Begründung:
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Wernigerode ist Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB auf der Grundlage dieses Gutachtens. Damit ist das Einzelhandelskonzept bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und gilt als Grundlage der kommunalen Planungsabsichten.
Das Mittelzentrum Wernigerode soll als wettbewerbsfähiges und bedeutsames Versorgungszentrum mit einer belebten Innenstadt mit attraktivem Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie wahrgenommen werden. Vor dem Hintergrund laufender dynamischer Veränderungsprozesse im Einzelhandel sowie sich zunehmend verändernder Rahmenbedingungen u. a. im Hinblick auf Stadtentwicklung, Demographie und Wirtschaft ist die Erarbeitung und kontinuierliche Aktualisierung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten immer mehr ein Bestandteil der Planungsaufgaben der Städte geworden.
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Wernigerode wurde aktualisiert. Dabei wurden beabsichtigte Neuplanungen, z. B. die innerstädtische Standortverlagerung von REWE sowie das Vorhaben „Karls Erlebnis-Dorf“ berücksichtigt.
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Wernigerode 2023 / 2024 schreibt die Stadt dieses informelle Planungsinstrument aus dem Jahr 2018 fort, um die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels am Standort zu erörtern und die Rahmenbedingungen neu zu definieren.
Dabei werden die wesentlichen Aussagen (u. a. Definition und Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, Wernigeröder Sortimentsliste, Branchen- und Standortpotenziale, Entwicklungsziele) überprüft und weiterentwickelt. Basis hierfür bilden die aktuellen Einzelhandelsbestände, die daraus ermittelten bzw. aktualisierten Branchen- und Standortpotenziale sowie vorhandene und zu bewertende städtebauliche Strukturen.
Die Ziele zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden mit der entsprechenden Beschlussvorlage folgendermaßen präzisiert:
- die Anwendbarkeit und Aktualität des Zentrenkonzeptes sicherstellen (u. a. aktuelle Datenerfassung)
- Anpassung an die veränderte Rechtsprechung (u. a. Anwendung des „Leitfaden zum Umgang mit § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung in Bezug auf Betriebe des Lebensmitteleinzelhandel“)
- Zentrale Bausteine des Zentrenkonzeptes an aktuelle Entwicklungen anpassen (Auswirkungen Onlinehandel, Weiterentwicklung der Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels, Aktualisierung Sortimentsliste, Handlungsempfehlungen zur Ausweisung von Standorten)
Um den Handelsstandort Wernigerode in einem sich dynamisch ändernden Marktumfeld zukunftsfähig aufstellen zu können, ist neben der strategischen und planungsbezogen Überprüfung und Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes eine ganzheitliche Betrachtung unabdingbar. Teilaspekte dieser Betrachtung sind neben der positiven Entwicklung der Kaufkraft der Wohnbevölkerung auch die Wettbewerbsverschärfung durch den Onlinehandel.
Das fortzuschreibende Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Wernigerode ist in diesem Sinne als strategisches Steuerungsinstrument zu verstehen und aus folgenden Gründen notwendig:
- ganzheitliche und strategische Entwicklung des Einzelhandels
- Konzept als rechtssicheres räumliches Steuerungsinstrument zur zielgerichteten räumlichen Steuerung der Einzelhandelsfunktionen
- Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes Wernigerode vor dem Hintergrund veränderter Konsum- und Flächenentwicklungen
- Einbettung in die übergeordneten Planungssysteme der Landes- und Regionalplanung in Sachsen-Anhalt
Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes will die Stadt Wernigerode den Wandel im Handel aktiv gestalten und begleiten. Ein solches Konzept bildet die fachliche Grundlage für die Bewertung von Einzelhandelsvorhaben und für eine rechtssichere Steuerung über die Bauleitplanung.