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Beratungsfolge

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Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt:

  1. Der Stadtrat beschließt den Wärmeplan für die Stadt Wernigerode als strategische Grundlage für die künftige Entwicklung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung im Stadtgebiet.
  2. Der Wärmeplan dient der fachlichen Orientierung für die weitere kommunalerme­ver­sorgung, die Priorisierung von Prüfaufträgen und Maßnahmen sowie die Vorbereitung künftiger Entscheidungen. Er begründet für sich genommen keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten einzelner Grundstückseigentümer und ersetzt keine gesonderten gesetzlichen oder satzungs­rechtlichen Regelungen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Wärmeplan dargestellten Maßnahmen, Prüfaufträge und Handlungsfelder schrittweise weiter zu konkretisieren, zu priorisieren und soweit erforderlich dem Stadtrat in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorzulegen.
  4. Die Verwaltung wird ferner beauftragt,
    • die organisatorische Zuständigkeit für Koordination, Monitoring und Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung sicherzustellen,
    • die Zusammenarbeit mit Stadtwerken, Wohnungswirtschaft, Unternehmen, Handwerk, Bürgerschaft und weiteren relevanten Akteuren fortzuführen,
    • geeignete Fördermöglichkeiten für vertiefende Untersuchungen, Planungen und in­vestive Maßnahmen zu prüfen und zu nutzen,
    • den Stadtrat regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu unterrichten.
  5. Soweit zur Umsetzung des Wärmeplans weitere Entscheidungen nach dem Wärmeplanungs­gesetz, insbesondere zur Ausweisung von Gebieten nach § 26 WPG, erforderlich sind, bleiben diese geson­derten Beschlüssen vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

Finanzielle Auswirkungen:
Durch den vorliegenden Beschluss selbst entstehen noch keine unmittelbaren zusätzlichen investiven Verpflichtungen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst aus nachfolgenden Einzelmaßnahmen, vertiefenden Untersuchungen, Planungen, Förderanträgen oder Umsetzungsentscheidungen. Diese sind jeweils gesondert darzustellen und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Wärmeplan selbst enthält jedoch bereits Maßnahmenansätze, deren weitere Bearbeitung perso­nelle und finanzielle Ressourcen erfordern kann.

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

                                                                                           

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Begründung:

Die Stadt Wernigerode hat entsprechend gesetzlicher Anforderungen die kommunale Wärmeplanung erstellen lassen. Der vorliegende Abschlussbericht bildet die fachliche Grundlage für die langfristige Umstellung der Wärmeversorgung auf eine treibhausgasneutrale Struktur bis zum Jahr 2045. Der Bericht orientiert sich an den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes und umfasst insbesondere Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario sowie Umsetzungsstrategie.

Der Wärmeplan zeigt für das Stadtgebiet auf, welche Versorgungsoptionen voraussichtlich in Betracht kommen, welche Potenziale bei erneuerbaren Energien und bei Nutzung unvermeidbarer Abwärme bestehen und welche Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs sowie zur Transformation der Wärme­versorgung weiterverfolgt werden sollen. Im Bericht werden hierzu unter anderem Informations- und Beratungsangebote, die weitere Prüfung von Abwärmepotenzialen, die Prüfung und Entwicklung von Wärmenetzlösungen in geeigneten Teilräumen, die Synchronisierung von Infrastrukturprojekten, der Aufbau eines Wärmeplanungs-Beirats sowie die energetische Optimierung städtischer Gebäude empfohlen.

 

 

 

Nach dem Wärmeplanungsgesetz fasst der Wärmeplan die wesentlichen Ergebnisse der Wärme­planung zusammen. Er ist damit die planungsfachliche Grundlage für die weitere kommunale Steuerung. Zugleich ist rechtlich zu beachten, dass der Beschluss des Wärmeplans allein noch keine automatische Verpflichtung für Bestandsgebäude auslöst. Gem. § 26 WPG bedarf es hierfür zusätzlich einer Entscheidung über die Gebietsausweisung.

 

Die Beschlussfassung soll daher den Wärmeplan als strategische kommunale Planungsgrundlage bestätigen und die Verwaltung in die Lage versetzen, die nächsten Umsetzungsschritte strukturiert vorzubereiten. Weitergehende Einzelmaßnahmen, investive Entscheidungen, Gebietsausweisungen sowie gegebenenfalls satzungsrechtliche Festlegungen bleiben gesonderten Entscheidungen des Stadtrates vorbehalten.

                                                                                              

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Kascha

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen
rmeplan der Stadt Wernigerode Abschlussbericht

                                                                                         

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