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055/2026 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.05.2026
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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21.05.2026
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ungeändert beschlossen
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.1.1.01.5012000/5022000/5032000
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
X | Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | 77.100 EUR |
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X | Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) | |
Sachverhalt ...
Begründung:
Zum 01.10.2026 soll die Stelle „Stadtplaner/in als Sachbearbeiter/in Bauleitplanung“ unbefristet nachbesetzt werden, da die Sachgebietsleiterin zum 31.12.2026 aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Die Stelle soll zunächst als Sachbearbeiter/in besetzt werden, eine spätere Besetzung der Sachgebietsleitung ist damit aber nicht ausgeschlossen. Die frühzeitige Nachbesetzung der Sachgebietsleitung soll aufgrund einer möglichst reibungsfreien Aufgabenübergabe erfolgen. Insbesondere vor dem Hintergrund der schnellstmöglichen Fertigstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ wird dies für dringend notwendig gehalten.
Die Aufgaben im Bereich der Bauleitplanung stellen Pflichtaufgaben nach dem BauGB, Erstes Kapitel, Allgemeines Städtebaurecht, erster bis dritter Teil, §§ 1-44 und Drittes Kapitel, sonstige Vorschriften, zweiter bis dritter Teil, §§ 200-232 dar. Wesentliche Aufgaben sind die Durchführung der Bauleitplanverfahren, die Erteilung von Genehmigungsfreistellungen sowie die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde im Zuge eines Bauantragsverfahrens.
Im Verfahren befinden sich derzeit die Bebauungspläne Nr. 75 „Nesseltal“, Nr. 59 „Breite Straße 84“, Nr. 77 „Ziegenberg“, Nr. 78 „Storchmühle“, Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“. Weiterhin werden Änderungen der Bebauungspläne Nr. 44 „Parkhaus am Winterberg“ und Nr. 70 „An der Gartenbreite“ angestrebt.
Hinzukommen können in naher Zukunft Planungserfordernisse in Schierke für den B-Plan Nr. 58 Sondergebiet „Sport- und Gesundheitshotel Schierke“ sowie nachfolgend für das ehemalige Hotel „König“, für die Nachnutzung der Fläche in der Bielsteinchaussee, für den Lebensmittelmarkt Harzblick/ Charlottenlust oder auch für die Nachnutzung bracher Flächen in der Ilsenburger Straße/Am Ziegenberg.
Ebenso kann die mögliche Neuausweisung von Gewerbegebieten Bauleitplanverfahren erforderlich werden lassen. Auch neu hinzukommende Anforderungen der regenerativen Energiegewinnung, hier sollte insbesondere an Windenergie-, Geothermie, Solarthermie und PV-Anlagen gedacht werden, können unter Umständen nur über entsprechende Planverfahren zur Umsetzung gebracht werden.
Mit dem am 30.10.2025 in Kraft getretenen „Bauturbo“ ergeben sich für die Verwaltungen auf kommunaler Ebene weitere zu bewältigende Pflichtaufgaben. Im Zusammenhang mit der kommunalen Planungshoheit steht hier die Sicherung der städtebaulichen Ordnung, welche im Grundsatz nur durch Gemeinderatsbeschluss gewährleistet werden kann. Der Gesetzgeber übt mit der Fristsetzung von 3 Monaten zur Zustimmung und der sonstigen Genehmigungsfiktion hier allerdings gehörigen Druck auf die zuständige Verwaltungsstelle aus. Dem kann nur mit einer gesicherten Personaldecke entsprochen werden.
Weiterhin ist flexibles Reagieren auf kurzfristige Erfordernisse notwendig.
2025 wurden insgesamt 145 Einvernehmen der Gemeinde und 9 Genehmigungsfreistellungen erteilt.
Diese Stelle ist im Stellenplan 2026 in der Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer unter dem Produkt 5.1.1.01 Räumliche Planung zu finden (Seite 13 „Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer“).
Kascha
Oberbürgermeister

Stellenbeschreibung | Stellen-Nr.: 61.1.3.0 |
1. Arbeitsplatzinhaber
Name, Vorname:
| Arbeitszeit: 39 h | Datum der Übernahme des Arbeits-platzes in der aktuellen Ausgestaltung:
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2. Organisatorische Eingliederung
Funktionsbezeichnung: SB Bauleitplanung
| Amt/ SG: 61.1
| |
Unterstellt: SGL 61.1
| Unterstellung: -
| |
Vertretung für: SGL 61.1 61.1.1.0 61.1.2.0 | Vertreten von: SGL 61.1 61.1.2.0
| |
3. Erforderliche Qualifikation
(Benötigter Ausbildungsberuf, Hochschulabschluss, ggf. zusätzliche Abschlüsse oder Prüfungen)
- Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss der Fachrichtung Städtebau / Stadtplanung, Architektur oder Raumplanung mit Vertiefung Städtebau - Führerschein Klasse B |
4. Aufgabenbeschreibung
4.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aufgaben
Lfd. Nr. |
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1.
