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Beratungsfolge

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Zu 1.):

Es wurde festgelegt, dass seitens der Stadt Wernigerode drei Schulen im Stadtgebiet als Leuchttürme für die Bevölkerung ausgewiesen werden sollen (GS Francke, GS Harzblick, GS Stadtfeld). Die Festlegung erfolgte aufgrund der räumlichen Lage im Stadtgebiet sowie der baulichen Potentiale (Raumkapazitäten und Ausstattung) der Gebäude. Anspruch der Stadt ist es, eine Ausweisung erst vorzunehmen, wenn durch eine stabile Notstromversorgung Licht und ein Mindestmaß an Wärme und Versorgung ermöglicht werden kann. Ansonsten fänden die Bürger nur einen dunklen, kalten Raum vor.

Die GS Francke ist als Neubau am schnellsten für eine Ersatzstromversorgung herrichtbar. Im Rahmen der Modernisierungen der GS Harzblick (2026) und GS Stadtfeld (ab 2027) werden auch hier Anschlussmöglichkeiten für eine Ersatzstromversorgung geschaffen.

Die Einrichtung und Ertüchtigung weiterer Gebäude im Stadtgebiet sowie den Ortsteilen erfolgt je nach Freigabe von Haushaltsmitteln und vorhandenen Umsetzungskapazitäten kontinuierlich.

Entsprechend dienen vorübergehend als Informationspunkte für die Bevölkerung im Stadtzentrum das Feuerwehrgerätehaus Wernigerode und in den Ortsteilen die Feuerwehrstandorte für die Bevölkerung, bis geeignete Objekte in den Ortsteilen entsprechend ertüchtigt und notstromversorgt sind. Hier stehen auch die Dorfgemeinschaftshäuser und ggf. Turnhallen im Fokus. Vorrang hat aber immer die Nutzung der Feuerwehrgerätehäuser r ihren ursprünglichen Zweck, da diese gerade im Katastrophenfall für die Einsatzkräfte zwingend notwendig sind.

Entsprechend ist die Ausweisung von Feuerwehrgerätehäusern als Aufenthalts- und Versorgungsbereiche für die Bevölkerung aus Sicht der Stadt Wernigerode problematisch.

 

 

Zu 2.):

Die Erreichbarkeit der geplanten „Leuchttürme“ durch perspektivische Nutzer erfolgt jeweils in Eigenregie und wird nicht durch die Stadt Wernigerode organisiert. Sollten Mobilitätseinschränkungen bestehen, so sind seitens der Nutzer die bereits im privaten Umfeld bestehenden Netzwerke zu nutzen.

 

Die „Leuchttürme“ haben nicht die Funktion einer dauerhaften Beherbergung von Personen, sondern dienen der Information und kurzzeitigen Aufenthalten wie z.B. sich aufwärmen, erholen etc.

 

Zu 3.):

Das Dieseltanklager der HSB GmbH wird ausschließlich durch Einsatzkräfte der Stadt Wernigerode und auch nur beim Eintritt von Großschadenslagen im Einsatz genutzt. Das Dieseltanklager der HSB GmbH ist keine zentrale Nottankstelle, die jedermann zur Verfügung steht.

 

Das Dieseltanklager der HSB GmbH wurde für geeignet erachtet, da hier die Garantie besteht, dass ständig ein Vorrat an Dieselkraftstoff sichergestellt ist, auf den die Feuerwehr der Stadt Wernigerode in Großschadenslagen zurückgreifen kann. Weiterhin ist das Dieseltanklager der HSB GmbH logistisch von einer Hauptverkehrsstraße für die Einsatzfahrzeuge gut erreichbar. Darüber hinaus ist das Dieseltanklager der HSB GmbH unkompliziert mit Notstrom versorgbar.

 

 

Zu 4.):

Im Einsatzfall der Großschadenslage fahren die Einsatzkräfte entsprechend der bestehenden einsatztaktischen Vorgaben, die jeweils lageabhängig durch die jeweilige Einsatzleitung festgelegt werden, das Dieseltanklager der HSB GmbH an.

 

Zu 5.):

Nein

 

Zu 6.):

Auf privatrechtlicher Basis wurde zwischen der HSB GmbH und der Stadt Wernigerode eine Mitbenutzungsvereinbarung geschlossen, die die Mitbenutzung des Dieseltanklagers der HSB GmbH bei Großschadenslagen durch Einsatzkräfte der Feuerwehr der Stadt Wernigerode ermöglicht.

 

Diese Vereinbarung kann im Ordnungsamt eingesehen werden.

