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Beratungsfolge

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Die Verwaltung wird beauftragt, den Ersatzneubau der Brücke Kruskastraße, in der Vorzugsvariante D und unter Nutzung der bewilligten Fördermittel, zu realisieren.

                            

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.4.1.01 3207 7852000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

 465.300,00 EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

 517.000,00 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


                      

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Begründung:

 

Die Brücke Kruskastraße, im derzeitigen Bestand, ist für Kraftfahrzeuge freigegeben und besitzt beid-seitig schmale Gehwege auf den Kappen. Radfahrer nutzen die Fahrbahn der Brücke ohne gesonderte Kennzeichnung einer Radspur. Die Brücke wird im besonderen Maße von Schülern benutzt, welche aus dem Ortsteil Hasserode zu den Schulstandorten in die Kernstadt müssen. Dies zeigt sich in den durchgeführten Verkehrszählungen.

 

Die Brücke aus dem Jahr 1915 wurde mit einer preußischen Kappendecke als Tragwerk ausgestattet. Aus diesem Grund besitzt sie einen sehr starken Überbau, der Tief in den Fließquerschnitt der Hol-temme eingreift. Die Holtemme hat wiederholt Hochwasserereignisse abgeführt, bei denen es letztma-lig 2017 zu einem Rückstau an der Brücke kam und damit zu Ausuferungen in die Wohnbebauung.

 

Nach Ausweisung des Hochwasserhindernisses durch den Landesbetriebr Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen Anhalt sowie durch bestreben einer Bürgerinitiative zum Hochwasser-schutz, wurde der Beschluss gefasst, die Brücke abzureißen. Nach langer Abwägung wurde dem Be-schluss auch lokalpolitisch zugestimmt, aufgrund des Schülerverkehrs sollte jedoch ein Ersatzneubau geprüft werden.

 

Der Ersatzneubau sollte von Beginn an nur den schützenswerten Schülerverkehr unterstützen und so-mit ausschließlich für Radfahrer und Fußnger nutzbar sein. Die Planungen gestalteten sich aufgrund der örtlichen Anbindepunkte sowie der Randbedingungen hochwassersicher, behindertengerecht und wirtschaftlich, jedoch als schwierig heraus. Am Ende wurde eine Kompromisslösung entworfen, welche den Mittelwert aller Randbedingungen darstellen sollte.

 

Schlussendlich wurde ein Ersatzneubau, aufgrund der Haushaltskonsolidierung der Stadt Wernigero-de, als nicht finanzierbar eingestuft. Grund dafür sind mögliche Umleitungstrecken, welche aber für die anvisierte Bevölkerungsgruppe nachteilig sind.

 

Aufgrund der Entscheidung zum ersatzlosen Abriss der Brücke, wurde aus der Bevölkerung Klage gegen den Abriss und damit einhergehenden Einziehung der Straße eingelegt und im ersten Verfahren auch stattgegeben. Aktuell wurde das Verfahren erneut durchgeführt und der Abriss wiederholt und unter Abwägung aller Randbedingungen beschlossen. Alle Genehmigungen zur Einziehung und zum Abriss liegen vor. Aufgrund der möglichen Fördermittelkulisse hat der Stadtrat jedoch nochmals die Prüfung auf Ersatzneubau mit Fördermitteln beauftragt.

 

Nach Beantragung und längerer Prüfung, unter Beteiligung des Landesverwaltungsamtes, wurde die Maßnahme positiv beschieden. Der Bewilligungsbescheid liegt der Anlage bei.

                            

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Kascha

Oberbürgermeister  


 

Anlagen:

  • Entwurf Variante D
  • Bewilligungsbescheid

     

                         

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