der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Harzer Reifenhandel und Verwertung Wernigerode GmbH (HRV GmbH) das bestehende Betriebsgelände im Ortsteil Minsleben planungsrechtlich zu sichern, Investitionen in den Recycling-Prozess zu tätigen und eine Halle zu errichten. Ziel der Planung ist die Sicherung des Betriebsstandortes der HRV GmbH und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes. Hiervon hängt auch die nachhaltige Bestandssicherung des erfolgreichen industriellen Altstandortes ab.
Der Geltungsbereich 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Fläche von ca. 3,6 ha liegt nördlich des Siedlungsbereiches des Ortsteils Minsleben, umgeben von landwirtschaftlichen Flächen, direkt östlich angrenzend an eine noch in Nutzung befindliche Schienentrasse der Deutschen Bahn AG.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt aktuell für den Änderungsbereich landwirtschaftliche Flächen dar. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode wird diese bisherige Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in eine gewerbliche Baufläche (G) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO überführt. Damit werden i. S. d. Entwicklungsgebotes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle geschaffen. Hier soll i. S. d. Entwicklungsgebotes ein Industriegebiet (GI) gem. § 9 BauNVO festgesetzt werden. Der Geltungsbereich der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht damit – mit Ausnahme der hier nicht darzustellenden Verkehrsfläche – dem im Bebauungsplan Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, OT Minsleben als GI festgesetzten Bereich.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sie erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt vom 14.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025.
Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 i. V .m. § 4b BauGB mit Mail vom 14.08.2025 um Stellungnahme zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung bis einschließlich 19.09.2025 gebeten.
Anschließend wurde am 11.12.2025 im Stadtrat der Auslegungsbeschluss gefasst. Der Öffentlichkeit wurde entsprechend zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der regulären Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Sie erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026. Von dieser Möglichkeit hat kein Bürger Gebrauch gemacht.
Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4b BauGB mit Mail vom 26.01.2026 um Stellungnahme zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung bis einschließlich 27.02.2026 gebeten.
Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche in Anlage 4 zu dieser Beschlussvorlage zusammen mit der entsprechenden Abwägung aufgeführt sind.
Lediglich das Ordnungsamt / Katastrophenschutz des Landkreises Harz (Stellungnahme 5.1) brachte Hinweise zu Belangen vor, die in der Planung zu berücksichtigen waren. Diese sind lediglich ergänzender Natur und wurden in der Begründung redaktionell ergänzt. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich daraus nicht. Die Inhalte der weiteren eingegangenen Stellungnahmen führten zu keiner Notwendigkeit einer Anpassung der Planunterlagen.
Die Ergänzungen der Planunterlagen haben ausschließlich redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.