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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die unbefristete Nachbesetzung einer Stelle als „Reinigungskraft“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 25 Stunden wöchentlich in der Entgeltgruppe 2 TVöD.

       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.1.1.15.5012000/5022000/5032000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

30.700 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


        

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Begründung:

Am 31.03.2026 hat uns eine Reinigungskraft aus dem „Neuen Rathaus“ in den Ruhestand verlassen. Diese Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt dauerhaft nachbesetzt werden.

 

Seit 2018 wird in der Reinigung bei jeder Nachbesetzung und bei jedem neu dazu kommenden Objekt die Wirtschaftlichkeit bezüglich Eigen-und Fremdreinigung betrachtet. Als Ergebnis besteht aktuell ein Verhältnis von 47% Fremdreinigung und damit ist das geplante Ziel von mindestens 45% bis 2026 bereits erreicht.  In dem oben genannten Objekt gilt es ein Reinigungsrevier im Bereich der Verwaltung nachzubesetzen.

 

Entscheidungsgrundlagen r die Eigenreinigung im Verwaltungsgebäude Neues Rathaus:

 

Sehr hoher Anspruch an Datenschutz:

Bei externen Dienstleistern, kommt es Erfahrungsgemäß, häufig zu Personalwechsel was an sich schon ein höheres Risiko beinhaltet. In der Eigenreinigung kann eine sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter angepasst an die Bedarfe des Objekts getroffen werden. Urlaubs- und Krankenvertretung sind durch den bestehenden Pool aus langjährig erfahrenen Springern gesichert.

 

Bedarf an Flexibilität:

Neue Hybride Arbeitsformen und Gleitzeitregelungen machen es schwer verbindliche Reinigungszeiten und Reinigungspläne für externe Dienstleister festzulegen. Um die Reinigung planbar und effizient zu organisieren legen externe Dienstleister ihre Tätigkeit immer öfter in die späten Abendstunden. Dadurch entstehen nicht selten Nachtzuschläge die einen vermeidlichen Preisvorteil gegenüber der Eigenreinigung egalisieren. Eigene Mitarbeiter hingegen sind im ständigen Austausch mit den Kollegen im Haus, kennen Gewohnheiten bezüglich der Arbeitszeit, erfragen Home-Office und Urlaubstage und reagieren flexibel und eigenverantwortlich.  

 

Diese Stellen sind im Stellenplan 2026 in der Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer unter dem Produkt 1.1.1.15 Gebäudereinigung zu finden (Seite 4Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer“).

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stellenbeschreibung

Stellen-Nr.:  23.3.1.0

 

 

 

1. Arbeitsplatzinhaber

Name, Vorname:  

 

Arbeitszeit:

25 h

Datum der Übernahme des Arbeits-platzes in der aktuellen Ausgestaltung:

 

 

 

 

2. Organisatorische Eingliederung

Funktionsbezeichnung:    Reinigungskraft

 

Amt/ SG:  23.3

 

Unterstellt:   SGL 23.3

 

Unterstellung:   -

 

Vertretung für:   23.3.1.0

 

Vertreten von:   23.3.1.0

 

 

 

 

3. Erforderliche Qualifikation

    (Benötigter Ausbildungsberuf, Hochschulabschluss, ggf. zusätzliche Abschlüsse oder Prüfungen)

entfällt

 

 

 

4.   Aufgabenbeschreibung

4.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aufgabeninhalte

  • Nutzbar für Stellenausschreibungen, Geschäftsverteilungspläne, Arbeitszeugnisse u.ä.
  • Eine ausführliche Beschreibung nehmen Sie bitte unter Pkt. 4.2 vor!

Reinigung von städtischen Dienstgebäuden und Einrichtungen

 

 

 

4.2 Detaillierte Aufgabenbeschreibung

Lfd.

Nr.

Arbeitsvorgänge / Aufgaben mit Arbeitsschritten

 

(Bei Bedarf werden weitere Seiten automatisch eingefügt!)

Zeit-anteil in %

1.

Reinigung von städtischen Dienstgebäuden und Einrichtungen nach aktueller Dienstanweisung sowie objektbezogenen Reinigungsplänen unter Beachtung von besonderen Hygienevorschriften und Desinfektionsplänen.

 

100

Summe:

100


 

5. Erforderliche Fachkenntnisse

Lfd.

Nr.

  • Welche Fachkenntnisse werden unter Bezug auf Pkt. 4.2 regelmäßig u. in welchem Umfang benötigt?
  • Handwerklich Beschäftigte geben zusätzlich die zu bedienenden Maschinen, techn. Anlagen etc. an!

zu 1.

- DA Hausbewirtschaftung - Teil III (Reinigung der Dienstgebäude u. städtischen

  Einrichtungen)

- Kenntnis zu Reinigungsmitteln, zum Einsatz sowie zu deren Sicherheits- und

  Gefahrenhinweisen

 

 

 

6. Besondere Befugnisse

    (wie Weisungs- u. Unterschriftsbefugnisse, Handlungsspielräume)

entfällt

 

 

 

7. Unterschriften

7.1 Bestätigung der Aufgabenübertragung durch die/den Vorgesetzte/n:

Ich bestätige die Richtigkeit der Pkt. 1 - 6 dieser Stellenbeschreibung.

Die gesonderten Ausfüllhinweise zu diesem Formular habe ich beachtet.

Datum:  

09.08.2021

Unterschrift und Funktion des Vorgesetzten

 

 

7.2 Kenntnisnahme des Arbeitsplatzinhabers:

Vorstehende Aufgaben und Befugnisse wurden dem Arbeitsplatzinhaber verbindlich übertragen. Dieser ist verpflichtet in diesem Rahmen eigenständig zu handeln und im Einzelfall auf Weisung des Vorgesetzten dienstlich notwendige Sonderaufgaben zu übernehmen.

Eine Ausfertigung/Kopie mit den ausgefüllten Pkt. 1 - 6 habe ich erhalten.

Datum:  

 

Unterschrift des Arbeitsplatzinhabers

 

 

 

 

8. Stellenbewertung

Bewertungsergebnis:   EG 2 TVöD    (Tarifvertrag Teil A Abschnitt I Ziffer  2 - handwerkliche Tätigkeiten)

Datum:  

10.08.2021

Unterschrift des Stellenbewerters

 

 

       

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