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Beratungsfolge

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1. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Wernigerode wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 440 Prozentpunkten auf 400 Prozentpunkte abgesenkt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Satzungsänderungen vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung sind im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen darzustellen.
                       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


                       

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Begründung:

Die Stadt Wernigerode verfügt über eine vielfältige und leistungsfähige Wirtschaftsstruktur. Industrie, Automobilzulieferer, Handwerk, Handel, Tourismus, Dienstleistungen und Finanzwirtschaft tragen gemeinsam die wirtschaftliche Basis der „Bunten Stadt am Harz“ und ihrer Ortsteile.
Diese Unternehmen sichern Einkommen und Arbeitsplätze, bilden aus, investieren, unterstützen Vereine, Kultur und Soziales und leisten damit einen zentralen Beitrag zur Lebensqualität und zum Gemeinwohl.

Die vergangenen Jahre waren von tiefgreifenden Krisen geprägt: Corona-Pandemie, Energiepreisschocks, Lieferkettenstörungen und ein beschleunigter Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie. Trotz dieser außergewöhnlichen Belastungen ist es den Unternehmen vor Ort gelungen, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiter auszubauen.

Die stark gestiegene Gewerbesteuerentwicklung und damit die Verbesserung der Haushaltslage ist im Wesentlichen das Ergebnis dieses Engagements. Vertreter der örtlichen Wirtschaft, u. a. aus dem Wirtschaftsclub Wernigerode, betonen zugleich, dass die Betriebe durch hohe und weiter steigende Kosten (Lohnnebenkosten, Mindestlohn, Energie, Transformation, Digitalisierung, Klimaschutzauflagen) in den kommenden Jahren erheblich gefordert bleiben.

Vor diesem Hintergrund versteht sich die vorgeschlagene Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes als Zeichen der Anerkennung, als Wirtschaftsförderung in der Breite und als Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts in den nächsten Jahren bei gleichzeitiger Wahrung der kommunalen Handlungsfähigkeit.

Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen 20212024

Die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Wernigerode haben sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt (IST-Aufkommen):

- 2021: 13.205.534 € - 2022: 15.780.455 € - 2023: 17.607.578 € - 2024: 21.876.859 € (bei einem Hebesatz von 440 Punkten)

Damit ergeben sich folgende Steigerungen:

- 2021 2024: + 8,67 Mio. € (rund +66 %) - 2022 2024: + 6,10 Mio. € (rund +39 %) - 2023 2024: + 4,27 Mio. € (rund +24 %)

Diese Entwicklung zeigt eindrucksvoll, welche Rolle die Wernigeröder Wirtschaft für die Konsolidierung und den Ausgleich des städtischen Haushaltes spielt. Ohne diese Leistungsfähigkeit wären viele kommunale Aufgaben, Investitionen und Angebote, die die Lebensqualität in Wernigerode prägen, nicht finanzierbar.

Finanzielle Auswirkungen einer Senkung auf 400 Punkte (Basis 2024)

Zur Veranschaulichung wird angenommen, dass der zugrunde liegende Gewerbeertrag (Messbetrag) aus dem Jahr 2024 unverändert bleibt und ausschließlich der Hebesatz von 440 auf 400 Prozentpunkte gesenkt wird:

- Ist-Einnahmen 2024 bei 440 %: 21.876.859 € - Fiktive Einnahmen 2024 bei 400 %: 21.876.859 € × 400 / 440 19.888.000 €

Die Unternehmen würden in Summe um rund 2,0 Mio. € entlastet.

Gleichzeitig gilt:

- 2024 (fiktiv bei 400 %) 19,9 Mio. € - 2023 (Ist) = 17,6 Mio. €

Selbst bei einem Hebesatz von 400 Punkten lägen die Gewerbesteuereinnahmen damit immer noch um gut 2,3 Mio. € über dem Niveau des Jahres 2023. Die Stadt steht also finanziell weiterhin deutlich besser da als im Vorjahr trotz der Entlastung der heimischen Wirtschaft.

Die Senkung ist damit finanzpolitisch verantwortbar und zugleich ein starkes Unterstützungssignal an die Unternehmen.

Regionaler Vergleich der Hebesätze

Im regionalen Umfeld der Stadt Wernigerode gelten (vereinfacht dargestellt) folgende Gewerbesteuerhebesätze:

- Stadt Ilsenburg (Harz): 400 % - Gemeinde Nordharz: 400 % - Stadt Oberharz am Brocken (mit OT Elbingerode): 380 % - Stadt Blankenburg (Harz): 420 % - Stadt Halberstadt: 420 % - Welterbestadt Quedlinburg: 440 % - Stadt Wernigerode (aktuell): 440 %

Mit dem vorgeschlagenen neuen Hebesatz von 400 % würde Wernigerode:

- sich in eine Reihe mit Ilsenburg und der Gemeinde Nordharz stellen, - nur leicht unter Blankenburg (420 %) und Halberstadt (420 %) liegen, - deutlich näher an den Standort Oberharz am Brocken (380 %) heranrücken, - und im Vergleich zu Quedlinburg mit einem niedrigeren, wettbewerbsfähigen Hebesatz auftreten.

