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Beratungsfolge

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Zu besagtem Graffiti gab es bereits 2024 Maßnahmen, bei denen unter anderem der Fußnger-/ Radweg gesäubert wurde. Das große Graffiti direkt am Widerlager der Fußngerbrücke konnte in der Maßnahme schlussendlich nicht entfernt werden, da durch die HSB keine BETRA (Betriebs- und Bauanweisung an Gleisanlagen) am Tage erteilt werden konnte.

Die BETRA ist jedoch die Grundlage für eine Entfernung, da ohne diese keine Arbeiten im Gleisbereich erfolgen können. Mit Nachtarbeit konnte die beauftragte Firma ihre Arbeitssicherheitsauflagen nicht vereinbaren. Dazu wären Randbedingungen erforderlich gewesen, welche durch die Stadt hätten erarbeitet werden müssen und nicht in wirtschaftlichen Einklang zu bringen waren (Beleuchtung, Gleissicherung, Kosten der BETRA, Nachtarbeitszuschläge).

Aus diesem Grund wurde eine Entfernung durch die Stadt verworfen.

     

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Herr Baake spricht ein Graffiti an einer Fußngerbrücke im Bereich des Altstadtkreisels an, das seit Jahren sichtbar sei und fragt nach, ob dies entfernt werden kann.     

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24.03.2026    

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