Der Kinderschutzbund Harzkreis e. V. mit Sitz in Wernigerode tritt öffentlich als Träger in der Kinder- und Jugendarbeit auf. Nun hat er einer im Stadtrat vertretenen Partei (AfD) die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung verweigert – mit der ausdrücklichen Begründung, man arbeite nicht mit der AfD zusammen.
Ein Verein, der öffentliche Förderung erhält, darf keine parteipolitische Ausgrenzung betreiben. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche finanziellen Mittel (Zuschüsse, Zuwendungen, Projektförderungen, institutionelle Förderung) hat der Kinderschutzbund Harzkreis e. V. in den Jahren 2020 bis 2025 von der Stadt Wernigerode erhalten? Bitte tabellarisch nach Jahr, Förderhöhe und Förderzweck auflisten.
2. Hat der Kinderschutzbund Harzkreis e. V. in den Jahren 2020 bis 2025 Räumlichkeiten, Sachleistungen oder infrastrukturelle Unterstützung von der Stadt Wernigerode erhalten (z. B. kostenlose Raumnutzung, Ausstattung, logistische Hilfe)? Wenn ja, in welchem Umfang?
3. Enthalten die städtischen Förderbescheide oder Zuwendungsrichtlinien Vorgaben zur Wahrung der politischen Neutralität gemeinnütziger Vereine? Falls ja: welche genau?
4. Hält es die Stadt Wernigerode für vereinbar mit dem Grundsatz politischer Neutralität, wenn ein durch öffentliche Mittel geförderter Verein eine im Stadtrat vertretene Partei pauschal ausschließt?
5. Welche Konsequenzen zieht die Stadt, wenn ein geförderter Verein gegen Neutralitätsauflagen verstößt?
6. Liegen der Stadt Hinweise vor, dass der Kinderschutzbund Harzkreis e. V. neben der Kinder- und Jugendarbeit auch parteipolitische Positionierung betreibt? Falls ja, wie bewertet die Stadt dieses Verhalten?