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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wernigerode (Straßenreinigungsgebührensatzung) mit dem neuen Straßenverzeichnis als Anlage.

                                                                                  

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

Ø 2026-2028: 556.400 480.263 EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

Ø 2026-2028: 741.900 657.053 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

                                                                                   

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Begründung:

(am 14.04.2026 aktualisiert)

Die Straßenreinigungsgebührensatzung wurde zuletzt zum 01.01.2023 geändert. Alle drei Jahre sollen die Gebühren überprüft und angepasst werden. Die Nachkalkulation der Gebühren für den derzeitigen Zeitraum auf der Basis der tatsächlichen Kosten 2024 (Spalte 2) ergibt für den derzeitigen Veranlagungszeitraum eine Unterdeckung in den Gebühren. Die Stadtverwaltung hat mit Beschluss 073/2022 den Arbeitsauftrag erhalten, die Neukonzeptionierung der Straßenreinigung mit dem Ziel der Kürzung der Reinigungsintervalle in allen Reinigungsklassen zu untersuchen. Diese wurde nun anhand der aktuellen Zahlen aus dem Abrechnungsjahr 2024 und dem Durchschnitt der Hochrechnungen der Planzahlen für die Jahre 2026 bis 2028 durchgeführt.

 

BV 102/2025 (aufgehoben)

ÄV 102/01/2025

BV 102/2025 überarbeitet

Kosten gesamt:

752.350 €

Kosten gesamt:

681.389 €

Kosten gesamt:

657.053 €

Reinigungsmeter absolut:

12.402.936 m

Reinigungsmeter absolut:

9.629.984 m

Reinigungsmeter absolut:

8.857.602 m

Kosten je Reinigungsmeter:

0,0607 €

Kosten je Reinigungsmeter:

0,0708

Kosten je Reinigungsmeter:

0,0742

 

Seitens der Stadt Wernigerode wird den Stadträten nunmehr die Variante 9 zur Beschlussfassung vorgeschlagen. In dieser Variante können die Belange eines organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll ausführbaren Kehrplans und die Intention der Verringerung der Kehrleistungen in Einklang gebracht werden.

Gegenüber der Ausgangsvariante 1 können mit der Variante 9 die Gesamtkosten um 13 Prozent (- 95.298 €) reduziert und damit der Arbeitsauftrag des Stadtrates zur Kostenreduzierung umgesetzt werden.

 

Die Reinigungsklasse 1 würde zukünftig geteilt in die Reinigungsklasse 1 für die Fußngerzone sowie Bahnhofsplatz und Busbahnhof mit einer Reinigung 5-mal wöchentlich. Dieses wird aufgrund der touristischen Nutzung als zwingend notwendig erachtet. Es werden auf die Anwohner jedoch nur 3 Reinigungen pro Woche umgelegt.

 

Der übrige Bereich der ehemaligen Reinigungsklasse 1 wird Reinigungsklasse 2 mit einer 3-maligen Kehrung pro Woche.

 

In den Reinigungsklassen 3 (einmal wöchentlich) und 4 (14-täglich) kommt es zu Verschiebungen von Straßenzügen innerhalb der zwei Klassen, um den Kehrplan weiterhin wirtschaftlich sinnvoll ausführen zu können und die bereits vorhandenen Sperrzeiten zu nutzen.

 

Im Ergebnis zahlen auch die Anlieger der Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 (sowie die Anlieger der alten Reinigungsklasse 2) nunmehr weniger Gebühren pro Reinigungsmeter als bisher. Lediglich in den Reinigungsklassen 3 und 4 kommt es zu einer Gebührenerhöhung für die Anlieger der ehemaligen Reinigungsklassen 3 und 4.

Reinigungs-klasse

Gebühren

2023-2025

BV 102/2025 (aufgehoben)

ÄV 102/01/2025

BV 102/2025 überarbeitet

1

10,85 €

11,83 €

8,28 €

8,68 € (14,47 €)

2

4,34 €

4,73 €

2,76 €

8,68 €

3

2,17 €

2,37 €

1,38 €

2,89

4

1,09 €

1,18 €

---

1,45 €

 

Es bleibt festzustellen, dass dort Gebührenerhöhungen zu verzeichnen sind, wo die Reinigungsleistung unverändert geblieben ist.

 

Weitere textliche Anpassungen:

In der Gebührensatzung muss im § 9 der Absatz 5 eingefügt werden, damit nachgeforderte Beträge unabhängig von den üblichen quartalsweisen Fälligkeiten erhoben werden können.

Zudem muss mit § 10 eine Regelung zu Billigkeitsmaßnahmen eingefügt werden.

 

Folgende Ergebnisse lassen sich festhalten:

 

U:\Unbenannt.png

Dem Stadtrat wird daher vorgeschlagen, die Gebühren wie in der Spalte 3 dargestellt zu beschließen. Hierbei bleiben die Reinigungsintervalle erhalten. Nur neu zu veranlagende und umbenannte Straßen werden im Straßenverzeichnis (Anlage 1) aufgenommen. r die Bürger ergeben sich aus dieser Variante die geringsten Gebührenerhöhungenr die Anlieger der Reinigungsklasse III und IV ergeben sich aus dieser Variante die geringsten Gebührenerhöhungen. Der Eigenanteil der Stadt Wernigerode beträgt unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Kommentierung derzeit 25 Prozent der Gesamtkosten und steigt daher um ca. 11.000 € pro Jahr.

