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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in der Buchungsstelle 1.1.1.11/0200.7831000 in Höhe von 450.000 €r die Beschaffung der 2. Charge von zertifizierten Überfahrsperren für die Absicherung von Veranstaltungen im Stadtgebiet.

                    

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/ Maßnahmen-Nr.:  1.1.1.11-0200-7831000 /

 

neue Bezeichnung ab Umstellung das Finanzsystem:

111110 Bauhof / Maßnahme: 0200/08210000 Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

Deckungsquelle Buchungsstelle Nr.: Produkt:

111110 Bauhof / Maßnahme 0200/23110006 Zuwendungen aus dem Sondervermögen

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

450.000,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


                    

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Begründung:

Durch die WTG wurde 2025 die 1. Charge der zertifizierten Überfahrsperren beschafft. Der Gesamtbedarf an Sperren wurde in Zusammenarbeit von Ordnungsamt und WTG auf der Basis des Rathausfestes, Weihnachtsmarktes und ChocolArt ermittelt.

Eine regelmäßige Anmietung von Material soll vermieden werden, da dies die Kosten für die Veranstaltungstätigkeit seitens der WTG stark erhöht und damit auch das Defizit.

Die Sicherungskonzepte sind mit dem Landkreis Harz und der Polizei abgestimmt und wurden für gut befunden.

Auch städtische Veranstaltungen sollen mit zertifiziertem Material abgesichert werden.

Ziel ist die Absicherung des Rathausfestes vom 19. 21.Juni 2026 mit stadtkonzerneigenem, zertifiziertem Material und die Vermeidung von Mietkosten in Höhe von rund 20.000 € nur für diese Veranstaltung.

 

Es erfolgt eine europaweite Ausschreibung.

 

Die Kostenschätzung auf Basis 2025 liegt bei rund 450.000 €.

Perspektivisch können im Rahmen der städtebaulichen Verträglichkeit und baulichen Umsetzbarkeit festverbaute Überfahrsperren umgesetzt werden, um eventuelle notwendige Nachbeschaffungen zu vermeiden.

 

Die Deckung der Ausgaben erfolgt aus dem Sondervermögen des Bundes.

                    

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Kascha

Oberbürgermeister                    

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