Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt

 

  1. die Fusion der Kindertagesstätten „wenzahn“ und „Pusteblume“ im W.-Grosse-Ring 21 (Wohngebiet Stadtfeld) sowie den Umzug des Familienzentrums in das Gebäude der Kindertagesstätte Pusteblume.

 

  1. die Fusion der Nöschenröder Kindertagesstätten „Lindenberg“ und „Hummelhaus“ im Gebäude des „Hummelhauses“ und die Freilenkung des Objekts in der Lindenbergstraße 18.

 

Dabei erfolgt eine kinder- und familienfreundliche Übergangsgestaltung sowie die Weiterführung der Arbeitsverhältnisse mit der Stadt Wernigerode für die Erzieher und Erzieherinnen der Einrichtung.

           

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: Produkt 3.6.5.02.01 + 3.6.5.02.07

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Einsparung bei den Gesamtsachkosten* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

ca. 12 TEUR/2026

ca. 80 TEUR/2027

ca. 320 TEUR/2028

ca. 183 TEUR/2029

ca. 286 TEUR/2030

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Bei den dargestellten Einsparungen wurden vorrangig Personal- und Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Die im Rahmen der Wertenthaltung veranschlagten Einsparungen für die Jahre 2027 und 2028 entfallen auf die in dieser Vorlage aufgeführten Produkte. Eine anderweitige Verwendung der hierfür vorgesehenen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 180 TEUR kann gegebenenfalls zur Sicherstellung der Betriebssicherheit in anderen Einrichtungen erfolgen. Zudem sind ab dem Jahr 2027 Einsparungen bei den Mietkosten des Familienzentrums berücksichtigt.

 

Darüber hinaus wurden die erforderlichen Umbaukosten zur Umsetzung der vorgesehenen Fusionen in die Betrachtung einbezogen (insg. 110 TEUR). Zudem erfolgte eine Anpassung der Zuweisungen und Erträge unter Berücksichtigung der prognostizierten Kinderzahlen.

 

Die ausgewiesenen jährlichen Einsparungen stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Umsetzung der in den Empfehlungen dargestellten Fusionen.

           

Reduzieren

Begründung:

 

  1. Einleitung

 

Die Stadt Wernigerode hat bereits die Entscheidung getroffen, die Kinderkrippe „Auerhahn“ zum 31.07.2026 zu schließen. Der Übergang der betroffenen Kinder, Familien und Beschäftigten gestaltet sich bislang weitgehend unproblematisch.

Die Geburtenzahlen haben sich seitdem nicht erholt, sondern sind noch weiter zurückgegangen, eine Trendwende der Geburtenzahlen ist aktuell nicht erkennbar. Dennoch wird die Stadt Wernigerode einen notwendigen und flexiblen Puffer für eventuelle steigende Betreuungsbedarfe vorhalten.

 

Trotzdem ist es erforderlich, das Angebot weiter zu reduzieren. Gleichzeitig ist es jedoch die Aufgabe der Daseinsvorsorge, den Familien in der Stadt unterschiedliche Betreuungsangebote und -konzepte für ihre Kinder vorzuhalten, sowohl in städtischer Trägerschaft als auch durch freie Träger der Jugendhilfe. Die Elternbeiträge wurden trotz stark gestiegener Sach- und Personalkosten zuletzt nur maßvoll erhöht und die Verwaltung vom Stadtrat bestärkt, Kosteneinsparpotentiale zu ermitteln, um Familien auch zukünftig bei weiteren Preissteigerungen möglichst gering beteiligen zu müssen. Auch trägt die derzeitige Ablehnung der Erhöhung der Verpflegungsentgelte in den städtischen Einrichtungen durch den Stadtrat dazu bei, Familien finanziell zu entlasten und zusätzliche Kostensteigerungen zu vermeiden. Bei den momentan anfallenden Sachkosten nehmen die Gebäudekosten den größten Anteil ein. Sie stellen faktisch Fixkosten dar, die nur auf die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder aufgeteilt werden können und bei einem Missverhältnis die Platzkosten unnötig erhöhen.

 

Die Personalkosteneinsparungen sind bereits gegeben, da sich die Personalstellen an den Bedarfen orientieren, wie nachfolgend dargestellt.


  1. Betreuungskapazität und Kinderzahlen

 

Die Betreuungskapazität beträgt insgesamt 2.226 Plätze gemäß den bestehenden Betriebs-erlaubniserteilungen.

