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Beratungsfolge

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Zu 1.
Es handelt sich um den Lückenschluss An der Holtemme 70a. Ein Lageplan sowie eine Kostenschätzung werden beigefügt. Der Lückenschluss schafft eine Verbindung der Gehwege von der Straße An der Holtemme, über die Straße Hinter dem Gaswerk, zur Feldstraße. Damit wäre zumindest eine zusammenhängende Fußngerführung für das Quartier vorhanden.

 

Zu 2.
Der Restbreitenausbau wird für die Stadt Wernigerode vordergründig den Bereich des Gehweges Am Kupferhammer HNR. 4-30 umfassen. Der Bereich der Straßenverkehrsfläche wird aufgrund der Medien durch die Ver- und Entsorger bis zur Oberfläche geschlossen. Die Mittel werden zur Unterschrift der Vereinbarung zur Gemeinschaftsbaumaßnahme benötigt. Konkrete Planungsunterlagen sind in Erarbeitung. Ein Lageplan wird beigefügt.

 

Zu 3.
Ein Plan des Abschnittes, mit Markierung der Brücken, wird beigefügt. Weiterhin ein Übersichtsblatt aus dem Brückenkataster mit der Benotung und zugehörigen Baulast. Die Brücken befinden sich im Eigentum der Stadt Wernigerode, Baulast Tiefbau und Gewässerunterhaltung. Ein Kostenangebot zur Sanierung der Brücken liegt bei. Zu beachten sind weitere Kosten für eine Notbrücke und die Vorhaltung eines Krans mit ca. 20.000 €. Das Angebot wird dahingehend gerade überarbeitet, da diese Leistungen für Erreichbarkeit der Feuerwehr etc. vorgehalten werden müssen.




gez. Dietrich      

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  1. Zuletzt wird die Erschließung eines Gehweges in der Straße an der Holtemme notwendig. In Teilbereichen liegt kein Gehweg im Wohngebiet vor. Durch einen städtebaulichen Vertrag mit einer Privatperson hat sich die Möglichkeit ergeben ca. 20 % für einen Teilbereich zu akquirieren. Dazu ist die Differenzfinanzierung von 40.000 € durch die Stadt Wernigerode zu tragen. Mit dem Lückenschluss in dem Wohngebiet kann ein weiterer Meilenstein für die Sicherheit der Fußnger (Schulweg) umgesetzt werden.

 

Bitte legen Sie einen Plan des Gehweges vor.

 

Bitte fügen Sie den Plan der Beschlussvorlage bei.

 

  1. Weiterhin ist der Restbreitenausbau der Straße am Kupferhammer abzusichern. Die Stadtwerke Wernigerode streben im Jahr 2026 eine Sanierung ihrer Versorgungsleitungen in der Straße am Kupferhammer an. Durch den WAHB ist ebenfalls Sanierungsbedarf angemeldet. Die Anwohner und Nutzer mahnen bereits seit Jahren den schlechten Zustand der Straße an. Die Stadt muss zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit den Restbreitenausbau der Verkehrsflächen vornehmen. Dabei wird hauptsächlich der Gehweg durch die Stadt wiederherzustellen sein. Die Kostenschätzung sieht für die Stadt einen Kostenanteil von ca. 100.000 € vor. Ohne Beteiligung der Stadt ist keine Gemeinschaftsbaumaßnahme tragbar.

 

Bitte legen Sie einen Plan für die Straße „Am Kupferhammer“ vor.

 

Wo soll der Restbreitenausbau erfolgen ?

 

Bitte fügen Sie den Plan der Beschlussvorlage bei.

 

 

 

  1. Darunter die Sanierung der Brücke Storchmühle zum Zwecke der Erschließung. Die Brücke ist derart desolat, dass eine Nutzungseinschränkung kurz bevorsteht. Für Fußnger besteht aufgrund der Schäden besondere Vorsicht. (Zustandsnote 3,8). Die benachbarte Brücke, welche für die Umleitungsstrecke notwendig ist, besitzt ebenfalls starke Schäden (Zustandsnote 3,3). Ohne die Sanierung wird eine Erschließung des neuen Wohngebietes Storchmühle nicht möglich. Inwiefern von Seiten der Stadt dann Schadenersatzansprüche zu bedienen sind, wäre zu prüfen. Die Brücke ist die einzige Erschließung für den Bereich Schmales Tal (auch Rettungskräfte). Derzeit liegt ein Kostenvoranschlag von ca. 110.000 € vor.

 

Bitte legen Sie ein Plan des betreffenden Teilbereiches der Straße, des Gewässers vor.

 

Welche Brücke soll saniert werden (kennzeichnen) ?

 

Welches ist die benachbarte Brücke (kennzeichnen) ?

 

Wem gehören diese Brücken ?

 

Bitte legen Sie den Kostenvoranschlag und den Plan der Beschlussvorlage bei.          

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08.12.2025

       

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