Am 8. Oktober 2025 fand im ELMO-Gebäude Wernigerode eine durch die AfD organisierte öffentliche Veranstaltung („Bürgerdialog“) statt. Zeitgleich organisierte das sogenannte „Bündnis für Toleranz & Demokratie Wernigerode“ unter dem Motto „Tanzen gegen Rechts“ eine Gegenaktion unmittelbar neben dem Veranstaltungsort, einschließlich einer Menschenkette, die den Bereich um das ELMO faktisch umschloss. Diese örtliche und zeitliche Überschneidung legt nahe, dass es sich nicht um eine allgemeine Veranstaltung zur Demokratieförderung, sondern um eine gezielte Gegenveranstaltung gegen die AfD handelte.
Nach hiesiger Kenntnis handelt es sich beim „Bündnis für Toleranz & Demokratie Wernigerode“ um ein informelles Netzwerk ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sofern eine formale Trägerstruktur (z. B. Verein, Stiftung oder kirchlicher Träger) besteht, wird um Benennung gebeten. Das Bündnis knüpft inhaltlich an staatliche Förderprogramme wie „Demokratie leben!“ sowie an die „Partnerschaft für Demokratie Landkreis Harz“ an.
Das ursprüngliche bundesweite „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT)“ wurde am 23. Mai 2000 vom Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz gegründet, war ab 2011 in die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eingebunden und wurde zum 31. Dezember 2022 aufgelöst. Seit 2023 führt die bpb die entsprechende Arbeit in eigener Verantwortung fort. Das lokale Bündnis in Wernigerode nutzt den gleichen Namen und die gleichen Narrative, steht aber in keiner organisatorischen Verbindung zum damaligen BfDT.
Selbst wenn die Aktion formal von Privatpersonen oder Vereinen angemeldet wurde, obliegt der Stadt als Genehmigungsbehörde die Prüfung, ob kommunale Ressourcen und öffentliche Räume in einem partei- oder meinungsbezogenen Kontext genutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, inwieweit die Stadtverwaltung Wernigerode durch Beteiligung, Förderung oder Duldung solcher Strukturen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben könnte.
Die AfD-Fraktion fragt die Stadtverwaltung:
1. Beteiligung der Stadt
● Ist die Stadt Wernigerode Mitglied, Kooperationspartnerin oder Unterstützerin des sogenannten „Bündnisses für Toleranz & Demokratie Wernigerode“?
● Wenn ja: - Durch welche Ämter, Mitarbeiter oder politischen Gremien erfolgt diese Beteiligung? - Bestehen schriftliche Vereinbarungen, Beschlüsse oder Kooperationsverträge mit diesem Bündnis? - Seit wann besteht diese Kooperation und wer hat sie beschlossen?
2. Verbindung zur Partnerschaft für Demokratie Landkreis Harz
● Ist die Stadt Wernigerode Mitglied oder Partner innerhalb der „Partnerschaft für Demokratie Landkreis Harz“?
● Wenn ja: - Welche Vertreter der Stadt wirken dort mit (z. B. in Steuerungsrunden, Beiräten, Arbeitsgruppen)? - Welche finanziellen oder personellen Leistungen erbringt die Stadt (Personal, Räume, Sachmittel, Öffentlichkeitsarbeit)? - Seit wann besteht diese Beteiligung und auf welcher Beschlussgrundlage?
3. Veranstaltung „Tanzen gegen Rechts“ am 8. Oktober 2025
● Wer war offizieller Anmelder und verantwortlicher Veranstalter dieser Aktion?
● Wurde die Veranstaltung durch die Stadt genehmigt oder unterstützt (z. B. Flächen, Technik, Strom, Personal, Öffentlichkeitsarbeit)?
● Welche Kosten oder Sachaufwendungen sind der Stadt entstanden?
● Wurde die Stadtverwaltung im Vorfeld über Zeitpunkt, Ort und Ablauf der Aktion informiert?
● Gab es eine interne Bewertung, ob die Aktion politisch gegen eine im Stadtrat vertretene Partei gerichtet ist?
4. Finanzierung und Fördermittel
Hinweis: Auch wenn die Stadt Wernigerode selbst keine Zuwendungsempfängerin des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist, werden entsprechende Bundesmittel über den Landkreis Harz in lokalen Projekten innerhalb des Stadtgebiets eingesetzt. Da die Stadt für Genehmigungen, Flächen und Öffentlichkeitsarbeit im Stadtgebiet verantwortlich ist, besteht ein berechtigtes Informationsinteresse an der Verwendung und Wirkung dieser Mittel in Wernigerode.
● Laut offizieller Übersicht des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist der Landkreis Harz (mit Ausnahme der Stadt Quedlinburg und ihrer Ortsteile) im Förderjahr 2025 als Zuwendungsempfänger mit 140.000 € gelistet. a) Welcher Anteil dieser Mittel wurde 2025 im Stadtgebiet Wernigerode eingesetzt? Bitte auflisten nach Projekttitel, Träger (juristische Person), Zeitraum und Förderhöhe. b) Stand die Aktion „Tanzen gegen Rechts“ am 8. Oktober 2025 in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit einem Projekt der Partnerschaft für Demokratie? Falls ja: Bitte Träger, Förderkennzeichen und eingesetzte Mittel benennen. c) Über welche Kenntnis- und Mitwirkungsrechte verfügt die Stadt bei der Planung und Bewertung solcher PfD-Projekte im eigenen Stadtgebiet? d) Welche Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass mit öffentlichen Mitteln keine partei- oder meinungsbezogenen Gegenaktionen unterstützt werden?
5. Neutralitätsgebot der Verwaltung
● Welche Vorkehrungen trifft die Stadtverwaltung, um bei politisch aufgeladenen Veranstaltungen ihre Neutralität gegenüber allen demokratisch legitimierten Parteien zu wahren?
● Wurde geprüft, ob die Aktion „Tanzen gegen Rechts“ eine partei- oder meinungsbezogene Wirkung gegen die AfD entfaltete?
● Wie bewertet die Stadt die Tatsache, dass eine staatlich geförderte Aktion zeitgleich und örtlich neben einer AfD-Veranstaltung stattfand?
● Bitte erläutern Sie auch, ob im Vorfeld interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen existierten, die Mitarbeitenden untersagen, sich dienstlich an politisch einseitigen Aktionen zu beteiligen.
Begründung:
Die Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte darf nicht zur staatlich finanzierten Gegenmobilisierung gegen einzelne Parteien führen. Da die Stadt Wernigerode sowohl Flächen genehmigt als auch durch Verwaltungsmitarbeiter und Partnerschaftsnetzwerke in entsprechende Förderstrukturen eingebunden ist, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Frage, ob das Neutralitätsgebot gewahrt wurde. Zudem erhält der Landkreis Harz im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ für das Jahr 2025 140.000 € Bundesmittel, deren Verwendung im Stadtgebiet transparent nachvollzogen werden muss, um politische Ausgewogenheit, rechtliche Neutralität und das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit der Verwaltung sicherzustellen.