 

r die Stadt Wernigerode ergeben sich mit aktuellem Stand folgende Betreuungskapazitäten auf Grundlage der erteilten Betriebserlaubnisse durch den Landkreis Harz (Die Kinderkrippe „Am Auerhahn“ bleibt hier unberücksichtigt).

 

Einrichtung

Konzeptionelle Ausrichtung

Platzkapazitäten

Krippe

Kita

Hort

Lindenberg

Pikler-Pädagogik

55

 

 

Harzblick

Religiopädagogik, Eltern-Kind-Zentrum

50

95

 

Musikus

Musikalische Ausrichtung

55

85

 

schenröder Hummelhaus

Natur-Pädagogik

5

96

 

Regenbogen

Integrativ, Werkstattarbeit

30

85

 

Villa Sonnenschein 

Montessori-Pädagogik

3

75

 

wenzahn 

Fröbel

50

55

 

Pusteblume

Hengstenberg

5

65

140

Schäferteich (Benzingerode)

Naturpädagogik

15

19

 

B. Blümchen (Silstedt)

Situationsorientierter Ansatz

23

35

80

Kl. Strolche (Reddeber)

Situationsorientierter Ansatz

30

35

 

Brockenkinder (Schierke)

Situationsorientierter Ansatz

10

15

 

Hort Diesterweg

 

 

 

210

Hort Francke

 

 

 

175

Hort Harzblick

 

 

 

120

Stadt Wernigerode

 

331

660

725

St. Johannis

Situationsorientierter Ansatz

10

44

 

Hollerbusch

Waldorfkindergarten

16

24

 

Christusgemeinde

situations-/glaubensorientierter Ansatz

10

48

 

Altes Forsthaus

Integrativ und Naturkindergraten

25

40

 

Flax & Krümel

Integrativ

25

35

 

Quasselstrippe

Integrativ, Situationsorientierter Ansatz

35

65

 

Hort Freie Grundschule (OKS)

 

 

 

95

Hort Liv Ullmann

 

 

 

38

freie Träger

 

121

256

133

Gesamt

 

452

916

858

Tabelle 1: Darstellung der Platzkapazitäten für die Stadt Wernigerode (Quelle: Landkreis Harz, 2025)

 

 

Bedingt durch die aktuelle sowie perspektivische Geburtenentwicklung für die Stadt Wernigerode hat das Fachamt eine Bewertung der ableitenden Betreuungsbedarfe für Kinder von 0 6 Jahren vorgenommen. Dabei wurden nachfolgende statistische Erhebungen für die Betrachtung herangezogen:

 

  • Geburtenstatistik Einwohnermeldeamt Wernigerode
  • Entwicklung der Auslastungskapazitäten interne Erarbeitung Kitaverwaltung (50.2)
  • Entwicklung der Kinderzahlen der unter 6-Jährigen der Stadt Wernigerode interne Erarbeitung der Stadtentwicklungsplanung der Stadt


Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung der Geburten in der Rückschau dar.

Abbildung 2: Statistik Geburtenentwicklung 2019 2025 (Quelle: EMA Stadt Wernigerode, Stand 09.01.2026)

 

Neben der Betrachtung der Geburtenstatistik wurde die Zu- und Abwanderung der Altersgruppe 0 10 Jahren für den Zeitraum 2021 bis 2024 als mögliche Kennzahl herangezogen. In diesem Zeitraum gab es im Jahr 2024 eine Kehrtwendung. Demnach hatten wir in diesem Jahr mehr Wegzüge als Zuzüge in der benannten Altersgruppe zu verzeichnen.

 

2021

2022

2023

2024

Zuzüge

90

35

99

96

Wegzüge

77

28

97

124

Tabelle 2: Zu- und Wegzüge 2021 2024; 0-10 Jahre (Quelle: EMA, 11.2025)

 

Als zusätzliche Bezugsgröße werden die Belegungszahlen der Kindertagesstätten im Zeitraum von 2019 bis 2025 herangezogen. Für die Auswertung wurde jeweils der 01.07. als Stichtag festgelegt. Da die Belegungszahlen im Jahresverlauf variieren können, etwa durch Eintritte, Abgänge oder Änderungen des Betreuungsumfangs, wird mit dem gewählten Stichtag eine einheitliche und vergleichbare Datengrundlage geschaffen. Dieser Zeitpunkt liegt zudem in der Regel kurz vor Beginn des neuen Kindergartenjahres und spiegelt somit den durchschnittlichen Belegungsstand des laufenden Jahres wider.

