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Beratungsfolge

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Zu 1.):

Die Grundsatzentscheidung zur Wiedereinführung der Citystreife war eine Entscheidung der D-Runde vom 10.03.2026. Details waren zum letzten Ordnungsausschuss am selben Tag noch nicht bekannt.

 

In den Ausschüssen wurden jedoch in der Vergangenheit verschiedene Themen angesprochen, so z.B. Vandalismus auf den Schulhöfen, Graffiti bzw. das Besprühen von Wänden und Versorgungseinrichtungen, das Kleben von Aufklebern, Fehlverhalten von Jugendlichen im öffentlichen Raum.

 

Zu 2.):

Die Anfrage wurde am 23.03.2026 an die Landespolizei gestellt. Nach Rücksprache ist mit einer kurzfristigen Beantwortung nicht zu rechnen.

 

Zu 3.):

OWI nach GefahrenabwehrVO:

 

 2023 5 Verfahren

 2024 4 Verfahren

 2025 7 Verfahren

 

Diese Anzeigen beschränken sich auf die Bereiche offenes Feuer und Feuerwerk. Es ist zu bedenken, dass viele Sachverhalte im Vorfeld durch den Bereitschaftsdienst bzw. Außendienst des Ordnungsamtes oder die Polizei geklärt werden können, sodass es zu keinen Anzeigen und OWI-Verfahren kommt.

 

Zu 4.):

Ruhestörungen im öffentlichen Bereich wurden in den Jahren 2023 bis 2025 nur wenige angezeigt. Schwerpunkt ist dabei der Parkplatz Am Anger. Daneben gibt es einige wenige Beschwerden bei den Stadtfesten und Veranstaltungen im Bürgerpark oder der Wiesngaudi.

 

Im Lustgarten kam es bis zur Einführung des Streifendienstes im Jahr 2020 zu einer Vielzahl von Ruhestörungen. Nach dem Einstellen des Streifendienstes ab 2023 waren keine Ruhestörungen mehr zu verzeichnen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Streifendienst in den Jahren 2020 bis 2022 Wirkung gezeigt hat.

 

Zu 5.):

Durch das Ordnungsamt erfolgten folgende Platzverweise:

 

 

2023

2024

2025

Platzverweise

48

35

34

 

 

 

 

Schwerpunkt ist dabei die Fußngerzone der Innenstadt in Bezug auf Straßenmusik und Straßenverkäufer (Rosen, Zeitungen).

 

Zu 6.):

Die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung auf Schulhöfen ist nicht durchgehend gefährdet. Es sind aber immer wieder in den letzten beiden Jahren Vandalismusschäden zu verzeichnen. Täter wurden bisher nie ermittelt.

 

GS Diesterweg

01/25 Kleinbrand auf dem Schulhof der GS Diesterweg (Spielhütte war betroffen)

04/25 Vandalismus auf dem Schulhof der GS Diesterweg (Graffitis an Hauswänden und Spielgeräten)

Im Zeitraum von 04 bis 06/25 wurden nach dem Wochenende vermehrt Glasscherben und Defekte an Spielgeräten festgestellt.

 

GS Harzblick

03/25 Scheibe der Sporthalleneingangstür wurde beschädigt durch Steinwurf

04/25 Brandlöcher auf der Tartanbahn

 

GS Francke

07/25 Schmierereien im Eingangsbereich der Sporthalle

08/25 Beschädigung der Zaunanlage

04/26 Beschädigung der Zaunanlage sowie Sportgeräte umgeworfen, Streugut verteilt

 

Der Schulhof der Grundschule Diesterweg wurde im letzten Jahr für die Öffentlichkeit gesperrt. Über die Sommermonate hat der wöchentliche Bereitschaftsdienst des Sachgebiets Schule und Sport am Abend regelmäßig kontrolliert. Es gab nur sehr wenige Verstöße gegen die Sperrung des Schulhofes.

