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Beratungsfolge

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r das Jahr 2025 wurden im November 2024 Gewerbesteuern in Höhe von 18.192.600 € geplant, die sich aus Vorauszahlungen für das Jahr 2025 in Höhe von 15.465.500 € und Abrechnungen für vorangegangene Jahre in Höhe von 2.727.100 € zusammensetzen.

 

Bis 31.12.2025 wurden insgesamt 24.344.511,90 € zum Soll gestellt. Darauf entfielen 16.787.016,00 € auf Vorauszahlungen für das Jahr 2025 und 7.557.495,90 € auf Endabrechnungen für vorangegangene Abrechnungsjahre.

 

Aus den Mehrerträgen der Gewerbesteuer wurden 2.668.500 €r über- oder außerplanmäßige Ausgaben gebunden, welche sich wie folgt aufteilen:

 

 

 

Ohne diese Mehreinzahlungen aus der Gewerbesteuer wäre eine Deckung der Mehraufwendungen nicht möglich gewesen und die Stadt Wernigerode hätte einen Nachtragshaushalt mit einem erhöhten Defizit aufstellen müssen.

 

Änderungen auf die vorgenannten Zahlen sind nicht zu erwarten, da das Haushaltsjahr bezüglich der Gewerbesteuer bereits abgeschlossen ist.

 

r das Jahr 2026 wurden im November 2024 Gewerbesteuern in Höhe von 18.645.500 € geplant, die sich aus Vorauszahlungen für das Jahr 2026 in Höhe von 16.161.500 € und Abrechnungen für vorangegangene Jahre in Höhe von 2.484.000 € zusammensetzen.

 

Mit Stand Februar 2026 (Zeitpunkt der Bescheiderstellung für die Jahresveranlagung) belaufen sich die festgesetzten Vorauszahlungen für das Jahr 2026 auf 16.820.204 €. Aus Abrechnungen für vorangegangene Abrechnungsjahre wurden Gewerbesteuern in Höhe von 1.247.600 € festgesetzt. Insgesamt lässt sich hier feststellen, dass der geplante Ertrag i. H. v. 18.645.500 € bisher nicht erreicht werden konnte.

 

 

Gez. B. Leo

 

           

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich mit der Bitte um Auskunft zu den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Wernigerode an Sie.

Konkret interessiere ich mich für das Aufkommen der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025. In diesem Zusammenhang wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten,

- ob bereits belastbare Ist-Zahlen für 2025 vorliegen,
- inwieweit aktuell noch mit Veränderungen durch Nachveranlagungen oder Korrekturen zu rechnen ist, sowie
- ob bereits vorläufige Ergebnisse oder Schätzungen (z. B. aus dem Haushaltsvollzug oder der Jahresabschlussvorbereitung) verfügbar sind.

Sollten entsprechende Unterlagen, Berichte oder Veröffentlichungen existieren, wäre ich Ihnen für eine Zusendung oder einen entsprechenden Hinweis ebenfalls sehr dankbar.

Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.           

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08.04.2026          

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