2.
3.
4.
5.
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Bearbeitung von Bauleitplänen (Plan- und Textteile), CAD-gestützte Entwurfsbearbeitung
Verfahrenssteuerung und Koordinierung von Bauleitplanverfahren, einschl. der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bearbeitung von Anträgen zu städtischen Satzungen
Bearbeitung Stellungnahmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB
Aufstellung von Satzungen gemäß Baugesetzbuch, inhaltliche Entwurfserarbeitung bis zur Rechtskraft |
4.2 Detaillierte Aufgabenbeschreibung
Lfd. Nr. | Arbeitsvorgänge / Aufgaben mit Arbeitsschritten
(Bei Bedarf werden weitere Seiten automatisch eingefügt!) | Zeit-anteil in % |
1.
2.
3.
4.
5.
|
Bearbeitung von Bauleitplänen (Plan- und Textteil), CAD-gestützte Entwurfsbearbeitung selbständige Erstellung sowie Überprüfungen von Planzeichnungen, Textlichen Festsetzungen und Begründungen der Bebauungspläne, Anordnung und Prüfung B-Plan bezogener Fachplanungen (z.B. Schallgutachten, Verkehrsgutachten, Bodengutachten, Umweltbericht)
Verfahrenssteuerung und Koordinierung der Bauleitplanverfahren, einschl. der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Durchführung des Verfahrens mit den notwendigen Beteiligungsschritten (Beteiligung der politischen Gremien, Öffentlichkeit und Behörden) und der Erstellung eines Abwägungsvorschlages, Vorbereitung des Satzungsbeschlusses, Erarbeitung planungsrechtlicher Auskünfte und Stellungnahmen bzgl. Festsetzungen des Bebauungsplanes, Ausarbeitung und Prüfung städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB
Bearbeitung von Anträgen zu städtischen Satzungen Beurteilung und Prüfung Bau- und Planungsrecht bzgl. der Festsetzungen der Satzung, Widerspruch und Beratung von Bauherren
Bearbeitung von Stellungnahmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB Planungsrechtliche Einordnung von Bauvorhaben im Zuge der Beteiligung der Kommune im Baugenehmigungsverfahren, Beteiligung bei Anhörungs- und Erörterungsterminen mit Behörden und Bauherren;
Aufstellen von Satzungen gemäß Baugesetzbuch, inhaltliche Entwurfserarbeitung bis zur Rechtskraft Analog der Punkte 1 und 2 sind Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB zu erstellen
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20
50
15
5
10 |
Summe: | 100 | |
5. Erforderliche Fachkenntnisse
Lfd. Nr. |
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zu 1.-5. | -fundierte Kenntnisse im Planungsrecht und öffentlichen Baurecht EDV-/CAD- sowie GIS- Kenntnisse und -Fertigkeiten, - fundierte Rechtskenntnisse gem. BauGB, BauNVO, PlanzeichenVO, KV LSA, BauO-LSA, BauvorlagenVO, BImSchG, VwGO, VwVfG u.a.m. - sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen (v.a. Word, Excel, PowerPoint, Outlook)
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6. Besondere Befugnisse
(Weisungs- u. Unterschriftsbefugnisse, Handlungsspielräume, etc.)
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7. Unterschriften
7.1 Bestätigung der Aufgabenübertragung durch die/den Vorgesetzte/n: Ich bestätige die Richtigkeit der Pkt. 1 - 6 dieser Stellenbeschreibung. Die Ausfüllhinweise zu diesem Formular habe ich beachtet. | |
Datum: | Unterschrift und Funktion des Vorgesetzten
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7.2 Kenntnisnahme des Arbeitsplatzinhabers: Vorstehende Aufgaben und Befugnisse wurden dem Arbeitsplatzinhaber verbindlich übertragen. Dieser ist verpflichtet in diesem Rahmen eigenständig zu handeln und im Einzelfall auf Weisung des Vorgesetzten dienstlich notwendige Sonderaufgaben zu übernehmen. Eine Ausfertigung/Kopie mit den ausgefüllten Pkt. 1 - 6 habe ich erhalten. | |
Datum:
| Unterschrift des Arbeitsplatzinhabers
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8. Stellenbewertung
Bewertungsergebnis: EG 10 TVöD (Tarifvertrag „Ingenieurinnen und Ingenieure“) | |
Datum: | Unterschrift Hauptamt
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