Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in der Buchungsstelle 1.2.6.01/0200.7831000 in Höhe von 170.000 €r den Erwerb von Notstromaggregaten.

                       

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.2.6.01/0200.7831000

 

neue Bezeichnung ab Umstellung Finanzsystem:

126010 Brandschutz / Maßnahme: 0200/08210000 Betriebs- und Geschäftsausstattung

Deckungsquelle Buchungsstelle Nr.: Produkt:

126010 Brandschutz / Maßnahme 0200/23110006 Zuwendungen aus dem Sondervermögen

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

170.000,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)


                       

Reduzieren

Begründung:

Wie zuletzt in Berlin wird im Fall eines großflächigen Blackouts ein Szenario mit unmittelbarer Auswirkung auf größere Teile der Bevölkerung und die Arbeitsfähigkeit auch von Sicherheits- und Hilfeleistungsinstitutionen ausgelöst.

Die Stadt Wernigerode ist verpflichtet, sog. „Leuchttürme“ als Anlaufpunkte für die Bevölkerung zu schaffen und die bestehenden Feuerwehrgerätehäuser für den sog. Blackoutfall bzgl. Notstromversorgung zu ertüchtigen.

 

Die Planung der Stadt Wernigerode sieht vor, in 2026 als ersten „Leuchtturm“ die Grundschule „August Hermann Francke“ zu ertüchtigen und ein entsprechend leistungsstarkes Notstromaggregat zu erwerben.

Weiterhin haben Prüfungen ergeben, dass das derzeit im Feuerwehrgerätehaus Wernigerode verbaute Notstromaggregat nicht über die für eine vollständige Gebäudeversorgung erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt. Aufgrund über die Jahre stetig gestiegener technischer Anforderungen und damit einhergehend auch erhöhten Bedarfen an Energieversorgung ist die Beschaffung und Installation eines Notstromaggregates mit höherer Leistung dringend erforderlich.

 

Ein drittes Notstromaggregat wird für die Notstromversorgung der Dieseltankstelle der HSB benötigt, deren Mitbenutzung im Einsatzfall mit der HSB vereinbart wurde.

 

Mit Schreiben vom 12.02.2026 übermittelte das Land Sachsen-Anhalt Fördergrundsätze für „Infra-SVG rdermaßnahmen aus dem Landesarm“.

rderfähig sind u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Feuerwehrgerätehäuser durch Schaffung von Einspeisestellen für mobile Netzersatzanlagen und deren Beschaffung.

 

Durch das Land Sachsen-Anhalt wurde mit Erlass vom 16.01.2026 ein Förderprogramm für mobile Netzersatzanlagen für Feuerwehrgerätehäuser avisiert. Dieses soll vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 mit einer Förderquote von ca. 65 % bis 80 % zum Tragen kommen. Genauere Festlegungen erfolgen nach Haushaltsgenehmigung 2027 und 2028.

 

Die Deckung der Ausgaben erfolgt aus dem Sondervermögen des Bundes.                       

Reduzieren

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister                       

nach oben