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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, die nachfolgend genannten Mitgliedern aus der Bürgerschaft der Stadt Wernigerode in den Vorstand der Wernigeröder Hospitälerstiftung Sankt Salvatoris, Sankt Nicolai, Sankt Georgii und Sankt Johannis zu entsenden.

 

 Frau Henriette Berner, Wernigerode

 Frau Dr. Annett Wagner-Naumann, Wernigerode

               

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Art der Aufgabe:

 

x

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

x

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


                 

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Begründung:

Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern. Davon sind gem.§ 6 (1) der Satzung der Wernigeröder Hospitälerstiftung Sankt Salvatoris, Sankt Nicolai, Sankt Georgii und Sankt Johannis zwei Mitglieder aus der Bürgerschaft der Stadt Wernigerode zu entsenden. Die Amtszeit beträgt gem. § 6 (2) der Satzung 5 Jahre.

 

Frau Berner ist bereits seit Gründung der Hospitälerstiftung im Jahr 2000 engagiertes Mitglied im Vorstand.

 

Frau Dr. Annett Wagner-Naumann wird als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Zimmer in den Vorstand entsandt.

 

Die Bereitschaft zur Mitarbeit liegt bei beiden vor.

                

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Kascha

Oberbürgermeister                 

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