Abbildung 2:  Belegungszahlen der Kindertagesstätten in Wernigerode zum Stichtag 01.07.2019-2025 städtischer und freier Träger (Quelle: Kitaverwaltung Stadt Wernigerode, 10/2025)

Ein differenzierter Blick auf die einzelnen Bereiche der Kindertagesbetreuung verdeutlicht für den Betrachtungszeitraum unterschiedliche Entwicklungstendenzen:

  • Krippenbereich: Seit 2024 ist ein deutlicher Rückgang der Betreuungszahlen zu beobachten (ca. - 9 % zum Vorjahr bzw. - 20 % gegenüber 2019). Dieser Trend verschärfte sich sogar in 2025 (ca. 12 % zum Vorjahr bzw. 30% gegenüber 2019). Die Geburtenzahlen können lediglich als Indikator dienen, da sie nicht zwingend mit der tatsächlichen Inanspruchnahme von Krippenplätzen übereinstimmen. Einfluss nehmen zudem demografische Veränderungen, elterliche Betreuungspräferenzen und gesellschaftliche Faktoren (z. B. Zuzüge infolge des Ukrainekriegs). Insgesamt zeigt dieser Bereich den stärksten prozentualenckgang.
  • Kindergartenbereich (3 bis Schuleintritt): Auch hier ist das Jahr 2024 besonders auffällig in der rückläufigen Entwicklung der Kinderzahlen, allerdings nicht so gravierend wie im Krippenbereich (weniger als 7 % gegenüber dem Vorjahr; etwa 9 % im Vergleich zum Basisjahr 2019). Der negative Trend setzte sich in 2025 fort.
  • Hortbereich (Schulkinder): Im Gegensatz dazu sind die Kinderzahlen in der Hortbetreuung bislang nur leicht rückläufig. Dies lässt sich teilweise durch eine gleichbleibende Schülerzahl im Primarbereich (auch durch Verbleiber) sowie durch eine kontinuierliche Nachfrage nach ergänzender Hortbetreuung erklären.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass äere Einflussfaktoren, wie beispielsweise Zuzüge infolge des Ukrainekriegs ab dem Jahr 2022, in einzelnen Betreuungsformen zu kurzfristigen Anstiegen der Kinderzahlen geführt haben können. Diese Effekte zeigen sich jedoch in der Gesamtentwicklung nur begrenzt und scheinen keinen nachhaltigen Trend begründet zu haben.

 

3. Perspektivische Bedarfe

 

Nach den vorliegenden Daten ist situationsverschärfend im Zeitraum von 2024 bis 2030 mit einem Rückgang der Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis 45 Jahre) von derzeit rund 4.970 auf 4.613 Personen zu rechnen. Dieser Rückgang entspricht einer Abnahme von etwa 7 Prozent und stellt einen zentralen demografischen Einflussfaktor für die künftige Entwicklung der Kinderzahlen dar.

 

Abbildung 3: Altersstrukturprognose bis 2030 (Quelle. SG Stadtentwicklungsplanung Stadt WR)

Auf Grundlage der Altersstrukturprognose werden nachfolgend zu erwartende Geburtenkorridore dargestellt. Diese basieren auf einer angenommenen Gesamtfertilität zwischen 1,0 und 1,2 Kindern je Frau und Jahr. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Koeffizient lag im Zeitraum 2020 bis 2024 bei durchschnittlich 1,08 Kindern je Frau und Jahr. Bereits geringfügige Veränderungen der Fertilitsrate wirken sich spürbar auf die absolute Zahl der Geburten aus, wie in der nachfolgenden Grafik deutlich wird. Dies unterstreicht die Sensitivität der Geburtenentwicklung gegenüber Veränderungen im Reproduktionsverhalten und verdeutlicht zugleich die Unsicherheiten in der langfristigen Prognose.

 

Abbildung 4: Geburtenprognose bis 2023 (Quelle: SG Stadtentwicklungsplanung Stadt WR; 2025

 

Auf Grundlage der bisher berechneten Geburtenprognose mit einem angenommenen Fertilitätskoeffizienten von 1,1 Geburten je Frau ergibt sich eine durchschnittlich höhere Geburtenzahl als in den vergangenen Jahren tatsächlich beobachtet wurde. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 wurden bei einem tatsächlichen Koeffizienten von nur 0,92 Geburten je Frau insgesamt 154 Geburten registriert.

 

Ableitend aus der statistischen Analyse und derzeitigen Belegungsentwicklungen ergeben sich prognostisch für die städtischen Einrichtungen folgende Betreuungsbedarfe.

