Begründung:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode wurde mit der Veröffentlichung am 27.06.2009 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode rechtskräftig. Dieser erfuhr für den Ortsteil Schierke eine 1. Änderung, welche mit ihrer Veröffentlichung am 24.08.2013 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode in Kraft trat. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode (ebenfalls Ortsteil Schierke) konnte nicht abgeschlossen werden.
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Grundlage für die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, OT Minsleben geschaffen.
Anlass der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Harzer Reifenhandel und Verwertung Wernigerode GmbH (HRV GmbH) das bestehende Betriebsgelände im Ortsteil Minsleben planungsrechtlich zu sichern, Investitionen in den Recycling-Prozess zu tätigen und eine Halle zu errichten. Ziel der Planung ist die Sicherung des Betriebsstandortes der HRV GmbH und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes. Hiervon hängt auch die nachhaltige Bestandssicherung des erfolgreichen industriellen Altstandortes ab.
Der Geltungsbereich 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Fläche von ca. 3,6 ha liegt nördlich des Siedlungsbereiches des Ortsteils Minsleben, umgeben von landwirtschaftlichen Flächen, direkt östlich angrenzend an eine noch in Nutzung befindliche Schienentrasse der Deutschen Bahn AG.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt aktuell für den Änderungsbereich landwirtschaftliche Flächen dar. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode wird diese bisherige Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in eine gewerbliche Baufläche (G) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO überführt. Damit werden i. S. d. Entwicklungsgebotes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle geschaffen. Hier soll i. S. d. Entwicklungsgebotes ein Industriegebiet (GI) gem. § 9 BauNVO festgesetzt werden. Der Geltungsbereich der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht damit – mit Ausnahme der hier nicht darzustellenden Verkehrsfläche – dem als GI im Bebauungsplan festgesetzten Bereich.
Der Öffentlichkeit wurde zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gegeben. Sie erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt vom 14.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025. Von dieser Möglichkeit hat kein Bürger Gebrauch gemacht.
Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4b BauGB mit Mail vom 14.08.2025 um Stellungnahme zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung bis einschließlich 19.09.2025 gebeten. Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche in Anlage 4 zu dieser Beschlussvorlage zusammen mit der entsprechenden Abwägung aufgeführt sind.
So äußerten sich insbesondere das Ordnungsamt/ Katastrophenschutz (Landkreis Harz, Stellungnahme 5.4), das Bauordnungsamt/Vorbeugender Brandschutz (Stellungnahme 5.5), die Untere Wasserbehörde (Landkreis Harz, Stellungnahme 5.8), die Untere Immissionsschutzbehörde (Landkreis Harz, Stellungnahme 5.12), die Vodafone GmbH (Stellungnahme 9), das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (Stellungnahme 15), das Ordnungsamt/ Brand- und Katastrophenschutz (Stadt Wernigerode, Stellungnahme 42) mit Hinweisen zu diversen Belangen, die in der Planung zu berücksichtigen sind. Die Hinweise sind jedoch für die vorliegende 3. Änderung des FNP Stadt Wernigerode als Bestandteil der vorbereitenden Bauleitplanung nicht von Bedeutung. Die Hinweise werden aber in die Planunterlagen des parallel aufgestellten B-Plans Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, Minsleben sowie in der Genehmigungs- und Ausführungsplanung des Bauvorhabens eingepflegt und beachtet.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF, Stellungnahme 10) teilt mit, dass sich die Vorhabenflächen im Bereich eines laufenden Flurbereinigungsverfahren und in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden. Es wird abgewogen, dass das Flurbereinigungsverfahren keinen Einfluss auf die Planung hat; das ALFF wird weiterhin zu den nächsten Planungsschritten beteiligt. Das ALFF weist weiter darauf hin, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf landwirtschaftliche Flächen erfolgen dürfen. Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im BPlan Nr. 79 berücksichtigt.
Die Deutsche Bahn AG DB Immobilien (Stellungnahme 21) bemängelt, dass die farbliche Darstellung des Bahngeländes aufgrund der Zeichensetzung nicht eindeutig zu erkennen sei. Die Darstellung des Bahngeländes wird von der vorliegenden 3. Änderung des FNP der Stadt Wernigerode jedoch nicht berührt und deshalb nicht geändert.