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Beratungsfolge

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Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ mit der Ausweisung einer Sondergebietsfläche für Freizeit und Tourismus i. S. d. § 11 BauNVO durchzuführen.

                                                                                              

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

 

 

                                                                                              

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Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes i. S. d. § 11 BauNVO geschaffen werden. „Karls Erlebnis-Dörfer“ weisen sich als eine ländlich orientierte und touristisch geprägte Frei­zeiteinrichtung in Form eines Erlebnis-Dorfes mit Schaumanufakturen, Handel, Gastronomie, Freizeit­angeboten für Familien und ggf. Beherbergung aus. Neben dem Anbau und der Direktvermarktung von Erdbeeren betreibt die Unternehmensgruppe Karls seit Mitte der 1990er Jahre inzwischen sieben Erlebnis-Dörfer in Deutschland.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 "Karls Erlebnis-Dorf" erstreckt sich über die Flurstücke 13 und 14 der Flur 50 in der Gemarkung Wernigerode und hat eine Fläche von
127.355 . Der Planbereich liegt nordöstlich des Stadtgebiets von Wernigerode und grenzt an die
L 85 / Halberstädter Straße unmittelbar südlich der Bundesautobahn A36 an. Gegenüber des Plan­gebiets befinden sich gewerbliche Bauflächen. Die Flurstücke 13 und 14 werden derzeit landwirtschaft­lich genutzt.

 

Die Lage im sogenannten Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB erfordert ein zweistufiges Aufstellungs­verfahren nach § 2 ff. BauGB. Es sind eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich. Des Weiteren werden insbesondere eine artenschutzrechtliche Prüfung und eine verkehrs­technische Untersuchung erforderlich. Es kann entweder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB oder ein qualifizierter Bebauungsplan, der die Kriterien des § 30 Abs. 1 BauGB erfüllt, aufgestellt werden; hierzu werden noch Abstimmungen im Laufe der Vorbereitungen zur Planaufstellung erfolgen.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode ist die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 81 als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Insofern ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 "Karls Erlebnis-Dorf" in einem Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode von der Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in Sondergebietsflächen zu ändern (4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wernigerode).

 

                                                                                               

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Kascha

Oberbürgermeister   

 

 

Anlagen

 

1.)    Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“, Luftbild, Stand: 20.11.2025

2.)    Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 81 „Karls Erlebnis-Dorf“, Auszug Flächennutzungsplan, Stand: 20.11.2025

                                                                                           

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