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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Verwendung des Klimafonds für folgende Fördermaßnahmen

 

  1. Die dauerhafte rderung der Lastenrad- und Fahrradanhänger mit max. 3.100 € p. a.
  2. Fassadenbegrünungr Schulen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode und freie Schulen in der Gemarkung der Stadt Wernigerode mit höchstens 500 €/Antragsteller und max. 3.200 p. a.
  3. Haus- und Hofbäume auf privaten Flächen mit höchstens 350 €/Antragsteller und max. 3.500 € p. a.
  4. Habitatrequisiten mit höchstens 100/Antragsteller und max. 800 € p. a.
  5. Hochbeete für Schulen mit höchstens 1.500 /Antragsteller und max. 2.700 € p. a.
  6. Klimakoffer r Schulen mit höchstens 550 €/Antragsteller und max. 2.200 € p. a.

                                                                                                                           

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanzielle Auswirkung wird sich durch den bereits bestehenden Klimafonds nicht ändern, da diese Mittel jährlich fest eingeplant sind (Klimafonds-Budget: 16.500 € - 0,50 €/Einwohner).

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

                                                                       

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Begründung:

Der seit dem Jahr 2022 ins Leben gerufene Klimafonds und die Förderung des Lastenfahrradverkehres war bisher sehr erfolgreich. Die Förderung von Lastenfahrrädern und Anhängern soll daher weiterhin fortbestehen.


r den Klimaschutz kommen jedoch auch weitere Maßnahmen in Frage. Um den Wernigeröder Bürgern hierfür einen Anreiz zu geben, soll das Förderangebot des Klimafonds breiter aufgestellt werden. Die Erweiterung des Förderangebotes eröffnet den Wernigeröder Bürgern auch mit unterschiedlichen Interessen größere Spielräume, um Eigeninitiative zu ergreifen.

 

Im jährlichen Turnus können die Maßnahmen hinsichtlich Annahme und Erfolg evaluiert werden. Hier kann dann festgelegt werden, ob und wie Einzelmaßnahmen weiterhin gefördert, verstärkt, reduziert oder herausgenommen werden.

 

Dem Klimafonds der Stadt Wernigerode wird damit Möglichkeit zu Weiterentwicklung gegeben. Gleichsam kann Kenntnis darüber gewonnen werden, welche Maßnahmen seitens der Bürger favorisiert werden und wie die persönliche Einstellung zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klima­anpassungsmaßnahmen ist.

 

  1. Die Verlängerung der Lastenrad- und Anhängerförderung in seiner bestehenden Fassung zur Minderung der Treibhausgase und zur Verbesserung der nachhaltigen Mobilität ohne Befristung. Gemäß der Richtlinie zur Förderung des Lastenradverkehrs in der Stadt Wernigerode vom 16.06.2022.

 

Weiterhin wird beschlossen, den Klimafonds für weitere ausgewählte Maßnahmen im Folgenden zu erweitern.

 

  1. Fassadenbegrünung durch ausgewählte und bodengebundene Rank- und Kletterpflanzen für Gebäude von Bürgern und Schulen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode sowie von freien Schulen in der Gemarkung der Stadt Wernigerode dient als CO2-Senke und trägt zur Verbesserung des Stadtinnenklimas bei. Hierfür wurde ein Merkblatt erstellt, welches die häufigsten vorkommenden Lichtsituationen abbildet und für das jeweils drei Rank- oder Kletterpflanzen zur Auswahl vorgeschlagen werden. Gefördert wird die bodengebundene Bepflanzung zur Begrünung von Gebäudefassaden. Die Abnahme der Bepflanzung erfolgt über die Dokumentation der Anschaffungskosten in Form von Rechnungen für die Pflanzen und der Kletterhilfen, welche bis zu einer he von höchstens 500 € gefördert werden.

rderziel: Klimaanpassung und Hitzeschutz durch Bürger und Schulen.