 

Zu 7.):

Alternative Tankmöglichkeiten wurden in Wernigerode hier alle Tankstellen durch die Stadtverwaltung bereits geprüft und aufgrund der nicht vorhandenen und nicht realisierbaren Notstromversorgung verworfen. Darüber hinaus bestehen auch Defizite beim Nachweis geeichter Abgabemengen (Aussage HVB).

 

Zu 8.):

Die gewählte Lösung weist folgende Vorteile auf:

 

Erreichbarkeit:    direkt über Hauptverkehrsstraße L 82

Ausfallsicherheit:  gesichert

Kapazität:   gesichert über garantierte Füllstandsmenge

Abhängigkeit von Dritten: es besteht keine Abhängigkeit von Dritten

 

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei einem großflächigen Stromausfallszenario alle Ressourcen angezapft werden, die greifbar sind und solange diese zur Verfügung stehen.

Hier kommt auch dem Eigenschutz der Bevölkerung eine sehr hohe Bedeutung zu. Es wird ausdrücklich auf die Informationen und Hinweise verwiesen, die seitens des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz zu verschiedenen Großschadens- und Katastrophenszenarien herausgegeben werden. Die entsprechende Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ist hierfür eine sehr gute Informationsquelle.

 

Seitens der Stadt Wernigerode kann im Falle einer eintretenden Großschadens- oder Katastrophenlage nicht der normale Lebensstandard gewährleistet werden. Diese Erwartungshaltungen dürfen in keinster Weise suggeriert werden. Vielmehr muss der Focus auf intensive Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich Vorbereitung und Eigenschutz gesetzt werden.

Hier kann auch die Kommunalpolitik, z.B. in Infoveranstaltungen, ihren Beitrag konstruktiv leisten.

    

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Im Zusammenhang mit dem Stadtratsbeschluss 026/2026 bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Auswahl des Leuchtturmstandortes

Warum wurde die Grundschule „August Hermann Francke“ als erster „Leuchtturm“ ausgewählt, obwohl diese

o deutlich außerhalb des Stadtzentrums liegt und

o nach hiesiger Einschätzung nicht über ausreichende Parkplatzkapazitäten verfügt?

Nach welchen konkreten Kriterien erfolgte die Standortwahl (z. B. Erreichbarkeit, Kapazität, Infrastruktur)?

Welche alternativen Standorte wurden geprüft und aus welchen Gründen verworfen?

 

2. Eignung hinsichtlich Erreichbarkeit und Logistik

Wie wird im Blackoutfall sichergestellt, dass die Bevölkerung den Standort erreichen kann, insbesondere unter Berücksichtigung eingeschränkter Mobilität und möglicher Verkehrsprobleme?

Welche Planungen bestehen zur Verkehrslenkung und Organisation vor Ort?

 

3. Auswahl der Dieseltankstelle der HSB GmbH

Warum wurde die Dieseltankstelle der HSB GmbH als zentrale Nottankstelle vorgesehen?

Welche fachlichen, logistischen oder vertraglichen Gründe sprechen für diesen Standort?

 

4. Anfahrt und Betankung im Einsatzfall

Bitte stellen Sie die konkrete Anfahrt zur Tankstelle sowie den Ablauf der Betankung im Einsatzfall dar.

Hierzu wird um Vorlage eines Lageplans gebeten, aus dem Zufahrten, Aufstellflächen und Betankungspunkte hervorgehen.

 

 

5. Nutzung von Grundstücken Dritter

Werden für die Anfahrt, Aufstellung oder Betankung Grundstücke Dritter benötigt?

Falls ja:

o Welche Grundstücke sind betroffen?

o Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen hierzu?

 

6. Vertragliche Regelungen mit der HSB und Dritten

Bitte legen Sie die bestehenden Vereinbarungen mit der HSB GmbH sowie ggf. mit weiteren beteiligten Dritten vollständig offen.

 

7. Prüfung alternativer Tankmöglichkeiten

Wurden alternative Tankstellen bzw. Tankanlagen anderer Unternehmen (z. B. HVB, M1 oder andere ortsansässige Betriebe) geprüft?

Falls ja:

o Welche Standorte wurden untersucht?

o Welche Gründe sprachen jeweils für bzw. gegen diese Alternativen?

Falls nein:

o Warum wurde auf eine vergleichende Prüfung verzichtet?

 

8. Bewertung der gewählten Lösung

Welche Vor- und Nachteile weist die gewählte Lösung im Vergleich zu möglichen Alternativen auf, insbesondere hinsichtlich

o Erreichbarkeit,

o Ausfallsicherheit,

o Kapazität und

o Abhängigkeit von Dritten?

     

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26.03.2026     

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