 

Abbildung 5: Prognose der Betreuungen a. h. statischer Daten und demografischer Entwicklungen (Quelle: Kitaverwaltung)

 

 

Die Belegungsperspektive der freien Träger der Jugendhilfe kann seitens des Fachamtes nicht bewertet werden. Eine ableitende Perspektiventwicklung ist ausschließlich aus den Belegungsstatistiken der laufenden Entgeltverhandlungen ersichtlich, die prospektiv für das Folgejahr bei den Verhandlungspartnern eingereicht werden. Auch hier sind die jährlich kalkulierten Belegungsauslastungen rückläufig.

 

Unter Berücksichtigung der vorab angeführten Kennzeichen gehen wir von einem zukünftigen Bedarf von

 

ca. 360 Plätzen (aktuell 452 Plätze) im Krippenbereich und

ca. 780 Plätzen (aktuell 916 Plätze) im Kindergartenbereich

 

r die Stadt Wernigerode (inklusive freier Träger) aus.

 

r die Herleitung möglicher Maßnahmen zur Reduzierung der Betreuungsplätze wurde schlussendlich der bauliche Zustand der städtischen Kindertagesstätten ins Verhältnis gesetzt und in der Bewertung berücksichtigt.

 

Einrichtung

Baulicher Zustand

 (gut=1/mittel=2 /schlecht=3)

KK Auerhahn

3

KK Lindenberg

2-3

Villa Sonnenschein

2-3

schenröder Hummelhaus

2

wenzahn (Stadtfeld)

1-2

Pusteblume (Stadtfeld)

1-2

Musikus (Burgbreite)

1-2

Harzblick

1-2

B. Blümchen (Silstedt)

1-2

Am Schäferteich (Benzingerode)

1

Regenbogen (Hasserode)

2-3

Brockenkinder (Schierke)

1

Kleine Strolche (Reddeber)

1

 

 

Diesterweg

2

Harzblick

2

Francke

1

Abbildung 6: Bewertung baulicher Zustand (Quelle: Amt für Immobilienmanagement; 09/2025)

 

4. Empfehlungen

 

Um diesem demografischen Wandel nachhaltig zu begegnen, empfehlen wir, die Betreuungsangebote für die Stadt Wernigerode weiter zu reduzieren. Dies gilt nunmehr nicht nur für den Krippen-, sondern auch für den Kindergartenbereich. Dabei soll eine räumliche Erreichbarkeit für alle Stadt- und Ortsteile weiter erhalten bleiben (siehe Anlage 1).

 

Unter Betrachtung vorangestellter Ausführungen empfehlen wir Fusionen naheaneinander liegender Einrichtungen, die der derzeitigen Kinderzahlentwicklung der Einzugsgebiete und einer Konzentration tragfähiger Standorte entsprechen. Im Folgenden werden Maßnahmen empfohlen, die sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ausschließlich auf die städtischen Einrichtungen beziehen.

 

a)      Die stufenweise Fusion der Kindertagesstätten Löwenzahn und Pusteblume beginnend zum 01.08.2026 und abgeschlossen spätestens zum 31.12.2029 sowie die Integration des Familienzentrums in das Objekt erfolgen aus folgenden Erwägungen:

  • Einsparung von Mietkosten des Familienzentrums in Höhe von ca. 34.000,00 EUR/Jahr durch räumliche Verlagerung in das Objekt der Kindertagesstätte; gleichzeitig bessere Anbindung der Familien an das Familienzentrum und die Entwicklung von Synergieeffekten.
  • Die Reduzierung der Fläche und des Platzangebots führt zu einer höheren Auslastung der Kindertagesstätte und damit zu einer Reduzierung der Platzkosten
  • Angebot im Krippen-, Kindergarten und Hortbereich wird im Stadtfeld weiter vorgehalten, wobei die Hortbetreuung auf Grund der derzeitigen Schülerzahlen wieder zurück in die Grundschule Stadtfeld (1. + 2. Klasse) geführt werden kann, analog der Klassenstufe 3 und 4.
  • Die vakante Stelle der ständigen Vertretung der Einrichtungsleitung der Kindertagesstätte Löwenzahn wird bis zum Abschluss der Fusion nicht nachbesetzt.

