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Beratungsfolge

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Allgemein:

 

Die Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung und den entsprechenden Jahresabschlüssen wurden auch in der Verwaltung erörtert und unter dem Punkt M 34 im Haushaltskonsolidierungskonzept aufgenommen. Bereits bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 am 05.03.2025 und bei der Beratung zum Haushaltskonsolidierungskonzept am 12.06.2025 wurde im Finanzausschuss darüber informiert und festgelegt, dass zukünftige Haushaltsplanungen restriktiver in der Planung herangezogen werden, um ggf. Haushaltskonsolidierungskonzepte zu vermeiden. Auch im Finanzausschuss am 09.10.2025 wurde über die positiven Abweichungen in der Mittelbewirtschaftung für das Jahr 2025 informiert.

 

 

 

Übersicht aus Grafik zur Haushaltsberatung im Finanzausschuss am 05.02.2025:

 

Im Finanzausschuss am 12.06.2025 wurde darüber hinaus eine Analyse der Abweichungen in den Produkten und Konten vorgestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festzuhalten ist, dass die Abweichungen über diesen Zeitraum, aufgrund der Jahresabschlusstätigkeiten großen Schwankungen unterliegen. Diese Abweichungen sind in den Anlagen dargestellt und beschrieben.

 

JAB

Info zum Finanzausschuss 05.02.2025

Info zum Finanzausschuss

12.06.2025

Info zum Finanzausschuss

27.11.2025 (BV HKK)

 

Plan/Ist

Plan/Ist

Plan/Ist

JAB 2022

-2.254.300 / 313.510 €

-2.254.300 / 303.094€

-2.254.300 / 303.094€

JAB 2023

-2.789.900€ / 252.879€

-2.789.900€ / 2.273.658€

-2.789.900€ / 2.273.658€

JAB 2024

-1.724.700€ / 2.833.508€

-1.724.000€ / 4.117.692€

-1.724.000€ / 6.228.496 €

 

Im Übrigen bitte ich um Beachtung, dass es sich bei dem Jahresabschluss 2024 um einen vorläufigen Abschluss handelt.

 

 

Zu 1-2

 

In der in den Anlagen beigefügten Übersicht werden nach Kontenarten (Kostenstellen gibt es nicht für jede Buchungsstelle, nur in den gebührenrechnenden Einrichtungen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung) die Abweichungen dargestellt und bei größeren Abweichungen die Begründungen ergänzt.

 

Die Tabelle gibt Auskunft in:

 

Spalte 2  über das geplante Haushaltsvolumen gemäß Ansatz

Spalte 3 über das geplante Haushaltsvolumen mit Berücksichtigung ÜPL/APL

Spalte 4 über die tatsächlich vereinnahmten/verausgabten Mittel

Spalte 5+6 über die absolute und prozentuale Differenz

 

sowie eine kurze Begründung bei Abweichungen, sofern bekannt.

 

Zu 3  Die Spalte 1 gibt Auskunft darüber, ob die Mittel anderen Konten zur Deckung zu- oder abgeführt wurden (ÜPL/APL).

 

 

4. Übersicht der Gewerbesteuerentwicklung

 

 

 

Gez. B. Leo

 

 

Anlagen

          

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Im Interesse einer verantwortungsvollen Haushaltsführung und mit Blick auf die aktuellen finanziellen Herausforderungen der kommunalen Ebene ist eine transparente Betrachtung der Mittelverwendung unverzichtbar. Eine genaue Kenntnis über nicht abgerufene Haushaltsansätze kann dazu beitragen, zukünftige Planungen zielgerichteter vorzunehmen, Spielräume zu erkennen und Aufgaben priorisiert zu steuern. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

 

  1. Welche Kostenstellen der Haushaltspläne der Jahre 2023 und 2024 wurden
    • vollständig oder
    • in erheblicher Höhe (bitte nach verwaltungsüblicher Definition konkretisieren)
      nicht abgerufen bzw. nur teilweise in Anspruch genommen?

 

  1. Bitte stellen Sie zu jeder betroffenen Kostenstelle folgende Informationen zur Verfügung:
    • geplantes Haushaltsvolumen gemäß Ansatz
    • tatsächlich abgerufene Mittel
    • prozentuale und absolute Differenz
    • kurze Begründung für den Minderabruf, sofern bekannt

 

  1. Sofern aus den nicht abgerufenen Mitteln bereits haushaltsrelevante Entscheidungen, Umsteuerungen oder Verschiebungen resultierten, bitte ich auch hierzu um eine kurze Darstellung.

              

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26.11.2025

      

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