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Beratungsfolge

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Zu 1.):

Die beiden Hütten sind laut Auskunft des Amtes für Immobilienmanagement der Stadt Wernigerode im Waldtauschverfahren zum Winterberg ins Eigentum der Stadt Wernigerode gekommen. Die Mitarbeiter werden eine Nachnutzung durch das Loipenhaus oder einen Rückbau prüfen.

 

Zu 2.):

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Kreisstraßenbauhof des Landkreises Harz weitergeleitet. Von dort erfolgte die Rückantwort, dass die Errichtung einer Stahlschutzplanke nahezu unmöglich ist.

Der Untergrund (lose Aufschichtung von Felsen unterschiedlicher Größe) würde die Kosten der Gründung der „Leitplanke“ dermaßen in die Höhe treiben, dass Kosten und Nutzen fraglich sind. Es wird daher seitens des Kreisstraßenbauhofes als Baulastträger angeraten, andere Maßnahmen zu prüfen, die eine ähnliche Wirkung erzielen, aber besser umzusetzen sind.

 

 

gez. Dorff

 Dezernent Bürgerservice

 

     

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  1. Herr Weidlich berichtet, dass im Bereich des Loipenhauses 2 frei zugängliche, baufällige Hütten stehen. Er möcte wissen, wem diese Hütten gehören bzw. wer für diese zuständig ist und ob ein Abriss dieser Hütten vorgesehen ist.

 

  1. Besteht die Möglichkeit, oberhalb des „Fichtenhofes“ in Schierke eine Leitplanke zu installieren, da der angrenzende Abhang ein großes Sicherheitsrisiko darstellt?

     

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22.05.2026     

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