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Beratungsfolge

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Mit der BV 019/2020 „Resolution zum Klimanotstand“ sollten Handlungsfelder der Stadt Wernigerode benannt und mit Hilfe des Augsburger Modells nur als Übergangslösung bewertet werden. Der vorbenannte Beschluss wurde am 18.06.2025 (BV 051/2025) vom Stadtrat aufgehoben.

 

Schlüsse aus der Anwendung des Augsburger Modells:

 

-          damalige Einführung ohne konkrete Auseinandersetzung mit den spezifischen Zielen der Nachhaltigkeit der Stadt Wernigerode - lediglich die Übernahme der Augsburger Oberziele.

-          Oberziele ohne Unterziele sowie keine Beschreibung der Ziele, wodurch die Ziele zur Beurteilung zu unbestimmt blieben.

-          Fehlende Begründung sorgt für missverständliche Ankreuzungen der unkonkreten Ziele,

-          Beschlüsse mit fraglichen fördernden oder hemmenden Effekten ohne Begründung vorhanden,

-          Erfolgreiche Praktizierung bzw. Bewährung des Übergangsmodells Augsburger Modell nicht

gegeben.

-          Erkenntnis: Ausgefülltes oder nicht ausgefülltes Augsburger Modell bedeutet keine Konsequenzen für die Beschlussfassung.

-          Selten hemmende Effekte.

-          Anwendung des Augsburger Modells bei vielen Beschlussvorlagen als nicht notwendig

erachtet.

 

Die damalige Version des Augsburger Modell war bereits bei Einführung in der Stadt Wernigerode veraltet - Augsburg führte eine Anpassung des Beurteilungsmodells mit einer Verschneidung der SDG (17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen) durch.

Handlungsfelder und Zielvorstellungen sollten durch das mit der BV 079/2021 vorgeschlagene "Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Stadt Wernigerode“ erarbeitet und festgelegt werden. Die Inhalte des ISTEK sollten als Basis für die weiterführende Erarbeitung der Nachhaltigkeitseinschätzung (Wernigeröder Modell) für die kommunalen Beschlussvorlagen dienen. Mit der BV 016/2025 wurde die Arbeit am Wernigeröder Modell mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Daraufhin wurde aufgrund des kausalen Zusammenhanges auf die Beurteilung nach dem Augsburger Modell verzichtet.

        

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Wann und aus welchem Grund wurden die Ankreuz-Tabellen nach Vorbild des Augsburger Modells aus dem Geschäftsgang der Vorlagen genommen?

        

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06.05.2026        

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