Begründung:
Die Stadt Wernigerode hat entsprechend gesetzlicher Anforderungen die kommunale Wärmeplanung erstellen lassen. Der vorliegende Abschlussbericht bildet die fachliche Grundlage für die langfristige Umstellung der Wärmeversorgung auf eine treibhausgasneutrale Struktur bis zum Jahr 2045. Der Bericht orientiert sich an den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes und umfasst insbesondere Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario sowie Umsetzungsstrategie.
Der Wärmeplan zeigt für das Stadtgebiet auf, welche Versorgungsoptionen voraussichtlich in Betracht kommen, welche Potenziale bei erneuerbaren Energien und bei Nutzung unvermeidbarer Abwärme bestehen und welche Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs sowie zur Transformation der Wärmeversorgung weiterverfolgt werden sollen. Im Bericht werden hierzu unter anderem Informations- und Beratungsangebote, die weitere Prüfung von Abwärmepotenzialen, die Prüfung und Entwicklung von Wärmenetzlösungen in geeigneten Teilräumen, die Synchronisierung von Infrastrukturprojekten, der Aufbau eines Wärmeplanungs-Beirats sowie die energetische Optimierung städtischer Gebäude empfohlen.
Nach dem Wärmeplanungsgesetz fasst der Wärmeplan die wesentlichen Ergebnisse der Wärmeplanung zusammen. Er ist damit die planungsfachliche Grundlage für die weitere kommunale Steuerung. Zugleich ist rechtlich zu beachten, dass der Beschluss des Wärmeplans allein noch keine automatische Verpflichtung für Bestandsgebäude auslöst. Gem. § 26 WPG bedarf es hierfür zusätzlich einer Entscheidung über die Gebietsausweisung.
Die Beschlussfassung soll daher den Wärmeplan als strategische kommunale Planungsgrundlage bestätigen und die Verwaltung in die Lage versetzen, die nächsten Umsetzungsschritte strukturiert vorzubereiten. Weitergehende Einzelmaßnahmen, investive Entscheidungen, Gebietsausweisungen sowie gegebenenfalls satzungsrechtliche Festlegungen bleiben gesonderten Entscheidungen des Stadtrates vorbehalten.