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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäße Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.1.1.03/0005.7821001 Erwerb von Grundstücken (Wohnbebauung Ziegenbergblick) in Höhe von 1.000.000,00 € r das Jahr 2025.

                    

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

x

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

1.1.1.03/0005.7821001 Erwerb von Grundstücken (+1.000.000,-)

 

Deckungsquelle:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

6.1.1.01.4013000 „Mehreinnahmen Gewerbesteuer“ (-1.000.000,-)

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.1.1.03/0005.7821001 Erwerb von Grundstücken

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

x

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

1.920.000,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


                    

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Begründung:

Die Stadtwerke Wernigerode haben die Erschließungsmaßnahme Ziegenbergblick für die Stadt Wernigerode als Erschließungsträger fertiggestellt. Die Schlussrechnung über ca. 1.900.000 € wird derzeit geprüft. Dabei sind Kosten für die Erschließung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation in Höhe von 725.000 € (Netto) aufgerufen, die ursprünglich durch den WAHB im Folgejahr weiterberechnet werden sollten und daher bisher nicht geplant waren. Weitere Kostensteigerungen sind Nachträgen in der Bauausführung und Verkehrssicherung geschuldet. Dabei sind nicht alle Kosten Umlagefähig, da diese auch für bestehende Straßen und Grundstücke notwendig waren (besonders auch Straßenentwässerung und Umverlegung von Leitungen). Die hier veranschlagten Kosten der überplanmäßigen Zahlung erlauben es die Maßnahme in Gänze schlusszurechnen und sind aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Stadtwerken unabweisbar.

 

 

Es stehen im Haushalt 2026 noch 920.000 €r diese Maßnahme zur Verfügung.

 

Um Finanzierungskosten (Zinszahlungen) für eine spätere Zahlung an die Stadtwerke zu vermeiden, sollen die nicht geplanten Mittel i.H.v. ca. 1.000.000 € durch die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer in 2025 finanziert werden.

Die umlagefähigen Erschließungskosten sind weiterhin durch die geplanten Verkaufserlöse der Baugrundstücke gedeckt.

                   

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Kascha

Oberbürgermeister                    

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