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Beratungsfolge

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Tatsächlich sind die Gehwege in der Wernigeröder Straße bereits in der Haushaltsplanung beachtet worden. Leider ist jedoch, durch die Überzeichnung im investiven Haushalt, zuletzt keine Berücksichtigung möglich gewesen.

 

Im Bereich Geh- und Radwege wurden jedoch zumindest weitere Abschnitte als prioritär festgelegt. Dies betrifft den südlichen Gehweg zwischen Wernigeröder Straße 4 und Wernigeröder Straße 30. Der nördliche Gehweg ist nach unserer Einschätzung im Zustand gut bis ausreichend, aber durch die Engstelle am Haus Nr. 3 leider nicht durchgängig nutzbar.

 

Aufgrund der aufwendigen Arbeiten, ursächlich durch den vorhandenen Betonaufbau im Gehweg, werden jedoch mindestens zwei weitere Abschnitte am Südgehweg zu bilden sein. Die Stadtwerke Wernigerode haben ebenfalls Interesse am weiteren Ausbau bekundet. Die Maßnahme wird weiterhin als prioritär betrachtet.

 

Hinsichtlich der weiteren Ausdehnung der bestehenden reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf die gesamte Ortsdurchfahrt haben wir die Anfrage an die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Harz zur Prüfung weitergeleitet. Diesbezüglich ist im Januar 2026 ein gemeinsamer Ortstermin vorgesehen.

 

 

 

gez. Dorff     Kramer

 Dezernent Bürgerservice  Dezernent Stadtentwicklung     

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Herr Baake wurde angesprochen, dass die Gehwege in Benzingerode in der Wernigeröder Straße schwer nutzbar sind und fragt nach, ob man die Zone 30 durch den gesamten Ort (Ortseingang bis Ortsausgang) ausdehnen könnte.

    

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04.12.2025

     

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