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037/2026 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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09.04.2026
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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21.04.2026
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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22.04.2026
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abgelehnt
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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27.04.2026
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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28.04.2026
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vertagt
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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29.04.2026
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vertagt
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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06.05.2026
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.05.2026
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geändert beschlossen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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11.05.2026
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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12.05.2026
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geändert beschlossen
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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13.05.2026
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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21.05.2026
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geändert beschlossen
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmeausfälle pauschal ca. 5000 € / Jahr über mehrere Haushaltsstellen
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) | |
Sachverhalt ...
Begründung:
Die Stadt Wernigerode führt zur Würdigung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements eine Ehrenamtskarte ein. Damit soll die besondere Bedeutung des freiwilligen Einsatzes für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkannt, sichtbar gemacht und nachhaltig gestärkt werden.
Die Ehrenamtskarte richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich über einen längeren Zeitraum regelmäßig ehrenamtlich engagieren. Sie gewährt Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen. Eine Erweiterung teilnehmender Partner aus Wirtschaft, Kultur und Sport wird darüber hinaus angestrebt. Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen und Vergabekriterien werden gemäß angefügter Richtlinie festgelegt.
Ziel ist es, das Verfahren einfach und bürgernah zu gestalten. Die Anmeldung erfolgt über ein Formular zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Die Bestätigung des Engagements sowie die Einhaltung der Vergabekriterien werden durch die jeweiligen Vereine, Organisationen oder Initiativen sichergestellt. Durch die jeweils zuständigen Amtsleitungen, die das ehrenamtliche Engagement fachlich begleiten, erfolgt die Entscheidung über die Vergabe der Ehrenamtskarte.
Die Umsetzung der Richtlinie soll umgehend mit dem Stadtratsbeschluss erfolgen. Im weiteren Verlauf strebt die Stadt Wernigerode an, diese im Rahmen der jährlichen Veranstaltung zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember durch den Oberbürgermeister an die Ehrenamtlichen zu übergeben.
Die in der Richtlinie angeführten Anspruchsvoraussetzungen und Vergabekriterien basieren auf einen Variantenvergleich, der in der Anlage 1 dargestellt ist.
Die Einführung der Ehrenamtskarte erfolgt bewusst als entwicklungsfähiger Prozess. Ziel ist es, mit einem niedrigschwelligen Angebot zu beginnen, dieses schrittweise auszubauen und weiterzuentwickeln. Zunächst wird die Ehrenamtskarte befristet bis zum 31.12.2027 ausgestellt, um im Sinne einer Erprobungsphase praktische Erfahrungen zu sammeln und das Angebot bedarfsgerecht anzupassen.
Parallel wird die Entwicklung einer möglichen Ehrenamtskarte auf Ebene des Landkreises beobachtet. Sofern sich hier geeignete Ansätze ergeben, wird ein Anschluss oder eine Zusammenarbeit geprüft, um Synergien zu nutzen und ein möglichst einheitliches Angebot für die Ehrenamtlichen zu schaffen.
Kascha
Oberbürgermeister
Anlage 1: Vergleichsaufstellungen – Zielgruppe Ehrenamtskarte
Anlage 2: Richtlinie zur Vergabe der Ehrenamtskarte der Stadt Wernigerode
Anlage 1
Vergleichsaufstellungen – Zielgruppe Ehrenamtskarte
Variante | Vorteil | Nachteil | Bewertung |
1) Ehrenamt ohne Aufwandsentschädigung 200 h/Jahr bzw. 100 h/Jahr (14 – 18 J.) | - sehr einfach und klar - Fokus liegt auf „echtem Ehrenamt“ | - viele Ehrenamtliche (z. B. Ehrenamtliche mit kl. Aufwandsentschädi-gungen, Vorstände, Übungsleiter...) ausgeschlossen - hoher Zeitaufwand (z. B. 200 Std./Jahr) kann zu geringerer Zahl von Antragstellern führen, könnte als ungerecht wahrgenommen werden - weniger praxisnah | ⭐⭐ |
1a) Ehrenamt ohne Aufwandsentschädigung 150 h/Jahr bzw. 75 h/Jahr | - erreicht mehr Ehrenamtliche – insbesondere Jugendliche und Einsteiger | - geringere Exklusivität der Ehrenamtskarte im Vergleich zu 1) |
untere Grenze im Bundes-vergleich |
2) Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 26a EStG = bis 960 € (Ehrenamtspauschale) | - praxisnah für Vereine/ Organisationen - viele Ehrenamtliche anspruchsberechtigt - moderater Verwaltungs-aufwand - Anerkennung für kleine Aufwandsentschädigung - steuerlich klar geregelt | - Hochengagierte mit mehr Vergütung nicht erfasst - Ausschluss von pädagogischen Tätigkeiten | ⭐⭐⭐⭐ |
3) Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 26 → 3.300,00 EUR und 26a EStG → bis 960 € (Übungs-/Ehrenamts- leiterpauschale) 200 h/Jahr bzw. 100 h/Jahr | - breiter Anspruch → mehr Engagierte werden wertgeschätzt - motivierend für langfristige und intensive Tätigkeiten - steuerlich klar geregelt | - unklare Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Nebentätigkeit - Ungleichbehandlung verschiedener ehrenamtliche Tätigkeiten | ⭐⭐⭐ |
4) Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung bis 1.000 € (§ 3 Nr. 26 / 26a EStG) 150 h/Jahr bzw. 75 h/Jahr | - Erweiterung der Anspruchsberechtigten (alle Bereiche des Ehrenamtes) - realistische Obergrenze für kleine bis mittlere Ehrenämter - motivierend für mittleres Engagement - steuerlich geregelt | - Abgrenzung zu Nebenjob weiterhin schwierig | ⭐⭐⭐⭐ |
5) Beteiligung an der Ehrenamtskarte des Landkreises | - landkreisweite einheitliche Regelung - Transferleitung vorerst geregelt | - Entwicklung und Inanspruchnahme nicht abschätzbar - vorerst auch „Blaulichtkarte“ beschränkt | ⭐⭐⭐ |
