Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Mangel ist bekannt und wurde durch den Bauhof gesichert.

 

Bei den Regenrinnen handelt es sich um private Einbauten im öffentlichen Bereich. Diese be­finden sich im passiven Bestandsschutz und sind aufgrund des fehlenden Regenwasserkanals hier alternativlos. Generell ist aufgrund der Entwässerungspflicht (Satzungen WAHB) keine Entwässerung über zweite Grundstücke erlaubt, außer es liegt eine dingliche Sicherung vor. Prinzipiell bedingen diese Anlagen daher einen Sonder­nutzungsvertrag. Grundsätzlich ist für die Instandsetzung der Eigentümer der Entwässerungsanlage verantwortlich. Ein ent­sprechendes Anschreiben wurde an den Eigentümer der Entwässerungsanlage versandt. Da in der Vergangenheit häufig keine Reaktionen durch die Eigentümer erfolgte, werden die Reparaturen der Regenabläufe durch das Sachgebiet Tiefbau beauftragt, um der Sicherungs­pflicht der Stadt nachzukommen.

 

Sofern keine Instandsetzung der Regenwasserrinne durch den Eigentümer stattfindet, erfolgt dies innerhalb der Baumaßnahme Schreiberstraße.


Der Vorgang wurde im Mangelmelder im Januar 2026 geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Ablauf gesichert und eine Reparatur im Jahr 2026 eingeplant. Die Melderin des Problems wurde persönliche angeschrieben und über den Sachverhalt informiert: „Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Entwässerungen im eigentlichen Sinn um private Anlagen zu den ange­schlossenen Gebäuden handelt. Der Eigentümer wäre sicherungspflichtig und müsste die Anlage sowie die Arbeiten im öffentlichen Raum beantragen.“

 

Da keine weitere Reaktion seitens der Einwohnerin sowie der Eigentümerin vorlag, wurde der Vorgang geschlossen.

     

Reduzieren

Bezugnehmend auf meine Anfrage vom 24.11.2025 sowie Ihre Antwort vom 22.12.2025 (AF-91-2025) nehme ich Bezug auf der n.g. Registrierungsnummer 4315 im „Sags uns Melder“ als Geschlossen gekennzeichneten Vorgang.

Diese Einstufung ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, da bislang keinerlei Abhilfe geschaffen wurde. Der aktuelle Zustand entspricht unverändert dem in der Dokumentation vom 11.07.2025 festgehaltenen Mangelzustand.

Vor Ort besteht weiterhin eine erhebliche Unfallgefahr. Die Sicherung erfolgt lediglich durch eine Warnbake, die bereits seit geraumer Zeit (seit 2025) unverändert an dieser Stelle positioniert ist. Eine dauerhafte Sicherung oder fachgerechte Instandsetzung ist bislang nicht erfolgt.

 

Ich bitte daher um eine verbindliche Auskunft.

Frage:

Wann wird mit der Instandsetzung des Gehweges, der Bordanlage sowie der Entwässerungsrinne begonnen, sodass eine sichere und uneingeschränkte Nutzung des Gehweges gewährleistet ist.

 

Anlage:

2 Bilder vom 23.03.26, 1 Kopie vom Vorgang 4315

 

 

C:\Users\jsaenger\AppData\Local\Microsoft\Windows\INetCache\Content.Outlook\AX773FPQ\20260323_113405.jpg

 

C:\Users\jsaenger\AppData\Local\Microsoft\Windows\INetCache\Content.Outlook\AX773FPQ\20260323_113422.jpg

 

C:\Users\jsaenger\Desktop\Screenshot 2026-03-25 093009.png

 

 

 

    

Reduzieren

07.05.2026    

nach oben