Wie sieht die Variante aus, die Arena an eine externe BetreiberIn/UnternehmerIn zu verpachten? Damit wird die Zweckbindung, nämlich die touristische Aufwertung, erfüllt.
Antwort der Verwaltung:
Die Schierker Feuerstein Arena wird bei der Stadt als sogenannter Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Hierbei handelt es sich um ein steuerrechtliches Konstrukt, das sicherstellen soll, dass wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand im Wettbewerb mit privaten Anbietern steuerlich gleichbehandelt werden und keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Im Falle einer Verpachtung an einen externen Dritten ist aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich, dass der Pächter die wirtschaftliche Last der Pacht trägt. Die zu entrichtende Pacht muss daher so bemessen sein, dass sie neben den Abschreibungen auch die laufenden Betriebs- und Nebenkosten deckt. Die Verpachtung hat folglich zu marktüblichen und kostendeckenden Konditionen zu erfolgen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein etwaiger Zuschuss der Stadt für den laufenden Betrieb die Höhe der vereinbarten Pacht nicht übersteigen darf. Andernfalls könnte dies dazu führen, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen eines BgA entfallen. In der Folge bestünde das Risiko einer steuerlichen Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven, insbesondere im Hinblick auf etwaige Wertsteigerungen der eingesetzten Wirtschaftsgüter.
Da derzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein externer Betreiber den Betrieb zu wirtschaftlich angemessenen Pachtkonditionen ohne ergänzende Zuschüsse der Stadt dauerhaft sicherstellen kann, wurde im Rahmen des Variantenvergleichs vorrangig eine Betriebsführungslösung in Betracht gezogen.
Wie im Variantenvergleich dargelegt, ist jedoch vor der Umsetzung einer endgültigen Betreibervariante noch eine abschließende steuer-, förder- und beihilferechtliche Prüfung für die jeweilige Variante erforderlich.
Sind vorhersehbare Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst bei dem Variantenvergleich beachtet worden?
Antwort der Verwaltung:
Eine entsprechende Tarifsteigerung wurde analog zur kommunalen Haushaltsplanung berücksichtigt. Aufgrund personeller Veränderungen im Bereich der SFA fällt diese im Variantenvergleich jedoch geringer aus.
Warum weichen die Zahlen zur Übernachtung in Schierke und zu den zahlenden Gästen in dem Gutachten so eklatant von denen aus den Verwaltungsbericht ab?
Im Gutachten heißt es beispielsweise:
„Die Übernachtungszahlen in Schierke stiegen von 150.856 Übernachtungen im Jahr 2015 auf 248.799 Übernachtungen im Jahr 2023. Dies ist eine Steigerung um ca. 98.000 Übernachtungen pro Jahr.“
Laut Verwaltungsbericht und laut Presseberichten waren es 2015 bereits 242.390 Übernachtungen - und somit keine nennenswerte Veränderung zu 2024.
Antwort der Verwaltung:
Die Übernachtungszahlen wurden aus der Beantwortung der Anfrage AF-40-2024 entnommen. Als Grundlage dienten ausschließlich die Kurtaxpflichtigen Übernachtungen, die niedriger liegen als die im Verwaltungsbericht genannten Werte. Der Verwaltungsbericht umfasst zudem die Kurtaxfreien Übernachtungen, wodurch sich die höhere Gesamtzahl in den Verwaltungsberichten erklärt.
Auch die Zahlen zu den zahlenden Gästen im Sommerbetrieb entsprechen nicht den bisherigen veröffentlichten Angaben.
Antwort der Verwaltung:
Im Variantenvergleich wurden keine detaillierten Besucherzahlen pro Saison ausgewiesen. Es wurde lediglich im Rahmen der Ermittlung von Sekundäreffekten für das gesamte Betriebsjahr von ca. 58.500 Tagesgästen (zahlende und nicht zahlende Tagesgäste) gem. Wirtschaftlichkeitsberechnung der nymoen Strategieberatung zurückgegriffen. Die entsprechende Fragestellung bezieht sich daher vermutlich auf die abweichend dargestellten Besucherzahlen der Sommersaison 2024 durch das Fachamt, wie sie in den Ausschusssitzungen am 11.11.2024 sowie am 06.02.2026 im Rahmen der Saison-Auswertung präsentiert wurden.
Die festgestellte Abweichung ist auf einen Formelfehler bei der Berechnung der Besucherzahlen zurückzuführen. Dieser Fehler wurde in der Präsentation vom 06.02.2026 identifiziert und rückwirkend auch für die Vorjahre korrigiert, wodurch sich die veränderte Darstellung der Besucherzahlen ergibt.
Ursächlich war eine fehlerhafte Berücksichtigung der Familienkarten. Diese wurden bei der Berechnung der Besucherzahlen seitens der Verwaltung mit dem Faktor zwei multipliziert, obwohl diese Multiplikation bereits im Kassensystem bei der internen Statistik vorgenommen wurde. Infolgedessen wurde in der Auswertung vom 11.11.2024 eine doppelte Anzahl an Besuchern auf Basis der Familienkarten ausgewiesen.
Die entsprechende Korrektur erfolgte im Rahmen der Darstellung in der Sitzung vom 06.02.2026, wobei die Besucherzahlen rückwirkend bereinigt wurden, um die tatsächliche Entwicklung zutreffend abzubilden.
Wenn das Datenmaterial, auf dem das Gutachten fußt, fehlerbehaftet ist, dann ist das gesamte Gutachten als solches nicht zielführend und wenig sachdienlich. Wird hier noch einmal korrigiert?
Antwort der Verwaltung:
Wie bereits oben dargestellt, wurden die verwendeten Daten nach Maßgabe der zugrundeliegenden und zutreffenden Grundlagen ermittelt. Soweit erforderlich, konnten die herangezogenen Grundlagen zudem weiter erläutert und nachvollziehbar konkretisiert werden.