Die vorliegende Antwort fasst die Stellungnahme des federführenden Sachgebiets Stadtforst) und ergänzende Informationen des Innovations- und Gründerzentrums im Landkreis Harz GmbH (IGZ) zusammen.
Einschätzung des Ist-Zustandes und Auswirkungen
Die Beschilderung in und um Wernigerode wird im Stadtwald als in einem sehr guten und insgesamt in einem guten Zustand eingeschätzt. Die Annahme, die Beschilderung sei "vielfach unzureichend", wird als falsch bewertet.
Eine sichere Orientierung ist überall möglich, mit und ohne Smartphone.
Das leichte Erreichen der touristischen Hotspots ist auch mit der Beschilderung uneingeschränkt gegeben.
ÖPNV-Haltepunkte, Parkplätze, Aussichtspunkte und Gasthäuser sind durch das Wegenetz vernetzt.
Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen
Aktuell ist auf der Gemarkung Wernigerode der Harzklub Wernigerode für die Markierung, Pflege und den Unterhalt der Wanderbeschilderung zuständig, unabhängig vom Grundstückseigentum. Diese Zuständigkeit bezieht sich allerdings nur auf die Schilder selbst. Die Wanderpläne gehören der Stadt Wernigerode.
Die Zuständigkeit für die Beschilderung wurde im Wesentlichen durch die Duldung der Beschilderungseinrichtungen geregelt, da diese im touristischen Interesse der Stadt Wernigerode liegen.
Ein Gestattungsvertrag existiert zwischen dem Harzklub und dem Landesforstbetrieb.
Als Standards gelten die Standards des Harzklubs; diese gewährleisten einheitliche Schilder mit hohem Wiedererkennungswert (gleiches Design, Maße, Symbolik etc.).
Kosten, Finanzierung und Monitoring
Der Stadt oder den beteiligten Institutionen stehen folgende Mittel zur Verfügung:
- Im Produkt 5.7.502 Tourismus im (Stadt-) Wald sind ca. 10.000 € für weitergehende Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt.
- Die Stadt Wernigerode beauftragt u.a. die AFG Harz als externen Auftragnehmer.
- Zu Förderprogrammen für Sponsoring oder Patenschaften liegen derzeit keine Angaben vor.
Daten & Monitoring
Die Prioritätenliste für notwendige Maßnahmen liegt beim Harzklub. Dieser kontrolliert die Beschilderung ständig; defekte oder fehlende Schilder werden kurzfristig erneuert.
Zeitplan & nächste Schritte
Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Beschilderung für die Jahre 2025/26 sind seitens der Stadt Wernigerode nicht geplant. Im Jahr 2024 wurden bereits zahlreiche Schilderpfosten ersetzt. Am 03.11.2025 ist eine Dienstberatung „Tourismus“ mit Harzklub, WTG und Stadtverwaltung vorgesehen.
Ergänzende Stellungnahme des Innovations- und Gründerzentrums im Landkreis Harz GmbH (IGZ)
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf ein großes, überregionales Projekt zur Erneuerung der touristischen Infrastruktur, in das Wernigerode eingebunden ist.
Regionalprojekt zur Beschilderung
Das IGZ hat im Nachgang zum Regionalbudgetprojekt Erholungswegeinfrastruktur (2017 bis 2023), das zu einem optimierten ca. 3.200 km langen Wanderwegenetz führte, einen Förderantrag für die Beschilderung dieses Netzes in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz gestellt. Die Wanderwege rund um Wernigerode gehören dazu.
Finanzierungshilfen durch Zuwendungsbescheide der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (GRW) und des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (PMO-Mittel) liegen vor.
Geplant sind Gesamtausgaben in Höhe von 700 T€. Die Durchführung soll 2026 beginnen.
Das Projekt beinhaltet die Erneuerung und Ergänzung der Wanderwegebeschilderung an den erforderlichen Punkten (keine komplette Neubeschilderung), wobei von insgesamt ca. 4.000 Schildern ausgegangen wird.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz hat einen Beschluss für eine einheitliche Beschilderung auf Grundlage der Beschilderungsrichtlinie des Harzklubs gefasst.
Organisation und Kooperation
Zur Schaffung tragfähiger Strukturen für Erhalt und Pflege der Wanderinfrastruktur wurde der Regionalverband Harz e.V. zum HARZVERBAND e.V. weiterentwickelt. Die Gründung des Harzverbandes e.V. als Rechtsnachfolger erfolgte zum 01.01.2025. Ordentliche Mitglieder sind unter anderem die Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz, der Harzklub e.V. und das IGZ. Die Pflege der Wanderinfrastruktur ist nur in enger Abstimmung und Kooperation aller relevanten Partner möglich, da die ehrenamtlichen Strukturen bereits stark geschwächt sind und keine signifikante Stärkung der ehrenamtlichen Basisarbeit zu erwarten ist.
Hinweis zur Haftung
Die Beschilderung dient der Besucherlenkung und der Verringerung der Unfallgefahr. Unabhängig davon haften Waldbesitzer/-eigentümer nicht für Unfälle, die durch waldtypische Gefahren entstehen. Dies wurde durch ein höchstrichterliches Urteil des BGH (Ende September 2023) bestätigt. Waldbesucher sind primär selbst für ihre Sicherheit verantwortlich.