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Beratungsfolge

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Der Stadtrat von Wernigerode beschließt die anhängende Neufassung der Satzung zur Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/ Holtemme“ und „Großer Graben“r die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern.

                                                                      

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

2025 (GU24): ca. 295.000 EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

2025 (GU24): ca. 234.000 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

                                                                       

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Begründung:

Die Stadt Wernigerode ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Mitglied in den Unterhaltungs­verbänden „Ilse/ Holtemme“ und „Großer Graben“. Diese Verbände sind für die Unterhaltung der öffentlichen Gewässer (Gewässer 2. Ordnung) in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet verantwortlich, um deren ordnungsgemäßen Zustand und Funktion, insbesondere den Wasserabfluss, zu gewährleisten. Für diese Pflichtaufgabe erheben die Unterhaltungsverbände von ihren Mitgliedern jährlich sogenannte Verbandsbeiträge.

Die Stadt Wernigerode legt diese Kosten inklusive eines Satzes für die Verwaltungs­aufwendungen gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) und einer entsprechenden Satzung auf die Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke um (Gewässer­umlage). Betroffen sind im Stadtgebiet Wernigerode rund 23.000 Flurstücke.

Der Stadtratsbeschluss 022/2023 hatte für die Veranlagungsjahre 2021 bis 2023 die Grund­lage für die Bescheid-Erstellung geschaffen. Für das Veranlagungsjahr 2024 ist eine Verlängerung der geltenden Satzung notwendig, um die Umlage der Verbandsbeiträge weiterhin auf die Eigentümer umlegen zu können.

Mit dieser Änderung soll die derzeitige Satzung für das Veranlagungsjahr 2024 aktualisiert und verlängert werden. Wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Anpassung des Umlagesatzes in §7 Absatz (1) und (2) sowie die Festlegung, dass eine jährliche Veranlagung erst ab einer Bescheidsumme von mindestens 5,00 € umgesetzt wird. Die bisherige Mindestbescheidsumme von 2,50 €hrt zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungs­aufwand.

                                                                

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Kascha

Oberbürgermeister    

 

 

Anlage

Satzung                                                               

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