Damit vermeidet Wernigerode sowohl einen „Unterbietungswettbewerb um jeden Preis“ als auch die Gefahr, durch dauerhaft überdurchschnittliche Hebesätze an Attraktivität für Neuansiedlungen und Erweiterungen zu verlieren. Die Gewerbesteuer wird auf ein wettbewerbsfähiges, regional gut eingeordnetes Niveau gebracht.

Herausforderungen der nächsten Jahre und Wettbewerbsfähigkeit

Die Wirtschaft befindet sich nicht nur rückblickend, sondern auch in den kommenden Jahren in einem tiefgreifenden Wandel. Vertreter des Wirtschaftsclubs Wernigerode und der örtlichen Unternehmerschaft weisen insbesondere auf folgende Punkte hin:

- steigende Personal- und Lohnnebenkosten, - der weiter wachsende Mindestlohn, - anhaltend hohe oder weiter steigende Energiekosten, - erhebliche Investitionsbedarfe in Transformation, Digitalisierung, Automatisierung und Fachkräftesicherung, - zusätzliche Anforderungen durch Klimaschutz und Regulierung, - zunehmender Wettbewerbsdruck im nationalen und internationalen Vergleich.

Gerade vor diesem Hintergrund ist eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 400 Punkte:

- ein konkretes, spürbares Entlastungssignal, - eine Wirtschaftsförderung in der Breite (nicht nur für einzelne Großbetriebe, sondern für die gesamte Unternehmenslandschaft, einschließlich kleiner und mittlerer Betriebe), - ein Beitrag dazu, Investitionen, Innovation und Beschäftigung auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu sichern, - und ein wichtiges Standortsignal für Neuansiedlungen und Erweiterungen.

Beispielhaft: Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.500 €.

- Gewerbesteuer bei 440 %: 15.400 € - Gewerbesteuer bei 400 %: 14.000 €

Das entspricht einer Entlastung von 1.400 € bzw. rund 9 %. Für viele Betriebe insbesondere im Mittelstand ist dies ein relevanter Betrag, der Entscheidungen über Investitionen, Beschäftigung oder Preisgestaltung unmittelbar beeinflussen kann.

Ausgewogene Balance: Entlastung ja, aber mit Blick auf die kommunalen Aufgaben

Mit dem vorgeschlagenen Hebesatz von 400 Punkten wird die Gewerbesteuer bewusst nicht radikal, sondern maßvoll abgesenkt. Dadurch bleibt der Stadt:

- ausreichend Spielraum, um Infrastruktur, Bildung, Kultur und soziale Angebote zu finanzieren, - die Möglichkeit, weiterhin aktiv in Standortqualität und Wirtschaftsförderung zu investieren, - eine solide Grundlage, um künftige Herausforderungen etwa im Bereich Digitalisierung, Klimaanpassung, Mobilität und Daseinsvorsorge zu bewältigen.

Gleichzeitig unterstreicht der Antrag den Grundgedanken, den auch die Vertreter der Wirtschaft formulieren: Die Leistungsfähigkeit der Unternehmen ist die Basis für kommunale Handlungsfähigkeit. Eine angemessene Entlastung bei gleichzeitig verantwortungsvollem Haushaltskurs ist deshalb im Interesse von Stadt und Wirtschaft. Ein weiterer Baustein ist im Sinne der von der Wirtschaft angesprochenen Forderung eine konsequent effiziente, digitalisierte Verwaltung. Der Stadtrat bekennt sich mit diesem Antrag mittelbar auch zu:

- einer serviceorientierten, beschleunigten Verwaltung, - der Forthrung und Intensivierung der Verwaltungsdigitalisierung, - und einer kritischen Überprüfung der städtischen Ausgabenseite auf Einsparpotenziale.

Schlussfolgerung

Die Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes von 440 auf 400 Prozentpunkte

- stärkt die örtliche Wirtschaft nachhaltig, - entlastet insbesondere kleine und mittlere Betriebe in einer Phase tiefgreifender wirtschaftlicher Veränderungen, - hält Wernigerode im regionalen Vergleich attraktiv und konkurrenzfähig, - lässt das Gewerbesteueraufkommen auf Basis der Zahlen von 2024 weiterhin deutlich über dem Niveau von 2023 liegen, - und wahrt zugleich die Fähigkeit der Stadt, ihre Aufgaben für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft verantwortungsvoll zu erfüllen.

Sie greift zugleich den Tenor der Wirtschaft auf: Die deutlich gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen der letzten Jahre waren nur durch die hohe Leistungsbereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer möglich. In Anbetracht der bevorstehenden Belastungen und Transformationsaufgaben setzt eine maßvolle Senkung des Hebesatzes ein klares Signal der Partnerschaft zwischen Stadtrat, Verwaltung und Wirtschaft.

Vor diesem Hintergrund wird der Stadtrat gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.                       

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Gez. Dunkel

Stadtrat                       

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