 

In diesem Jahr werden die Schulhöfe der Grundschulen Francke, Harzblick und Diesterweg in die Kontrolle durch die Citystreife eingebunden.

 

Zu 7.):

Die Bestreifung erfolgt grundsätzlich an 3 Tagen die Woche von 19:00 Uhr bis 01:00 Uhr mit 2 Mitarbeitern (davon immer ein Freitag oder Samstag). Dabei werden u.a. folgende Schwerpunkte im Stadtgebiet bestreift:

  • Parkplatz Am Anger
  • Pendlerparkplatz Feldstraße mit Zugang zum Bahnhof
  • Außengelände Forum/ Parkhaus Gustav-Petri-Straße
  • Lustgarten
  • Parkanlage Burgberg
  • Kleinfeldfußballplatz Kohlgarten
  • Schulhöfe
  • Spielplätze

 

Eine bedarfsgerechte Veränderung der Routen und Zeiträume bleibt vorbehalten. Die Kompetenzen der Citystreife hängen dabei von der Örtlichkeit ab und reichen von Zeugentätigkeit für Owi- oder Strafanzeigen, ggf. Maßnahmen nach §§ 34 und 35 StGB und Ausübung von Hausrecht bei städtischen Privatgelände, z. B. Schulhöfen.

 

Die Laufzeit ist zunächst von April bis Oktober vorgesehen, das Budget liegt bei ca. 38.000 €.

 

Das Vergabeverfahren wurde zwischenzeitlich beendet. Die Auftragserteilung erfolgte an die Incognito Logistik GmbH vom 06.04.2026 bis 31.10.2026.

 

 

Zu 8.):

38.000 € unter  122010.52910000  Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

 

 

Zu 9.):

Eine überplanmäßige Ausgabe ist derzeit nicht notwendig.

 

Zu 10.):

Seitens des Leiters des Revierkommissariats Wernigerode wird die Maßnahme aus den Erfahrungen der Städte Blankenburg und Quedlinburg heraus positiv gesehen.

 

Zu 11.):

Eine Bestreifung des gesamten Bahnhofs ist nicht geplant. Diese erfolgt eigenverantwortlich durch den Sicherheitsdienst der DB AG. Der Tunnelbereich wird durch unsere City-Streife vom Parkplatz Feldstraße aus mit überwacht. Bei Auffälligkeiten wird auch eingeschritten.

 

Zu 12.):

Es existiert in Wernigerode in Bahnhofsnähe eine genehmigte Prostitutionsstätte, die auch gewerberechtlich angezeigt ist. Hinsichtlich illegaler Prostitution bestehen keine belastbaren Erkenntnisse.

 

Zu 13.):

Es liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die Aussagen basieren auf Hörensagen.

 

Zu 14.):

Seitens des Ordnungsamtes kann auch nach Rücksprache mit dem Revierkommissariat Wernigerode der oft vermittelte, dramatische Eindruck zur Sicherheitslage nicht bestätigt werden. Trotzdem ist jeder Fall ärgerlich, das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ist ernst zu nehmen und Prävention ist oft besser als Reaktion.

Zahlen zur Kriminalstatistik stehen noch aus. Diesem soll mit der City-Streife Rechnung getragen werden.

 

     

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Der Harzer Volksstimme vom 16.03.2026 ist zu entnehmen, dass im Finanzausschuss seitens der Verwaltung berichtet wurde, dass die Ordnung und Sicherheit in einigen Stadtquartieren problematisch sei und die Stadtverwaltung die Wiedereinführung einer City-Streife daher beabsichtige. Im letzten Sozialausschuss und Kulturausschuss wurden dem Vernehmen nach weiteren Details zur City-Streife und Sicherheitslage in Wernigerode bekannt gegeben. Auslöser waren offenbar auch die Zustände auf bestimmten Schulhöfen Wernigeröder Schulen.

