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034/2026 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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27.04.2026
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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10.06.2026
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abgelehnt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.05.2026
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2026
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vertagt
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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21.05.2026
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an Ausschuss zurück verwiesen
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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08.06.2026
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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09.06.2026
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abgelehnt
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2026
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vertagt
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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02.07.2026
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abgelehnt
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Beschlussvorschlag ...
Der Stadtrat beschließt
- Die Stadt Wernigerode übernimmt ab dem 01.01.2027 vollständig die Kosten der Verpflegung für alle Kinder in den Kindertagesstätten sowie für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in ihrer kommunalen Trägerschaft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt einzuplanen und die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen.
- Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den laufenden Mehreinnahmen der Gewerbesteuer sowie deren erwarteter positiver Entwicklung.
- Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität der Stadt für Familien nachhaltig zu steigern, Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten und einen Beitrag zur sozialen Entlastung von Familien zu leisten.
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den zu erwartenden, sowie laufenden Mehreinnahmen der Gewerbesteuer. Die konkreten Kosten sind durch die Verwaltung zu ermitteln und im Haushaltsplan darzustellen.
Zusätzlich sind mögliche Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene zu prüfen und einzubeziehen.
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) | |
Sachverhalt ...
Begründung:
Eine gesunde und regelmäßige Ernährung ist eine grundlegende Voraussetzung für die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern. Insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung sowie im Grundschulalter kommt der Verpflegung eine zentrale Rolle zu.
Mit der vollständigen Kostenübernahme der Verpflegung verfolgt die Stadt mehrere strategische Ziele:
Wir investieren jetzt gezielt in junge Familien, um mittel- und langfristig Bildung, Gesundheit und lokale Wirtschaft zu stärken.
Kostenfreie Kinderverpflegung ist ein klarer Standortvorteil im Wettbewerb um Fachkräfte und junge Familien – das stärkt Steuereinnahmen und Arbeitsplätze vor Ort.
- Stärkung von Familien:
Die Maßnahme entlastet Familien finanziell spürbar und trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Förderung der Chancengleichheit:
Unabhängig vom sozialen Hintergrund erhalten alle Kinder Zugang zu einer gesunden und ausgewogenen Mahlzeit.
- Gesundheitsförderung:
Eine qualitativ hochwertige Verpflegung unterstützt die gesunde Entwicklung und das Lernvermögen der Kinder.
- Standortfaktor und Zuzug:
Kostenfreie Verpflegung in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen stellt einen wichtigen weichen Standortfaktor dar und kann somit gezielt zur Gewinnung junger Familien beitragen.
- Verwaltungsvereinfachung:
Der Wegfall individueller Abrechnungen reduziert bürokratischen Aufwand sowohl für Eltern als auch für die Verwaltung.
Die derzeit positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen eröffnet der Stadt die Möglichkeit, gezielt in familienpolitische Maßnahmen zu investieren. Die vorgeschlagene Maßnahme stellt dabei eine nachhaltige Investition in die Zukunftsfähigkeit der Stadt dar.
