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Beratungsfolge

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Zu 1. Der Baufirma Lorenz wurde aufgrund der nicht genehmigten Nutzung des Gehweges, durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Harz, am 06.11.2025 ein sofortiger Baustopp ausgesprochen. Der Landkreis wurde durch Mitarbeiter des Sachgebietes Tiefbau über die widrigen Umstände informiert und hat den Empfehlungen folgend die Maßnahme unterbunden.             

 

Zu 2. Das Sachgebiet Tiefbau hat zusammen mit der Verkehrsbehörde angeordnet, den Weg mittels Mineralgemisch wieder in einen begehbaren Zustand zu versetzen. Bis zur Erfüllung der Auflagen wird ein weiterer Bau unterbunden. Weitere Bauabschnitte werden bei Fortsetzung der Arbeiten im Vorfeld beauflagt.

 

Zu 3. Durch das Telekommunikationsgesetz des Bundes können alle dort gelisteten Firmen Glasfaser verlegen. Die Stadt kann darauf keinen Einfluss nehmen. Ein allgemeiner Überblick über alle Glasfaserausbaugebiete liegt uns nicht vollumfänglich vor. Die Deutsche Glasfaser hat 2022 angekündigt den Bereich Mühlental ebenfalls zu erschließen.                

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  1. Derzeit ist der Fussweg in Höhe Mühlental 95 aufgrund von Bauarbeiten nicht begehbar. Wer ist verantwortlich für die Verkehrsicherungspflicht? Warum wird seit ca. 3 Wochen gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen?
     
  2. Der Fußngerweg wurde durch die Bauarbeiten stark beschädigt. Wo die Bauarbeiten bereits abgeschlossen wurden, ist der Fußweg aufgrund von Schlamm und Schmutz nur eingeschränkt begehbar. Wer stellt sicher, dass der Fußweg in seinen ursprünglichen Zustand wiederhergestellt wird?
     
  3. Es werden im oberen Mühlental von Wernigerode  jetzt schon zum 2. Mal Glasfaserkabel bzw. Leerrohre dafür verlegt. Hat die Stadt einen Lageplan des bereits verlegten und künftig geplanten Glasfaserausbaus?

                 

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12.11.2025

                 

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