 

b)      Die Fusion der Kinderkrippe Lindenberg mit der Kindertagesstätte Hummelhaus frühestens zum 01.08.2027 im Objekt des Nöschenröder Hummelhauses - Tragende Gründe dafür sind:

  • Eine bedarfsgerechte Reduzierung des Platzangebots im Krippen- und Kindergartenbereich unter gleichzeitiger Sicherstellung eines umfassenden Betreuungsangebots für den Stadtteil Nöschenrode sowie einer höheren Flexibilität hinsichtlich angemeldeter Platzbedarfe und des Personaleinsatzes.
  • Erforderliche Rahmenbedingungen, die perspektivisch der pädagogisch inhaltlichen Arbeit entsprechen (räumliche Kapazitäten, räumliche Strukturen für die Altersgruppen ab 1 Jahr) und demzufolge zu planen und umzusetzen sind.
  • Einsparung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude der jetzigen Kinderkrippe Lindenberg.
  • Potentielle Einnahme bei einem Verkauf des Objekts, wobei zunächst in der Kita Hummelhaus krippenvorbereitende Investitionen in Höhe von ca. 75.000 EUR zu tätigen sind.

 

5. Übergangsgestaltung

 

Mit Bestätigung der Empfehlung wird seitens der Stadt Wernigerode zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Umsetzung folgender Schritte begonnen:

 

zu a) Aus dem Gebäude Löwenzahn/Pusteblume wird die Außenstelle des Hortes (für die 1. + 2. Klasse) in die Grundschule Stadtfeld zum 01.08.2026 zurückgeführt (Ganztagsbetreuungsanspruch an Grundschulen). Die baulichen Voraussetzungen zur Implementierung des Familienzentrums werden im Gebäude der Kindertagesstätte Pusteblume geschaffen.

 

Der Mietvertrag des Familienzentrums wird seitens der Stadt parallel gekündigt.

 

Darüber hinaus werden

  • insbesondere die Eltern neu hinzukommender Schüler über den räumlichen Hortwechsel informiert.
  • Die Nutzer des Familienzentrums erhalten frühzeitige Informationen über den Standortwechsel. Eltern der Kindertagesstätte werden noch stärker über das räumliche und inhaltliche Angebot des Familienzentrums informiert und bestmöglich angebunden.
  • Das Konzept der fusionierten Kindertagesstätte wird in der Übergangsgestaltung angepasst und die Beschäftigten über prozessbegleitende Projekte zusammengeführt.

 

zu b) Im Hummelhaus erfolgen die baulichen Voraussetzungen, der Umzug aus der Kinderkrippe erfolgt wie beim Auerhahn mit einem großgigen Übergangszeitraum (frühestens 01.08.2027).

 

  • Die weiterführende Aufnahme und Betreuung erfolgt gemäß den vorgesehenen Aufnahmekapazitäten. Es werden die aktuellen Betreuungsbedarfe unter einem Dach zusammengeführt.
  • Das Konzept wird parallel erarbeitet und die Beschäftigten über prozessbegleitende Projekte zusammengeführt.
  • Der konkrete Umsetzungszeitpunkt wird auch in Abstimmung mit dem Landkreis festgelegt, um eine optimale Weiterbewilligung der Zuweisungen des Landes und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen. Hier stehen alternativ der 01.01.2028 und der 01.03.2028 im Raum.

 

6. Weitere Personalplanung

 

  • Die derzeit vakanten Stellen der stellvertretenden Leiterin der Kinderkrippe Lindenberg und der stellvertretenden Leiterin der Kindertagesstätte Löwenzahn werden nicht nachbesetzt.
  • Die Leitung und das Team der fusionierten Kindertagesstätten setzen sich gemischt aus beiden Häusern zusammen.
  • Mitarbeitende, die für die Betreuung in der Einrichtung nicht mehr erforderlich sind, werden entsprechend des Bedarfs in anderen Häusern eingesetzt. Angezeigte Umsetzungswünsche werden möglichst berücksichtigt.

 

Diese geplanten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Fusion sozialverträglich und gut organisiert verläuft. Betroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die entsprechenden Elternkuratorien sind bereits über die Maßnahmenempfehlungen informiert.

 

 

7. Fazit

 

Mit den angezeigten Fusionen erfolgt eine Reduzierung der Betreuungsplätze um insgesamt 81 (KK: 40; KG 41). Darüber hinaus erfolgen im Betrachtungszeitraum weitere kleinere Maßnahmen in den städtischen Einrichtungen, die zur Platzreduzierung und Kostensenkung beitragen. Über diese einzelnen Maßnahmen werden Sie fortlaufend informiert.

           

Reduzieren

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister           

nach oben