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Beratungsfolge

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  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 5 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 79 Betriebsgelände HRV GmbH“ der Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird mit einer Planauslage des Bebauungsplans Nr. 79 Betriebsgelände HRV GmbH“ der Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben mit dem Stand November 2025 für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen mit Gelegenheit zur Äerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

                                                  

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

                                                     

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Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, Ortsteil Minsleben sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Industriegebiet (GI) gem. § 9 BauNVO und damit der Sicherung eines prosperierenden industriellen Altstandortes geschaffen werden.

Ziel und Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Minsleben ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um entsprechend der Absicht der Harzer Reifenhandel und Verwertung Wernigerode GmbH (HRV GmbH) in das bestehende Betriebsgelände im Ortsteil Minsleben weitere Investitionen in den Recycling-Prozess sowie den Bau einer Halle vornehmen zu können. Hiervon hängt auch die nach­haltige Bestandssicherung des erfolgreichen industriellen Altstandortes ab.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, Ortsteil Minsleben mit einer Fläche von ca. 3,8 ha liegt nördlich des Siedlungsbereiches des Ortsteils Minsleben, umgeben von landwirtschaftlichen Flächen, direkt östlich angrenzend an eine noch in Nutzung befindliche Schienentrasse der Deutschen Bahn AG. 

 

Der räumliche Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist im rechtswirksamen Flächennutzungs­plan der Stadt Wernigerode aktuell als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).

Mit der im Parallelverfahren aufgestellten 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode wird diese bisherige Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in eine gewerbliche Bau­fläche (G) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO überführt. Im vorliegenden Bebauungsplan werden aus diesen Darstellungen die Festsetzung eines Industriegebietes (GI) gem. § 9 BauNVO abgeleitet.

Damit wird dem Entwicklungsgebot entsprochen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzungen im vorliegenden Bebauungsplan geschaffen.

 

Der Öffentlichkeit wurde zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“ der Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben Gelegenheit zur Stellungnahme in­nerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gegeben. Sie erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt vom 14.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025. Von dieser Möglichkeit hat kein Bürger Gebrauch gemacht.

 

Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4b BauGB mit Mail vom 14.08.2025 um Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“ der Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben bis einschlilich 19.09.2025 gebeten. Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche in Anlage 5 zu dieser Beschluss­vorlage zusammen mit der entsprechenden Abwägung aufgeführt sind.

 

So äerte sich das Ordnungsamt/ Katastrophenschutz (Landkreis Harz, Stellungnahme 5.3), dass die Fläche von Kampfmittelverdachtsflächen erfasst wird.  Der Kampfmittelverdacht wurde nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen und die Begründung ergänzt.

 

Das Umweltamt/ Untere Wasserbehörde (Landkreis Harz, Stellungnahme 5.7) teilte mit, dass das Plangebiet schmutz- und niederschlagswasserseitig nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen ange­schlossen ist. Ein Hinweis wurde dementsprechend in die Planzeichnung aufgenommen und die Begründung ergänzt.

 

Das Umweltamt / Untere Immissionsschutzbehörde (Landkreis Harz, Stellungnahme 5.10) macht auf die Lärmauswirkungen des Zu- und Abfahrtsverkehrs insbesondere von möglichen in dem Industrie­gebiet ansiedelbaren Speditionen über die einzige Straße Reddeberweg aufmerksam. Es wird abge­wogen, dass Speditionen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden sollen, da die Lärm­auswirkungen eines konkreten Anlagenbetriebes erst im Rahmen eines Baugenehmigungs­verfahrens je nach Nutzungsintensität und Betriebszeiten (tags / nachts) zu bewerten sind. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planzeichnung aufgenommen.

 

 

 

 

 

Die Leitungstrassen der Stadtwerke Wernigerode GmbH (Stellungnahme 6), der Deutsche Telekom Technik GmbH (Stellungnahme 7) sowie der Vodafone GmbH (Stellungnahme 9) werden als Bestand in die Planzeichnung aufgenommen. Zugehörig werden Vorgaben zum Leitungsschutz nachrichtlich übernommen.

 

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF, Stellungnahme 10) teilt mit, dass sich die Vorhabenflächen im Bereich eines laufenden Flurbereinigungsverfahren und in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden. Es wird abgewogen, dass das Flur­bereinigungs­verfahren keinen Einfluss auf die Planung hat; das ALFF wird weiterhin zu den nächsten Planungs­schritten beteiligt. Auf vom ALFF hingewiesene notwendige Kompensations­maßnahmen wurden im Umweltbericht zum Entwurf erarbeitet und im Planentwurf festgesetzt.

 

Die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (Stellungnahme 15) auf das Vorkommen von Löss und sandigen Kiesen sowie auf den einzuhaltenden Grundwasserschutz wurden in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Die Teilfläche des bahneigenen Flurstücks 499, Flur 1, Gemarkung Minsleben wurde infolge der Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien (Stellungnahme 21) aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Planzeichnung und Begründung wurden angepasst.

                                                     

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Kascha

Oberbürgermeister

 

 

Anlage 1 Bebauungsplan Nr. 79 Betriebsgelände HRV GmbH“, Ortsteil Minsleben i.d.F. vom November 2025, Planzeichnung, Entwurf

Anlage 2 Bebauungsplan Nr. 79 Betriebsgelände HRV GmbH“, Ortsteil Minsleben i.d.F. vom November 2025, Begründung, Entwurf

Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 79 Betriebsgelände HRV GmbH“, Ortsteil Minsleben, Umweltbericht, Entwurf, Stand November 2025

Anlage 4 Bebauungsplan Nr. 79 Betriebsgelände HRV GmbH“, Ortsteil Minsleben, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand 05.11.2025

Anlage 5 Bebauungsplan Nr. 79 Betriebsgelände HRV GmbH“, Ortsteil Minsleben, OT Minsleben, Abwägungsvorschlag, Stand 03.11.2025

 

 

 

                                                     

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