 

U:\Unbenannt2.png

 

 

Die anderen überprüften Varianten haben für den Bürger entweder höhere Gebühren bei oder schlechteren Reinigungsstandard zur Folge. In allen anderen gerechneten Varianten wird der einzelne Reinigungsmeter teurer als in der von der Stadt favorisierten Variante in Spalte 3. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Änderungen der Reinigungsmeter zunächst nur rein kalkulatorisch Kosteneinsparungen ergeben. Diese Kosten müssen dann auch im Gesamthaushalt eingespart werden. Zudem können bei den Sachkosten beispielsweise Abschreibungen und Unterhaltskosten nur über die Abschaffung von Kehrmaschinen eingespart werden. Bei den Personalkosten hätten reduzierte Reinigungsmeter nur Auswirkungen auf das Fahrpersonal. Die Personalkosten im Bereich Ordnungsamt, Personalverwaltung, Steuern (Veranlagung) werden hingegen bei keiner Variante reduziert. Gleiches gilt für die mit den Grundstücken und Gebäuden des Bauhofs verbundenen Kosten. Daher sinken die Gesamtkosten nicht in gleichem Umfang wie die reduzierten Frontmeter, da sich bestimmte Fixkosten eben nicht beliebig absenken lassen. Die Gebührenkalkulation erfolgt letztlich durch Teilung der Gesamtkosten durch die zu reinigenden Frontmeter. Letztlich folgt bei nahezu gleichbleibenden oder nur wenig absinkenden  Gesamtkosten, die durch immer weniger zu reinigende Frontmeter geteilt werden, eine höhere Reinigungsgebühr pro Frontmeter.

 

Variante Spalte 4 (siehe Anlage2)

Durch den Bauhof wurde ein Vorschlag erarbeitet, bestimmte Straßen von der Reinigungsklasse II in die III und von der Reinigungsklasse III in die IV zu verschieben. Hierbei war jedoch die weitere, sinnvolle Ausführbarkeit des Tourenplans für die Straßenreinigung maßgebend. Daraus ergeben sich zunächst aber nur geringe Einsparungen bei den Reinigungsmetern (ca. -2 Mio) pro Jahr. Bei gleichbleibenden Kosten folgen daraus deutlich höhere Gebühren für den einzelnen Reinigungsmeter und damit für die Gebührenzahler. Der Eigenanteil der Stadt entspricht der Variante aus Spalte 3.

 

Variante Spalte 5

Mit der Reduzierung der Reinigungsmeter erfolgt auch eine Reduzierung des Stellenanteils im Bauhof. Dieser wurde bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren mit 10 Prozent berücksichtigt, wird aber zunächst nur dem Gebührenhaushalt Straßenreinigung entzogen. Dieser Stellenanteil würde für andere Aufgaben im Bauhof zur Verfügung stehen und könnte zu Einsparungen bei externen Aufträgen führen bzw. könnte aber auch reell abgebaut werden. Der Anteil der Stadt an den Reinigungskosten bliebe damit ungefähr gleich. Für den Gebührenzahler entstehen höhere Gebühren als in der zum Beschluss empfohlenen Variante aufgrund der geringeren Reinigungsmeter.

 

Variante Spalte 6

Entsprechend der reduzierten Reinigungskilometer werden kalkulatorisch auch die Stellenanteile und die Sachkosten für Diesel, Abschreibungen, Wartung etc. anteilig um 14 Prozent reduziert. Dies entspricht prozentual den eingesparten Reinigungsmetern. Zu erwartende häufigere Leerfahrten aufgrund der Änderungen sind nicht berücksichtigt. Rein kalkulatorisch ergeben sich damit die geringsten Gesamtkosten und damit der geringste Eigenanteil der Stadt Wernigerode für die Straßenreinigung. Dabei wäre die Gebührenerhöhung für die Bürger ebenfalls vertretbar. Zu beachten bleibt neben den unter Variante 5 aufgeführten Punkten auch, dass den höheren Gebühren eine verringerte Qualität der Reinigung gerade in den Außenbereichen gegenübersteht.

 

Variante Spalte 7 (siehe Anlage 3)

Mit Beschlussvorlage 039/2025 wird vorgeschlagen, das Reinigungsintervall der Reinigungsklasse I von 5-mal wöchentlich auf 3-mal wöchentlich zu reduzieren. Zudem soll die Reinigungsklasse II aufgelöst und diese Straßen in der Reinigungsklasse III nunmehr einmal wöchentlich gereinigt werden. Dieses entspräche ungefähr einer Reduzierung der Reinigungsmeter um 20 Prozent. Werden kalkulatorisch auch die Personal- und Sachkosten in dieser Höhe reduziert, ergeben sich in dieser Variante die geringsten Gesamtkosten der Straßenreinigung und damit der geringste Eigenanteil der Stadt. Hierbei ist aber zu beachten, dass auch diese Kosteneinsparung zunächst kalkulatorisch stattfindet und für den Bürger zudem die höchsten Gebührensätze entstehen r Anlieger der Reinigungslassen III und IV zudem die höchsten Gebührensätze entstehen.

 

Zudem soll die Reduzierung der Reinigung nur in den touristisch genutzten Bereichen der Innenstadt erfolgen. Die Folgen wären z. B. bei Veranstaltungen oder in der Hochsaison Zusatzreinigungen, die dann nicht umlagefähig wären und den Stadthaushalt zusätzlich belasten. Seitens der Stadtverwaltung kann dieser Vorschlag nicht befürwortet werden.


 

Anlagen:

1                    Straßenverzeichnis mit neu veranlagten und umbenannten Straßen Stand 01.01.2026

2                    Straßenverzeichnis nach Vorschlag Bauhof

3                    Straßenverzeichnis nach Beschlussvorlage 039/2025

4                    Kosten und Einnahmenentwicklung 2023-2028

-          Straßenreinigungsgebührensatzung

-          Straßenverzeichnis

-          Übersicht Varianten

-          Gebührenvergleich interkommunal

                                                                                

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Kascha

Oberbürgermeister                                                                                   

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