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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäße Ausgabe in der Haushaltsstelle 5.5.2.01/3611.7852000 Sturzbach 3./4. BA Erneuerung Verrohrung in Höhe von 690.000,00 r das Jahr 2025.

                                                       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.5.2.01/3611.7852000 „Sturzbach 3./4. BA   (+ 690.000 €)

Deckungsquellen:

Buchungsst./Maßnahmen-Nr.: 5.4.1.01/3306.7852000 L100 Friedrichstr./Amtsfeldstr.   (- 690.000 €)


 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

 690.000 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

                                                        

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Begründung:

Der Sturzbach ist ein massiv hochwassergefährdetes Gewässer in Hasserode. Vor allem der Bereich Frankenfeldstraße ab dem Zusammenfluss Sturzbach und Nesseltalbach sorgte aufgrund der desolaten und zu kleinen Verrohrung wiederholt zu Überschwemmungen.

 

Die Stadt hat bereits in zwei vorangegangenen Bauabschnitten von der Holtemme über die L 100 einen Teil der Verrohrung erneuert. Nunmehr sind die Arbeiten zum 4. Bauabschnitt innerhalb der Kreuzungsmaßnahme mit der HSB abgeschlossen. Die Maßnahme war aufgrund des voran­gegangenen Planfeststellungsverfahrens für den Bahnübergang nicht mehr zu verzögern. Die Stadt musste somit diesen Bauabschnitt innerhalb der Gemeinschaftsbaumaßnahme mit der HSB vorziehen.

 

Vorgesehen war es, parallel mittels Fördermitteln einen nahtlosen Anschluss des 3. Bau­abschnittes auszuführen. Durch die Verschiebung der Fördermittelverwaltung, verursacht durch Zuständig­keitsklärungen zwischen den Ministerien, wird die Bearbeitung dieses Abschnittes nicht mehr möglich sein. Eine zeitnahe Förderung und ein Herausgriff eines Bau­abschnittes ist somit nicht möglich. Die vorgestellten Auflagen und Zeitschienen r die Beantragung waren nicht mehr darstellbar.

 

Der Lückenschluss war unabdingbar, da bei Hochwasser die Gefahr besteht, dass es aufgrund der Durchmesserreduzierung, in Zusammenhang mit dem desolaten Bauzustand, zu starken Schäden in der Straße und den Sonderbauwerken des 4. Bauabschnittes kommen kann.

 

Die Maßnahme wurde auf ein Minimum reduziert. Statt eines grundhaften Straßenausbaus wurde nur der Deckenschluss beauftragt. Im Zuge der Ausführung wurden jedoch weitere Mehrkosten angezeigt. Diese betreffen sowohl noch den 4. als auch den laufenden 3. Bauabschnitt. Darunter waren unter anderem unvorhergesehene Anschlüsse an den Sturzbach sowie Mehraufwendungen zur Fußngerführung und Aufrechterhaltung gewerblicher Zufahrten. Der Untergrund war nicht ausreichend tragfähig für eine reine Straßensanierung und der Altverlauf des Sturzbaches bedurfte aufgrund des desolaten Zustandes größerer Baugruben zur Sicherung.

 

Indes besteht durch eine Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die Möglichkeit, die gesamte Verkehrsanlage grundhaft herzustellen, sodass mit der Übernahme eines Gehweges die gesamte Anlage erneuert werden kann.

 

Die Mittel r den Ausbau der L 100 werden bei Bedarf mit Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgeglichen.

 

Mit den damit verfügbaren Kosten nnen die angezeigten Nachträge beauftragt sowie die fehlenden Einnahmen durch die vorgesehenen Fördermittel kompensiert werden.

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister                                             

                                                        

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