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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Wernigerode. Mit der Beteiligungsrichtlinie werden die Grundsätze des Beteiligungsmanagements mit den Aufgaben des Beteiligungscontrollings, der Beteiligungsverwaltung und der Mandatsbetreuung festgelegt.

             

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


              

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Begründung:

Die Stadt Wernigerode ist in zunehmendem Maße mit komplexen Aufgabenstellungen konfrontiert, deren Bearbeitung und Umsetzung häufig an ausgegliederte Unternehmen und Organisationseinheiten übertragen wird. Diese ausgelagerten Aktivitäten tragen wesentlich zur effizienten und zielgerichteten Erfüllung kommunaler Aufgaben sowie zur nachhaltigen Sicherung der Haushaltswirtschaft bei. Allerdings ist mit der Verselbständigung dieser Organisationseinheiten auch das Risiko von Steuerungsdefiziten verbunden, da sie nicht mehr vollständig der Kontrolle und Einflussnahme der Kernverwaltung unterliegen.

Vor diesem Hintergrund ist ein professionelles, strategisch ausgerichtetes Beteiligungsmanagement unerlässlich geworden. Es ermöglicht der Stadt, ihre Interessen als Gesellschafterin sachgerecht, rechtssicher und transparent wahrzunehmen und die Unternehmen im Sinne der kommunalen Zielsetzungen zu lenken. Die Beteiligungsrichtlinie schafft hierfür die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Sie legt verbindlich fest, wie die Aufgaben des Beteiligungscontrollings, der Beteiligungsverwaltung und der Mandatsbetreuung organisiert und durchgeführt werden.

Die Einführung der Richtlinie wird auch von externen Prüfstellen eingefordert: So hat der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung mit Prüfbericht vom 29. Mai 2024 explizit empfohlen, eine Beteiligungsrichtlinie zu erlassen. Mit dieser Vorgabe leistet die Stadt Wernigerode nicht nur einer aufsichtsrechtlichen Verpflichtung Folge, sondern etabliert auch eine wirksame Basis zur stärkeren Steuerung, Kontrolle und Transparenz der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Richtlinie liegt in der eindeutigen Festlegung von Berichtspflichten. Die beteiligten Gesellschaften sind verpflichtet, der Stadt als Gesellschafterin entscheidungsrelevante Informationen strukturiert und zeitnah bereitzustellen. Die Richtlinie regelt hierzu den Umfang, die Form und die Fristen der Berichterstattung. Ferner gewährleistet sie eine rechtssichere und datenschutzkonforme Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe relevanter Daten zwischen den Beteiligungsgesellschaften und der Stadt. Damit wird Transparenz hergestellt, Risiken werden frühzeitig erkannt und der Grundstein für eine nachhaltige und zielorientierte Steuerung der kommunalen Beteiligungen gelegt.

Die Beteiligungsrichtlinie ist demnach ein unverzichtbares Instrument, um die wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Beteiligungen der Stadt Wernigerode dauerhaft zu sichern, zu optimieren und den Anforderungen der kommunalen Haushaltssteuerung gerecht zu werden.             

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Kascha

Oberbürgermeister              

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