Begründung:
Die Strecke Wernigerode–Brocken stellt das touristische Herzstück des Netzes der Harzer Schmalspurbahnen dar und besitzt eine herausragende Bedeutung für den Tourismus in der gesamten Harzregion. Als direkte Verbindung zum Brocken, zog sie 2025 507.000 Fahrgästen an, bei insgesamt 1,12 Mio. Fahrgästen im gesamten Netz der HSB.
Die Züge der HSB sind dabei nicht nur ein Verkehrsmittel, sondern ein zentrales touristisches Erlebnis und prägendes Alleinstellungsmerkmal der Region. Der Brockenverkehr generierte 2025 mit 12,0 Mio. € (77% des Gesamtumsatzes von 15,5 Mio. €) das entscheidende Umsatzwachstum von 6%, unterstützt durch Tariferhöhungen (+13%).
Die Brockenstrecke trägt wesentlich zur Wertschöpfung im Tourismus bei, sichert Arbeitsplätze und stärkt die Attraktivität der Stadt Wernigerode sowie des Landkreises Harz nachhaltig. Eine leistungsfähige Infrastruktur auf dieser Strecke ist daher von zentraler Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu sichern und weiter auszubauen. Investitionen in die Strecke Wernigerode–Brocken sind folglich nicht nur verkehrlich, sondern insbesondere auch tourismuspolitisch und wirtschaftlich von hoher Relevanz.
Mit übereinstimmenden Beschlüssen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) vom 26.09.2025 wurde die Geschäftsführerin der HSB, Frau Müller, beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Einwerbung geeigneter Fördermittel, insbesondere für die Instandhaltung der Infrastruktur auf der Strecke Wernigerode–Brocken, einzuleiten.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses sollen Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für den ersten Bauabschnitt der Strecke Wernigerode–Brocken beantragt werden. Aufgrund der im GVFG festgelegten Förderquoten ist ergänzend die Bereitstellung von Eigenmitteln durch die Gesellschaft sowie deren Gesellschafter erforderlich.
Für die Antragstellung ist der Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung zwingend notwendig. Diese basiert auf zwei Säulen: der Gesellschaft selbst und ihren Gesellschaftern. Die HSB ist nicht in der Lage, die erforderlichen Eigenanteile vollständig aus eigener Kraft aufzubringen, wird jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu beitragen. Daher ist eine finanzielle Beteiligung der Gesellschafter unerlässlich.
Im Anschluss an die Beschlüsse der Gesellschaftsgremien hat die Geschäftsführung der HSB die Gesellschafter um Unterstützung des Förderantrags sowie um die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel in Form schriftlicher Absichtserklärungen (Letter of Intent) gebeten.
In diesen Erklärungen bekunden die Gesellschafter ihre Bereitschaft, vorbehaltlich der Förderentscheidung des Bundes sowie entsprechender Beschlüsse ihrer zuständigen Gremien, die erforderlichen Eigenmittel im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bereitzustellen und in ihren Haushalten zu veranschlagen. Die Stadt Wernigerode sowie der Landkreis Harz haben entsprechende Absichtserklärungen bereits abgegeben.
Unabhängig von der noch ausstehenden Förderentscheidung, insbesondere hinsichtlich Förderhöhe und individueller Finanzierungsanteile, ist davon auszugehen, dass aufgrund der zu erwartenden Wertgrenzen Beschlüsse der kommunalen Vertretungen erforderlich sein werden, um eine rechtlich verbindliche Grundlage zu schaffen.
Um im Rahmen des GVFG-Antragsverfahrens den Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung führen zu können, beabsichtigen die Stadt Wernigerode und der Landkreis Harz, der HSB bereits im Vorfeld eine konkrete Finanzierungszusage zu erteilen. Dadurch soll verhindert werden, dass das Verfahren mangels Finanzierungsnachweis scheitert. Es wird erwartet, dass sich auch die übrigen kommunalen Gesellschafter im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligen.
Nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids im GVFG-Förderverfahren wird der Stadtrat über den konkreten Finanzierungsanteil beschließen und diesen verbindlich festlegen.
Darüber hinaus wird die HSB einen Teil der erforderlichen Eigenmittel aus eigenen Erlösen und Rücklagen aufbringen. Die aktuelle Wirtschafts- und Liquiditätsplanung stellt sicher, dass der verbleibende Eigenanteil nach Abzug der Bundes- und Gesellschaftermittel vollständig gedeckt ist.
Derzeit stellt sich das Projekt wie folgt dar:
Die Gesamtkosten der Investition belaufen sich auf 59.719.000 €. Davon sind 52.848.000 € förderfähig. Die Förderung setzt sich aus einem Bundesanteil von 26.425.000 €, einem Landesanteil von 7.927.000 € sowie einem Eigenanteil von 25.367.000 € zusammen.
Die Verteilung der Eigenanteile erfolgt nicht nach den Beteiligungsverhältnissen am Stammkapital, sondern richtet sich nach der individuellen Betroffenheit der Gesellschafter, insbesondere unter Berücksichtigung der geografischen Lage der jeweiligen Streckenabschnitte. Maßgeblich ist dabei, welche Kommunen von der Infrastruktur unmittelbar betroffen sind oder daraus einen Nutzen ziehen. Für die Stadt Wernigerode ergibt sich auf dieser Grundlage ein Finanzierungsanteil von derzeit 4.372.000 € anstelle von 4.716.000 € (13% Stammkapitalanteil), bezogen auf die bis zum Jahr 2030 geplanten Investitionen in Höhe von 117.127.000 € abzüglich Planungskosten (13,5 Mio. €).
Die nicht zuwendungsfähigen Kosten bestehen im Wesentlichen aus Planungskosten, die im Rahmen des GVFG nicht förderfähig sind. Diese können über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Sachsen-Anhalt (LuFV) finanziert werden. Zwar zählen sie formal zum Eigenanteil der Gesellschaft, sind jedoch durch die LuFV gedeckt und müssen daher nicht von den Gesellschaftern getragen werden.
Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Projekt- und Finanzierungsübersichten zu entnehmen.
Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2027/2028 veranschlagt.