 

  1. Mit der Nachpflanzung klima- und standortangepasster, regionaler Baumarten als Haus- und Hofbaum auf privaten Flächen ist der langfristige Erhalt von Biotop- und Lebens­raumfunktionen für die innerstädtische Biodiversität verbunden. Gleichzeitig leistet die Mehrung des städtischen Großgrüns einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung, zur Verbesserung des Stadtinnenklimas und dient als CO2-Senke. Gefördert wird die Beschaffung und Pflanzung von Hochstämmen heimischer Arten, regionaler Herkunft (Merkblatt) bis zu einer Höhe von max. 350 €. Die maximale Förderhöhe ist grundstücksbezogen. Die Mindestanforderungen förderfähiger Gehölze werden in einem Merkblatt zusammengefasst.

rderziel: Stabilisierung und Förderung innerstädtischer Biodiversität, Klimaanpassung und Hitzeschutz durch Bürger.

 

  1. Mit zunehmender Modernisierung/Sanierung z. B. an Gebäuden v. a. in den innerstädtischen Bereichen geht das Angebot an Spalten, Ritzen, Fugen verloren. Diese Nischen, sogenannte Habitatrequisiten bieten Brutraum, Versteckmöglichkeiten für zahlreiche Artengruppen (Fledermäuse, Vögel, Insekten). Zur Verbesserung der innerstädtischen Lebensraumbedingungen bzw. Stabilisierung und Erhöhung der Biodiversität auf privaten Flächen (Vorgärten, Hinterhöfe etc.) ist die Förderung künstlicher Habitatrequisiten (Fledermauskästen, Nistkästen Insektenhotels) vorgesehen. Förderfähig ist die Beschaffung künstlicher Requisiten bis zu einer Höhe von max. 100 je Antragsteller und die von der Stadt Wernigerode nach eigenen Vorgaben in Auftrag gegebenen Habitatrequisiten, welche durch die Lebenshilfe Wernigerode hergestellt werden. Zur Gewährleistung ausreichender Qualität und Funktionalität ist nur der Bezug über offiziell anerkannte Quellen/Herstellern (Merkblatt) oder die durch die Lebenshilfe hergestellten Modellerderfähig. Die Stadt Wernigerode vergibt auf Antrag in jedem Jahr 10 Stück der Habitatrequisiten kostenfrei an Bürger, welche sich vertraglich verpflichten diese mindestens für die Dauer von 5 Jahren für den Förderzweck zu verwenden. Zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen (Revierkonflikte, Prädatorenschutz) erfolgt die Förderung erst nach Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Grundlegende Informationen werden in einem Merkblatt zusammengefasst.

rderziel: Stabilisierung und Förderung innerstädtischer Biodiversität sowie der Umweltbildung.

 

  1. Zur nachhaltigen Erzeugung von Lebensmitteln durch Einführung eines Schulgartenprojektes wird die Errichtung von Schulgärten und Hochbeeten für Schulen zum Gemüseanbau in der Gemarkung Wernigerode finanziell gefördert. Hierbei werden die Materialkosten wie Baumaterial und Pflanzen bis zu einer Höhe von höchstens 1.500 r Schulen erstattet.

 

  1. Die Streichung der Förderung von Stoffwindeln wird aufgrund der geringen Nachfrage (ein Antrag im Jahr 2024) beendet.

 

  1. Zur qualitativen Verbesserung der Umweltbildung an Schulen in der Gemarkung Wernigerode soll die Erstattung der Anschaffungskosten für einen durch die „Ludwig-Maximilians-Universität München" entwickelten Klimakoffer (angelehnt an das Muster beispielsweise den Klimakoffer nach Dr. Harald Lesch) gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt höchstens 550 €r jede Schule. Der Verwendungsnachweis wird anhand einer Rechnungskopie zum Förderbescheid dokumentiert.

rderziel: Verbesserung des Unterrichts im naturwissenschaftlichen Bereich für Schüler, Arbeitshilfe für Lehrer, Umweltbildung.


 

     
Nach Abstimmung mit dem Bau- und Umweltausschuss können einzelne Maßnahmen bedarfsgerecht als Deckungsquelle untereinander ausgetauscht werden.

 

                                                 

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Kascha

Oberbürgermeister                                                                       

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