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Beratungsfolge

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Der Stadtrat nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Wernigerode mit dem Schwerpunkt Durchführung von Investitionen für kommunale Pflichtaufgaben - Projekt Grundschule "August Hermann Francke" - vom 30. Oktober 2025 zur Kenntnis und bestätigt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters.

        

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

x

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

x

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


        

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Begründung:

Der Landesrechnungshof hat eine überörtliche Prüfung mit dem Schwerpunkt Durchführung von Investitionen für kommunale Pflichtaufgaben - Projekt Grundschule "August Hermann Francke" - in der Stadt Wernigerode vorgenommen.

 

Zu den Anmerkungen und festgestellten Beanstandungen hat die Kommunalaufsicht beim Landkreis Harz eine Frist zur Stellungnahme bis zum 27.02.2026 gesetzt.

 

Gemäß § 137 Abs. 6 KVG LSA sind der Prüfbericht und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters dem Stadtrat zuzuleiten. Nach § 45 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Stellungnahme zum Prüfergebnis.

 

Der Bericht sowie die Stellungnahme des Oberbürgermeisters sind in Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

        

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Kascha

Oberbürgermeister        

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