Diese Informationen haben offenbar Stadträtin Barner veranlasst, mittels Anfrage AF 25-2026 zu weiteren Erkenntnissen der Stadtverwaltung zum möglichen Phänomen von Jugendprostitution in Wernigerode zu gelangen.

 

Ich frage daher die Stadtverwaltung:

 

1. Warum wurde der zuständige Ordnungsausschuss nicht detailliert und frühzeitig über die Wiedereinführung der City-Streife, den bereits kommunizierten Verwerfungen von Sicherheit und Ordnung in Schwerpunktbereichen sowie das geäerte Aufkommen von Jugendprostitution umfassend informiert?

2. Wie sind die Fallzahlen an Straftaten der zentralen Kriminalitätsstatistik für die Stadt Wernigerode für die Jahre 2023, 2024 und 2025. Bitte stellen sie ggf. dominierenden Delikte wie Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, fremdes Eigentum und Drogendelikte sowie Stadtteile oder prägnante Orte gesondert dar. Der Anteil von nicht-deutschen Tätern und Jugendlichen oder Heranwachsenden (Anwendung JGG) ist jeweils separat auszuweisen.

3. Wie sind die Fallzahlen von Ordnungswidrigkeitsverfahren (ohne Verkehrssachen) in der Stadt Wernigerode in den Jahren 2023, 2024 und 2025? Bitte stellen Sie dominierende Delikte (bspw. Verstöße gegen die Gefahrenabwehrsatzung) gesondert dar.

4. Wie viele Anzeigen/Beschwerden von Bürgern wegen Ruhestörung sind in der Stadtverwaltung Wernigerode in den Jahren 2023, 2024, 2025 eingegangen? Welche Stadtteile oder besondere Orte dominieren hierbei das Anzeigeverhalten?

5. Wie viele Platzverweise wurden durch das Ordnungsamt oder die Polizei in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Wernigerode angeordnet? In welchen Stadtteilen und welchen Rechtsgründen?

6. Liegen Erkenntnisse vor, dass die Sicherheit und Ordnung auf Schulhöfen im Stadtgebiet gefährdet ist? Welche Maßnahmen plant oder vollzieht der zuständige Schulträger?

7. Welches Konzept für eine City-Streife wurde der Ausschreibung eines Dienstleisters zur Durchführung der City-Streife zu Grunde gelegt (Budget, Laufzeit, Dienstzeiten, Gebiete, Personaleinsatz und Kompetenzen)?

8. Welches jährliche Budget wird für die Streife verplant und aus welcher Haushaltsstelle soll der Aufwand finanziert werden?

9. Sofern es eine überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe ist: Welche Einsparung steht dem Mehraufwand zur Deckung gegenüber?

10. Wurde bei der Erstellung des Konzeptes zur City-Streife die Landespolizei eingebunden und liegt hinzu eine Stellungnahme vor?


11. Sofern der Bahnhof auch privat bestreift werden soll: Erfolgte eine Abstimmung mit der zuständigen Bundespolizei und dem Inhaber des Hausrechts (DB)? Liegt hierzu eine Stellungnahme vor?

12. Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Wernigerode, dem Landkreis Harz (Zuständigkeit gemäß Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG-AG LSA) und der Polizei zur legalen Prostitution (Gewerbeausübung gemäß Prostitutionsgesetz - ProstG und Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) und illegalen Prostitution in Wernigerode vor?

13. Hat die Stadt Wernigerode die im Ausschuss geäerten Kenntnisse zur Jugendprostitution mit dem zuständigen Landkreis Harz geteilt? Welche Maßnahmen plant der Landkreis bei Zutreffen der gemachten Erkenntnisse zur illegalen Prostitutionsausübung?

14. Wie schätzen Stadt und Polizei die Entwicklung der Sicherheitslage in der Stadt Wernigerode ein?

 

Es wird angeregt, die genannten Themenkomplexe in der nächsten Sitzung des Ordnungsausschuss zum Schwerpunkt zu machen und Vertreter der Landespolizei hierzu einzuladen.      

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