Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der mit dem Beschluss 030/2024 verhängte Einstellungsstopp für die Stadtverwaltung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

2. Neueinstellungen, Entfristungen, befristete Krankheits- und Elternzeitvertretungen sowie der Abschluss von Ausbildungsverhältnissen erfolgen wieder auf Grundlage des jeweils gültigen Stellenplans, der Hauptsatzung sowie der kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorgaben.

     

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


     

Reduzieren

Begründung:

Der Einstellungsstopp hat sich in der praktischen Umsetzung nicht als geeignetes Instrument zur Steuerung des Personalumfangs erwiesen. Die mit ihm verbundenen Ziele insbesondere Aufgabenkritik und Haushaltskonsolidierung werden durch bestehende Verfahren bereits abgedeckt und lassen sich dort deutlich systematischer und wirksamer verfolgen.

 

Mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) verfügt die Stadt Wernigerode über ein etabliertes, politisch legitimiertes Instrument, in dem Aufgabenkritik strukturiert erfolgt und auch die Personalkosten ausdrücklich berücksichtigt werden. Das HKK wird regelmäßig im Finanzausschuss beraten und gemeinsam mit dem Haushalt beschlossen. Damit ist es der sachlich richtige Ort, um Prioritäten zu setzen, Einsparpotenziale zu bewerten und politische Verantwortung für Konsolidierungsentscheidungen zu übernehmen.

 

Ergänzend liegt ein Personalkonzept der Verwaltung vor, das bereits vor Einführung des Einstellungsstopps aufgezeigt hat, dass sich der Personalumfang der Stadtverwaltung in den kommenden Jahren auch ohne zusätzliche Restriktionen kontinuierlich reduzieren wird. Diese Planung wurde in der Praxis bestätigt: Die tatsächlichen Personalzahlen lagen regelmäßig unter den prognostizierten Werten. Ein pauschaler Einstellungsstopp ist vor diesem Hintergrund weder erforderlich noch zielführend.

 

Die bisherige Anwendung des Einstellungsstopps hat zudem gezeigt, dass nahezu allen einzelnen Personalmaßnahmen zugestimmt wurde. Eine inhaltliche Neubewertung oder Korrektur des Personalbedarfs erfolgte dadurch nicht. Stattdessen wurden Diskussionen über Aufgaben und Personal auf die Ebene einzelner Stellen verlagert, ohne den notwendigen Gesamtüberblick zu ermöglichen.

 

Gleichzeitig entsteht eine politische Inkonsistenz: Einerseits besteht der breite Wunsch, Einrichtungen und Angebote der Stadt zu erhalten und strukturelle Einschnitte zu vermeiden. Andererseits soll der Personalkörper reduziert werden, obwohl die Aufgaben unverändert fortbestehen. Diese Spannung kann nicht über Einzelentscheidungen im Rahmen eines Einstellungsstopps aufgelöst werden, sondern nur durch klare Prioritätensetzungen im Haushalt und im HKK.

 

Hinzu kommen die negativen praktischen Auswirkungen des Einstellungsstopps. Die Verwaltung hat nachvollziehbar dargelegt, dass er das Ansehen der Stadt Wernigerode als Arbeitgeberin beeinträchtigt und potenzielle Bewerberinnen und Bewerber verunsichert. In Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst schwächt dies die Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

 

Darüber hinaus verursacht der Einstellungsstopp einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungs- und Beratungsaufwand. Die Erstellung separater Beschlussvorlagen, wiederholte Ausschussberatungen sowie die notwendige Anwesenheit von Führungskräften stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielten Nutzen. Diese Ressourcen fehlen an anderer Stelle und führen zu einer ineffizienten Verwendung von Steuermitteln.

 

Eine verantwortungsvolle und transparente Steuerung des Personalbestandes erfolgt über den Stellenplan im Rahmen der Haushaltsberatungen und in Verbindung mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept. Die Aufhebung des Einstellungsstopps stärkt diese bewährten Instrumente, reduziert unnötige Bürokratie und ermöglicht eine konsistente, politisch verantwortete Personalpolitik.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Aufhebung des Einstellungsstopps sachgerecht, wirtschaftlich sinnvoll und geeignet, die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung langfristig zu sichern.

     

Reduzieren

 

 

 

gez. Boks

Stadtrat     

nach oben