Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäße Ausgabe in der Haushaltsstelle 5.4.1.01 3306 7852000 „L100 Friedrichstraße/Amtsfeldstraße/Drängetal“ in Höhe von 690.000,00 € für das Jahr 2025.

                                     

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

x

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.4.1.01/3306.7852000 L100 Friedrichstr./Amtsfeldstr.

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

x

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

690.000,00 EUR

 

 

x

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.4.1.01/3306.7852000 L100 Friedrichstr./Amtsfeldstr.  (+690.000 €)

 

Deckungsquellen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 6.1.1.01.4013000 Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer

               (-690.000 €)

 


                                      

Reduzieren

Begründung:

In 2025 wurden aus dem Haushaltsansatz der L100, Deckungsmittel für den Lückenschluss Sturzbach in der Frankenfeldstraße verausgabt. Siehe dazu auch Beschluss 094/2025. Die überplanmäßige Ausgabe sollte in 2026 mit Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur ausgeglichen werden. Nach den derzeitigen Richtlinien des Sondervermögens, welche kurzfristig veröffentlich wurden, ist jedoch eine Gegenfinanzierung der mit Fördermitteln untersetzten Maßnahme nicht möglich. Der Grund liegt in der anteiligen Förderung der L100 aus Mitteln der Städtebauförderung. Diese sind als Bundesmittel nicht kompatibel mit dem Sondervermögen.

 

Für die Deckung der Kosten, welche wiederum für die Unterzeichnung der Ortsdurchfahrtsvereinbarung L100 mit dem Landesstraßenbaubetrieb notwendig ist, müssen die Mittel aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer ausgeglichen werden. Daher ist der Ausgleich der Mittel für die Maßnahme unentbehrlich. Die Unabweisbarkeit lässt sich aus der Willensbekundung zwischen Stadt Wernigerode und Landesstraßenbaubetrieb ableiten, welche den Ausbau vorantreiben. Eine unterschriebene Vereinbarung zur Planung mit der Nr. 15-04, zwischen Stadt und LSBB, liegt vor und unterstreicht die Priorität zur Umsetzung.

 

                                      

Reduzieren

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister                                      

nach oben