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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt Frau Cary Barner als Nachfolgerin in den Aufsichtsrat der Park und Garten GmbH für die laufende Wahlperiode zu entsenden.

     

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


     

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Begründung:

Der Stadtrat entsendet gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Park und Garten GmbH Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Frau Cary Barner übernimmt den Platz von Herrn Karl Heinz Mänz im Aufsichtsrat der Park und Garten GmbH.

 

Gem. § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Park und Garten GmbH ist bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Aufsichtsrat ein Nachfolger für die Restdauer der Amtszeit zu entsenden.     

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Kascha

Oberbürgermeister     

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